Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Silbersteinstraße / Glasower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Silbersteinstraße / Glasower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Rechtsverordnung erlassen werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den 30.06.2017
___________________ _____________________ Dr. Giffey Biedermann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen beschlossen.
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