Drucksache - 0277/XX  

 
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Wahl
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln die folgenden Personen:

 

Vorschlag von:

1) BVV-Mitglieder

Ordentliche Mitglieder:

Eva-Marie SchoenthalSPD

Wolfgang HechtSPD

Ute LanskeCDU

 

Stellvertreter*innen:

Nilgün HascelikSPD

Mirjam BlumenthalSPD

Gerrit KringelCDU

 

2) Vertreter der Gewerkschaften

 

Ordentliches Mitglied:

Ilona ViehmannDeutsche Beamten und Tarifunion Berlin

 

Stellvertretendes Mitglied:

Peter SchrottVereinte Dienstleistungsgewerkschaft

 

3) Vertreter von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen

 

1.ordentliches Mitglied:

Doris MeierAWO, Arbeitwohlfahrt

Kreis Neukölln

Stellvertreter:

Marco Rauterwie oben

 

2.ordentliches Mitglied:

Mathias DüringDiakoniewerk Simeon

Stellvertreterin:

Claudi Sternwie oben

 

3.ordentliches Mitglied:

Christiane StammCaritas-Verband

 

Stellvertreterin:

Andrea Trompwie oben

 

4) Vertreter von Migrantenverbänden

 

1.ordentliches Mitglied:

Semin YurdagülDITIB- Sehitlik

rkisch-Islamische

Gemeinde Neukölln e.V.

Stellvertreter:

Muharem Keskinwie oben

2.ordentliches Mitglied:

Ralf RosenbergAWO

Kreisverband Südost e.V.

Stellvertreter:

Vilwanathan KrishnamurthyTamilisches

Kulturzentrum e.V.

 

Begründung:

Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art undhe nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden, § 116 Abs. 2 SGB XII. Der Beirat setzt sich nach § 34 AZG Berlin zusammen aus

  • drei Bezirksverordneten,
  • einer Vertretung der Gewerkschaften,
  • drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen,
  • und zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.

 

Die Amtszeit des bisherigen Beirates ist abgelaufen, die Neuwahl ist erforderlich. Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.

Im Einverständnis mit den Gewerkschaften wirdr den Sitz des Gewerkschaftsvertreters im Beirat berücksichtigt als:

ordentliches Mitglied der Vertreter der Deutsche Beamten und Tarifunion Berlin

als Stellvertreter die Vertreterin der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz vom 02.10.1958

§ 116 Abs. 2 SGB XII

 

Berlin-Neukölln, den 19. Juli 2017

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

Dr. GiffeyBiedermann

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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