Drucksache - 1183/XIX  

 
 
Betreff: Bezirksamtsprotokolle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBA/FinWi
Verfasser:Burger, SteffenDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Entscheidung
09.03.2015 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
11.05.2015 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Antrag vertagt
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob seine Beschlüsse zeitnah nach der jeweiligen Sitzung in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden können.

 

 

Ursprung:

Das Bezirksamt möge die Beschlüsse des Bezirksamts zeitnah nach der jeweiligen Sitzung in maschinenlesbarer Form veröffentlichen.

 

Begründung:

Eine der Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlung ist die Kontrolle des Bezirksamtes. Eine wirksame Kontrolle kann vor allem dann statt finden, wenn die Beschlüsse des zu kontrollierenden Gremiums bekannt sind.

 

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt veröffentlicht seine Beschlüsse seit dem 23.06.2015 im Internet, es sei denn

  • es handelt sich um Einzelpersonalangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte oder sonstige vertrauliche Belange,
  • es sprechen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsvorschriften gegen eine Veröffentlichung (z.B. schutzwürdige Belange Dritter) oder
  • das Bezirksamt fasst im Einzelfall einen anderslautenden Beschluss.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . Juni 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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