Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0267/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird die Patenschaften für Kinderspielplätze im Rahmen des Projekts „Schön wie wir“ nur mit Bürgerinnen oder Bürgern, gemeinnützigen Vereinen oder Einrichtungen abschließen.
Begründung: Das Bezirksamt stärkt die Zivilgesellschaft und die Kinder- und Familienfreundlichkeit des Bezirks, indem es bürgerliches Engagement und das Engagement von gemeinnützigen Vereinen und Einrichtungen für die Patenschaften zur Reinigung der Kinderspielplätze anwirbt. Durch die Möglichkeit auf engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die von den Finanzämtern auf ihre Gemeinnützigkeit überprüft werden, zurückzugreifen, werden die Ziele aus Art. 10 bis 13 der Berliner Verfassung (Kinderschutz, Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz der Familie, Diskriminierungsverbot) gefördert. Das Bezirksamt kann ohne die antragsgemäßen Bedingungen nicht ausschließen, dass Firmen, die mit Waren handeln, die für die Entwicklung von Kindern schlecht sind, wie Tabakwaren, Süßigkeiten oder ein nachweislich in kriminellen Machenschaften involviertes Unternehmen eine Patenschaft übernimmt (siehe Antwort des Bezirksamtes vom 04.07.2017, Drs. KA/072/XX). Dies ist umso wichtiger, da die Gefahr besteht, dass Kinder dadurch beeinflusst werden, dass sie die Imagewerbung der Unternehmen durch die Kinderspielplatzpatenschaft nicht erkennen können. Diese Paten sollen ausreichend mit finanziellen Mitteln unterstützt werden, damit die Patenschaften nicht zu Lasten der Personalbesetzung im öffentlichen Dienst führt. |
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