Drucksache - 0177/XX  

 
 
Betreff: Vollständige Übernahme des Tempelhofer-Feld- Gesetzes im FNP
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Fuhrmann, MarlisFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
10.05.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Vorberatung
15.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den zuständigen Senatsdienststellen für die vollständige Übernahme der Vorgaben aus dem Tempelhofer-Feld-Gesetz (Thf-Gesetz) einzusetzen. Dazu ist der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan ausschließlich als Grünfläche darzustellen. Die aufgehobenen Bauflächen an Oderstraße, Columbiadamm, Tempelhofer Damm und S-Bahnring sind auszutragen.

 

Begründung:

Zur Umsetzung des ThF-Gesetzes gehört seine planerische Darstellung.

Mit der Darstellung wird der Intension des ThF-Gesetzes Rechnung getragen - nämlich der Freihaltung des Feldes von Bebauung zugunsten von Natur-, Klimaschutz und Erholungsnutzung. Zugleich wird mit dem auf die Zukunft gerichteten Planungsinstrument FNP die Freihaltung als langfristiges Ziel bekräftigt und damit der Direkten Demokratie Respekt gezollt.

 
 

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