Drucksache - 0250/XX  

 
 
Betreff: Veränderungssperre XIV-24-1/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-24-1
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/SUV
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.09.2022 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

r die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-24-1 wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S.1057) eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den 13. Juni 2017

 

 

Dr. Giffey  Biedermann

Bezirksbürgermeisterin  Bezirksstadtrat

 

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 am 19.07.2017 eine Veränderungssperre XIV-24-1/31 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 05.08.2017 Nr. 21 auf Seite 409 veranlasst.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.07.2017 über die Veränderungssperre XIV-24-1/31 (Drs. Nr. 0250/XX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 25.08.2022

 

 

Jochen Biedermann

stellvertretender Bezirksbürgermeister

 
 

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