Drucksache - 1185/XIX  

 
 
Betreff: Gelber Punkt gegen Schrotträder
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
Verfasser:Schloßmacher, AndréDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Gelbpunkt-Verfahren für Schrottfahrräder im Bezirk Neukölln eingeführt werden kann, um die im öffentlichen Straßenland befindlichen Fahrradwracks zu entsorgen.

 

Hierbei ist das Gelbpunkt-Verfahren, wie es bereits in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg angewendet wird, analog zu übernehmen.

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Bei Feststellung eines scheinbar herrenlosen Fahrrads erfolgt in Analogie zu nicht mehr auf öffentlichem Straßenland zugelassenen Kraftfahrzeugen die Anbringung eines sog. „Gelbpunktes“ mit der Aufforderung zur Entfernung des Fahrrads innerhalb einer bestimmten Frist. Sollte es bei der Nachkontrolle immer noch vorhanden sein, wird die BSR mit dessen Entsorgung beauftragt. Die Beräumung und Entsorgung erfolgt nicht im regelmäßigen monatlichen Turnus, sondern je nach Kapazitäten bei der BSR 10 bis 12 Mal im Jahr in mit dem Ordnungsamt abgestimmten "Sammelaktionen".

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den       . Juni 2017

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 
 

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