Auszug - Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)   

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.5
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 19.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0251/XX Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den                 2017

 

 

 

…………………………..  ………………………..

Dr. Giffey  Biedermann

Bezirksbürgermeisterin  Bezirksstadtrat

 

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

Herr BV Hikel stellt gem. § 38 Abs.2 GO den Antrag zur Änderung der Tagesordnung.

Die Gegenrede zum Antrag zur Geschäftsordnung hält Herr BV Kringel.

Mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen wird der Antrag zur Änderung der Tagesordnung beschlossen.

 

Damit wird TOP 12.1 Drs.0275/XX zusammen mit TOP 14.1 Drs.0252/XX vor den TOP 10 behandelt.


  Beschluss: 19.07.2017 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 13.09.2022 realisiert Verantwortlich:
BA/SUV  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 19.01.2018  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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