Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0174/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in vorliegender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, Maßnahmen sowohl zur Abwehr von zu gegenwärtigenden Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter, als auch zur Überwindung der Folgen nach solchen Ereignissen zu ergreifen;
Hierzu gehören unter anderem
Der Bezirksverordnetenversammlung ist regelmäßig einmal im Jahr umfassend zu berichten.
Gründe: Bereits im August 2015 wurde bekannt, dass die Bundesregierung ein neues Konzept zum Bevölkerungsschutz erarbeitet hat. Grund für die Überarbeitung sei, so war zu hören und zu lesen, dass Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter durch einzelne oder einer Vielzahl gleichzeitig stattfindender terroristische Angriffe und damit eine existenzbedrohende Entwicklung grundsätzlich nicht auszuschließen seien. Zu den Schutzmaßnahmen gehören insbesondere Hinweise, an wen sich die Bürger bei oder nach solchen Gefahren wenden können, entsprechende öffentliche Aushänge an besonders stark frequentierten Plätzen, wie Einkaufszentren oder Marktplätzen, Verhaltensregeln im Falle terroristischer Angriffe. Zu den Vorbereitungsmaßnahmen zählen aber auch bauliche Veränderungen an Orten mit dauerhaft oder zeitlich regelmäßig wiederkehrend starkem Publikumsverkehr als Schutzvorkehrungen vor dem Einsatz von Fahrzeugen aller Art als Kampfmittel sowie und eine Bevorratung von Krankenbetten, Arzneimitteln, Notfallpläne für den Ausfall von Versorgungseinrichtungen und vieles andere mehr. Diese sind an die aktuellen Bedrohungsszenarien anzupassen und regelmäßig fortzuschreiben. Dafür verantwortlich sind neben den für Ordnungsaufgaben zuständigen Sonderbehörden vor allem die Ordnungsbehörde und damit das Bezirksamt. Das ist, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage unter der Drs. Nr. KA/053/XX ersichtlich, dem Bezirksamt noch nicht bekannt. Es bestreitet hier schlichtweg seine Zuständigkeit und macht damit deutlich, dass es sich über Fragen des Schutzes vor Ereignissen, von denen Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern ausgehen, weder bisher Gedanken gemacht hat noch beabsichtigt, sich jemals mit dieser Thematik ernsthaft zu befassen. Es ist daher von der Bezirksverordnetenversammlung zu seinen Pflichten anzuhalten und bei deren Umsetzung stärker als bisher zu kontrollieren. Zu diesem Zweck soll es mindestens einmal im Jahr zur umfassenden Berichterstattung verpflichtet werden. |
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