Drucksache - 0174/XX  

 
 
Betreff: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushWiVerwGleich
Verfasser:Lüdecke, AndreasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.06.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung
05.09.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung vertagt   
12.02.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2018 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.03.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
21.03.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt 1
Antrag vertagt 2
Antrag überwiesen
Ausschuss vertagt
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in vorliegender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, Maßnahmen sowohl zur Abwehr von zu gegenwärtigenden Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter, als auch zur Überwindung der Folgen nach solchen Ereignissen zu ergreifen;

 

Hierzu gehören unter anderem

 

  1. regelmäßig die Risiken aller möglichen Schadenslagen sowie den Stand der eigenen Vorbeugungs- und Vorbereitungsmaßnahmen zu ermitteln;
  2. Verhaltensregeln für die Bürger für Fälle terroristischer Angriffe zu entwickeln und an besonders gefahrengeneigten Orten auszuhängen bzw. aushängen zu lassen;
  3. die zur Mitwirkung bei deren Abwehr in Betracht kommenden Kräfte und Mittel zu erfassen;
  4. ortsbezogen besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen und erforderlichenfalls ereignis- und objektbezogene Einsatzpläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben;
  5. Dienstkräfte für den Einsatz zur Bekämpfung von gemeingefährlichen Ereignissen zu bestimmen, auszubilden und nach Bedarf Übungen und Ausbildungsveranstaltungen durchzuführen;
  6. r deren telefonische Erreichbarkeit auch außerhalb der Dienstzeiten durch die Berliner Feuerwehr und die Polizei zu sorgen;
  7. Planungen der Weitergabe aller notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in den betreffenden Gebieten;
  8. Maßnahmepläne zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit nach derartigen Ereignissen zu entwickeln;
  9. alle dazu erforderlichen behördeninternen Vorsorgemaßnahmen zu koordinieren.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist regelmäßig einmal im Jahr umfassend zu berichten.

 

Gründe:

Bereits im August 2015 wurde bekannt, dass die Bundesregierung ein neues Konzept zum Bevölkerungsschutz erarbeitet hat. Grund für die Überarbeitung sei, so war zu hören und zu lesen, dass Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter durch einzelne oder einer Vielzahl gleichzeitig stattfindender terroristische Angriffe und damit eine existenzbedrohende Entwicklung grundsätzlich nicht auszuschließen seien.

Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere Hinweise, an wen sich die Bürger bei oder nach solchen Gefahren wenden können, entsprechende öffentliche Aushänge an besonders stark frequentierten Plätzen, wie Einkaufszentren oder Marktplätzen, Verhaltensregeln im Falle terroristischer Angriffe. Zu den Vorbereitungsmaßnahmen zählen aber auch bauliche Veränderungen an Orten mit dauerhaft oder zeitlich regelmäßig wiederkehrend starkem Publikumsverkehr als Schutzvorkehrungen vor dem Einsatz von Fahrzeugen aller Art als Kampfmittel sowie und eine Bevorratung von Krankenbetten, Arzneimitteln, Notfallpläne für den Ausfall von Versorgungseinrichtungen und vieles andere mehr.

Diese sind an die aktuellen Bedrohungsszenarien anzupassen und regelmäßig fortzuschreiben.

Dafür verantwortlich sind neben den für Ordnungsaufgaben zuständigen Sonderbehörden vor allem die Ordnungsbehörde und damit das Bezirksamt. Das ist, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage unter der Drs. Nr. KA/053/XX ersichtlich, dem Bezirksamt noch nicht bekannt. Es bestreitet hier schlichtweg seine Zuständigkeit und macht damit deutlich, dass es sich über Fragen des Schutzes vor Ereignissen, von denen Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern ausgehen, weder bisher Gedanken gemacht hat noch beabsichtigt, sich jemals mit dieser Thematik ernsthaft zu befassen. Es ist daher von der Bezirksverordnetenversammlung zu seinen Pflichten anzuhalten und bei deren Umsetzung stärker als bisher zu kontrollieren. Zu diesem Zweck soll es mindestens einmal im Jahr zur umfassenden Berichterstattung verpflichtet werden.

 
 

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