Drucksache - 0245/XX  

 
 
Betreff: Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Hertzbergplatz / Treptower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Hertzbergplatz / Treptower Straße“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen.

 

Die Milieuschutzsatzung soll gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) nach Anzeige bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den 30.06.2017

 

 

Dr. Giffey Biedermann

Bezirksbürgermeisterin  Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet "Hertzbergplatz / Treptower Straße" im Bezirk Neukölln von Berlin ist am 19.07.2017 durch die BVV beschlossen worden und am 05.08.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 407 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs. Nr. 0245/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 25.08.2022

 

 

Jochen Biedermann

stellvertretender Bezirksbürgermeister

 
 

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