Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1185/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob das Gelbpunkt-Verfahren für Schrottfahrräder im Bezirk Neukölln eingeführt werden kann, um die im öffentlichen Straßenland befindlichen Fahrradwracks zu entsorgen.
Hierbei ist das Gelbpunkt-Verfahren, wie es bereits in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg angewendet wird, analog zu übernehmen.
-Schlussbericht-
Bei Feststellung eines scheinbar herrenlosen Fahrrads erfolgt in Analogie zu nicht mehr auf öffentlichem Straßenland zugelassenen Kraftfahrzeugen die Anbringung eines sog. „Gelbpunktes“ mit der Aufforderung zur Entfernung des Fahrrads innerhalb einer bestimmten Frist. Sollte es bei der Nachkontrolle immer noch vorhanden sein, wird die BSR mit dessen Entsorgung beauftragt. Die Beräumung und Entsorgung erfolgt nicht im regelmäßigen monatlichen Turnus, sondern je nach Kapazitäten bei der BSR 10 bis 12 Mal im Jahr in mit dem Ordnungsamt abgestimmten "Sammelaktionen". Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . Juni 2017
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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