Drucksache - 0273/XX  

 
 
Betreff: Antrag auf Schließung Friedel 54
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosFraktionslos
Verfasser:Zielisch, AnneFunk, Anne
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
06.09.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
20.09.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.10.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag vertagt
Antrag vertagt 2
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, sich bei allen zuständigen Stellen und mit allen verfügbaren Mitteln für eine zügige Schließung des sogenannten Sozialen Zentrums "Friedel 54" einzusetzen.

 

Begründung:

Im Zuge der Aufarbeitung des G20-Gipfels wird immer klarer, dass die Polizei selbst unter Hinzuziehung von Spezialkräften linksradikale Gewalteskalationen wie in Hamburg nicht mehr verhindern kann. Aufgrund der jahrelangen Duldung und teilweise sogar aktiven Förderung durch die Politik sind linksextreme Strukturen so stark gewachsen, dass sie mit repressiven Maßnahmen allein nicht zu bekämpfen sind.

 

Deshalb gilt es nun, den Sumpf trockenzulegen, in dem Linksterrorismus gedeiht. Zum Unterstützerumfeld gehören zweifellos auch die Bewohner des sogenannten Sozialen Zentrums Friedel 54. Die Räumung des Kiezladens am 29. 6. 2017 kann daher nur ein erster Schritt sein. Ziel muss es vielmehr sein, linksextreme Strukturen möglichst vollständig aufzulösen, um so die Planung und Vorbereitung schwerer Gewalttaten wie in Hamburg künftig zu erschweren.

 

Aktuell stehen die linksextremistischen Bewohner der Friedelstraße 54 wie alle Mieter im Reuterkiez unter Milieuschutz, wodurch impliziert wird, bei Linksextremisten handele es sich um ein in irgendeiner Weise schützenswertes Milieu, das keinesfalls aus dem Bezirk vertrieben werden rfe. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Das Bezirksamt muss deshalb alles in seinen Möglichkeiten Stehende unternehmen, um eine Vertreibung dieses Milieus zu fördern. Dazu ist der Milieuschutz für diese Immobilie umgehend aufzuheben beziehungsweise dem Besitzer die Durchführung sämtlicher gewünschter Maßnahmen (einschließlich Aufteilung in kleinere oder Zusammenführung zu größeren Einheiten, eine sogenannte Luxussanierung, Umwandlung in Eigentumswohnungen usw.) ausdrücklich zu genehmigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die linksradikalen Bewohner, welche bereits in der Vergangenheit zahlreiche Auseinandersetzungen mit Hausbesitzern und Hausverwaltung geführt haben, in naher Zukunft ihre Wohnungen verlassen ssen.

 

Bitte stimmen Sie dem Antrag zu.

 
 

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