Drucksache - 0260/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV einen Prüfbericht vorzulegen, ob der Neubau der Brunnengalerie mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt werden kann.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Neubau der Brunnengalerie über Fördermittel (z. B. Land, Bund, EU) erfolgt, damit die neue Brunnengalerie in Rudow als Pilotprojekt für ganz Berlin gesehen wird, um einen Beitrag zur gesamtstädtischen Lösung der Grundwasserproblematik zu leisten. Ökologische Aspekte wie Wärme- oder Energiegewinnung sollten hier besonders berücksichtigt werden.
-Schlussbericht-
Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss aufgefordert, einen Prüfbericht vorzulegen, inwieweit Fördermitteln für die Sanierung/Neubau der Brunnengalerie eingesetzt werden können.
Mit der Förderung von Grundwasser und Einleitung in den Kanal wird durch die Brunnengalerie im Blumenviertel der Grundwasserspiegel gesteuert. Insoweit kann die Brunnengalerie in der ersten Betrachtung als Infrastruktur bewertet werden. Betreiber bzw. Eigentümer der Brunnengalerie sind die Berliner Wasserbetriebe, deren Eigentümerin seit 2013 wieder das Land Berlin ist.
Bei der Prüfung zum Einsatz von Fördergeldern kann nur von der bisherigen Funktion der Brunnengalerie ausgegangen werden.
Für Infrastrukturprojekte kommen zwei große Förderkulissen in Frage. Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklungen (EFRE) und unterschiedliche Städtebauförderprogramme des Bundes.
Bei den unterschiedlichen Prioritätenachsen des EFRE käme die dritte in Frage, die sich der CO2-Reduzierung und dem Klimaschutz widmet. Dies wird mit dem Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE) umgesetzt. Es gibt hier sieben unterschiedliche Ziele [Energieeffizienz und erneuerbare Energien in Unternehmen sowie öffentlichen Verwaltungen, Umwelt- und Energiemanagementsysteme, nachhaltige Mobilität, Forschung und Studien, Natur und Umwelt in Quartieren, Reduzierung von Umweltbelastungen in Quartieren], allerdings passt kein Programmziel zu der vorliegenden Thematik.
Es gibt derzeit mehrere Städtebauförderprogramme: Soziale Stadt, Stadtumbau, Nationale Projekte, Bundesprogramm Sport, Jugend und Kultur, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortszentren, Zukunft Stadtgrün und Investitionspaket Soziale Integration im Quartier. Keine der entsprechenden Fördervorgaben passen auf einen Neubau/Sanierung der Brunnengalerie.
Die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sieht bei den Städtebauförderprogrammen eine übergreifende Strategie “Die integrierte Stadtteilentwicklung fördert den gemeinsamen Blick aller Ebenen der Verwaltung auf die Entwicklung der Berliner Quartiere und sucht dabei die Partnerschaft mit den Menschen vor Ort. Es gilt, Bedingungen zu schaffen, die die Menschen im Kiez unterstützen und stärken. Dazu gehört die Verbesserung der sozialen und stadträumlichen Infrastruktur. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Themen Bildung, Arbeit, Nachbarschaft und Integration gelegt.“
Dies gibt einen Hinweis auf eine strategische Ausrichtung bei Fördermitteln in Infrastruktur – die geschaffene/sanierte Infrastruktureinrichtung liegt im öffentlichen Interesse. Oftmals sind auch Innovationen beim Gebäude selbst oder dem mit der Infrastruktur umgesetzten Konzept gefordert. Beide Punkte sind hier nur schwerlich zu erfüllen.
Nach alledem muss konstatiert werden, dass es derzeit keine Möglichkeiten gibt, den Neubau der Brunnengalerie mit öffentlichen Fördermitteln zu unterstützen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 30. Januar 2019
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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