Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-60 wird gemäß § 14 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) die Verlängerung einer Veränderungssperre beschlossen.
Die Verlängerung der Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den 2017
………………………….. ……………………….. Dr. Giffey Biedermann Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig beschlossen.
Herr BV Hikel stellt gem. § 38 Abs.2 GO den Antrag zur Änderung der Tagesordnung. Die Gegenrede zum Antrag zur Geschäftsordnung hält Herr BV Kringel. Mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe FDP und der Fraktionslosen wird der Antrag zur Änderung der Tagesordnung beschlossen.
Damit wird TOP 12.1 Drs.0275/XX zusammen mit TOP 14.1 Drs.0252/XX vor den TOP 10 behandelt.
Realisierung:
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