Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1556/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich weiterhin zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich zeitnah zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.
Begründung: Der gemeinsame Kitabesuch von Kindern aus den Flüchtlingsunterkünften und „Kindern aus der Nachbarschaft“ fördert ein gutes Miteinander von Kindern und Eltern. Weiter werden dadurch Vorurteile abgebaut und die Kommunikation aller Beteiligten wird gefördert.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15. Juni 2016 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich weiterhin zur Eröffnung der Flüchtlingsunterkünfte in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft der Haarlemer Str./ Späthstraße für die Schaffung von Kindertagesstätten für Kinder aus der Umgebung und Kindern aus den Unterkünften einzusetzen.
Es ist trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen eine Finanzierungsmöglichkeit zu finden, die realistisch ist, um auf den temporär zur Verfügung stehenden Flächen in der Karl-Marx-Straße 269-273 und der Haarlemer Straße bzw. Späthstraße eine Kindertagesstätte zu errichten und nachhaltig zu betreiben.
Des Weiteren ließe die zeitlich temporäre Nutzung von Grundstücken (10 Jahre) keine zeitlich nachhaltige Kindertagesbetreuung zu. Kinder werden meist mit dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Kita aufgenommen - sie verbleiben dort bis zur Einschulung. Das bedeutet eine Kita auf dem temporär zur Verfügung stehenden Gelände einer Flüchtlingsunterkunft könnte nur in den ersten drei Jahren Kinder aufnehmen.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke |
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