Drucksache - 0335/XIX  

 
 
Betreff: Reduzierung der Förderstunden zurücknehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Schule und KulturBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Schwarzer, ChristinaRämer, Jan-Christopher
Drucksache-Art:Beschlussempfehlung - 1. LesungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss
Schlussbericht

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft dringend dafür einzusetzen, dass die Reduzierung der Förderstunden auch in Klassen mit niedriger Frequenz zurückgenommen wird.

 

 

 

 

-Schlussbericht-

 

Die Förder- und Teilungsstunden (2 pro Lerngruppe) sind als zusätzliche Förderung für große Grundschulklassen gedacht. In Klassen, die dauerhaft klein sind, ist auf diese zusätzlichen Teilungsstunden verzichtet worden. Als dauerhaft klein werden Klassen mit weniger als 21 Schüler*innen bei einem ndH/lmb-Anteil über 40 % bzw. weniger als 23 Schüler*innen bei einem ndH/lmb-Anteil unter 40 % definiert. Dennoch kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bzw. die regionale Schulaufsicht die Reduzierung von Teilungs- und Förderstunden in Klassen mit besonders niedrigen Frequenzen zurücknehmen, sofern die Schulen keine Ausgleichsmöglichkeiten durch besondere Strukturmittel (z.B. zusätzliche Sprachförderstunden) haben oder so klein sind, dass sie auch durch organisatorische Maßnahmen keine Abhilfe treffen können. Dies geschieht inzwischen auf Antrag der betroffenen Schulen und mit einer schulbezogenen Begründung in etwa 30 bis 40 Prozent aller Fälle.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, 21.06.2017

 

 

 

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BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

Dr. Franziska GiffeyJan-Christopher Rämer

 
 

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