Drucksache - 1556/XIX  

 
 
Betreff: Kindertagesstätten bei den Flüchtlingsunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/JugGes
Verfasser:Posselt, ChristianLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Sozialausschuss Vorberatung
10.05.2016 
51. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
15.06.2016 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.

 

Ursprungstext:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich zeitnah zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.

 

Begründung:

Der gemeinsame Kitabesuch von Kindern aus den Flüchtlingsunterkünften und „Kindern aus der Nachbarschaft“ fördert ein gutes Miteinander von Kindern und Eltern. Weiter werden dadurch Vorurteile abgebaut und die Kommunikation aller Beteiligten wird gefördert.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. Juni 2016 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich weiterhin zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.

 

Es ist trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen eine Finanzierungsmöglichkeit zu finden, die realistisch ist, um auf den temporär zur Verfügung stehenden Flächen in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Haarlemer Straße bzw. Späthstraße eine Kindertagesstätte zu errichten und nachhaltig zu betreiben.

 

Des Weiteren ließe die zeitlich temporäre Nutzung von Grundstücken (10 Jahre) keine zeitlich nachhaltige Kindertagesbetreuung zu. Kinder werden meist mit dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Kita aufgenommen - sie verbleiben dort bis zur Einschulung. Das bedeutet eine Kita auf dem temporär zur Verfügung stehenden Gelände einer Flüchtlingsunterkunft könnte nur in den ersten drei Jahren Kinder aufnehmen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke

 
 

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