Ist es zutreffend, dass das
Schulamt die Nutzung von Schulsporthallen (z.B. Sporthalle der
Gerhart-Hauptmann-Oberschule) durch Sportvereine für die Sommerferien
untersagt hat, obwohl die Vereine bereits über einfache Schlüsselverträge
verfügen?
Welche Schulsporthallen sind im
Bezirk während Sommerferien noch von einer Schließung betroffen und was
ist der Grund für diese?
Sind den betroffenen Vereinen
Ausweichhallen zur Verfügung gestellt worden?
Zusatzfrage:
Sind die bisherigen Nutzer der Ausweichhallen rechtzeitig
darüber informiert worden, dass ihre bisherigen Hallentermine ihnen nun während
der Sommerferien nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen werden?
Sehr
geehrter Herr Eggert,
Ihre oben
genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu
1.:Ist es zutreffend, dass
das Schulamt die Nutzung von Schulsporthallen (z. B. Sporthalle der
Gerhart-Hauptmann-Oberschule) durch Sportvereine für die Sommerferien untersagt
hat, obwohl die Vereine bereits über einfache Schlüsselverträge verfügen?
Die
Nutzung der Sporthallen durch Vereine in den Sommerferien wird mit der
Sportförderung abgestimmt. Die Sportförderung beantragt beim Schulamt die
konkrete Nutzung einzelner Sporthallen in den Sommerferien. Aufgrund
personeller und finanzieller Zwänge werden der Sportförderung nur eine
begrenzte Anzahl von Sporthallen zugestanden. In diesem Jahr konnte die
Sportförderung beim Schulamt 10 Sporthallen für die Nutzung in den Ferien
beantragen. Die folgenden 10 Sporthallen sind vom Schulamt auch genehmigt
worden:
Region Friedrichshain:Heinrich-Ferdinand-Eckert-Schule
Margarethe-von-Witzleben-Schule
Bernhard-Rose-Schule
Georg-Weerth-Schule
Grundschule
am Traveplatz
Region Kreuzberg:Bürgermeister-Herz-Grundschule
Hunsrück-Grundschule
Hector-Petersen-Schule
(große Halle)
Gustav-Meyer-Schule
Leibniz-Schule
Zu 2.:Welche
Schulsporthallen sind im Bezirk während der Sommerferien noch von einer
Schließung betroffen und was ist der Grund für diese?
Alle
anderen Schulsporthallen sind in den Sommerferien geschlossen. Gründe dafür
sind in Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten und Grundreinigungen zu finden.
Zu 3.:Sind den betroffenen Vereinen Ausweichhallen zur
Verfügung gestellt worden?
Da die beantragten Trainingszeiten höher sind, als die
bereitgestellten Hallen, haben die Vereine überwiegend Negativbescheide
erhalten.
Um der wachsenden Bedarfslage gerecht zu werden, wird die
bisherige Verfahrensweise überdacht und mit den tatsächlichen Wünschen der
Vereine verglichen. Damit soll erreicht werden, dass die Schulsporthallen, zu
denen Vereine mit Schlüsselverträgen Zutritt haben, auch durch diese in den
Sommerferien genutzt werden können. Zu beachten sind hier jedoch auch weiterhin
eventuelle Baumaßnahmen, Reparaturarbeiten, Grundreinigungen und
Reinigungsarbeiten.
Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch die
Finanzierung der Reinigungsleistungen für die zur Verfügung gestellten
Sporthallen in den Sommerferien. Nicht zur Verfügung gestellt werden können in
den Schulen liegende Sporthallen, die der Aufsicht eines Hausmeisters oder
Hallenwartes bedürfen, da das Personal in den Ferien urlaubsbedingt nicht zur
Verfügung steht.
Zur künftigen Verfahrensweise wird es eine Abstimmung und
Prüfung der Sachlage zwischen Schulamt und Sportförderung geben, in deren
Ergebnis die Erarbeitung einer möglichst bedarfsgerechten Versorgung steht.
Zur 1. Zusatzfrage:
Sind die bisherigen Nutzer der
Ausweichhallen rechtzeitig darüber informiert worden, dass ihre
bisherigen Hallentermine ihnen nun
während der Sommerferien nicht mehr in vollem Umfang
zur Verfügung stehen werden?
Alle Sportvereine erhalten Nutzungsbescheide für ein
Schuljahr (vom Ende der Sommerferien des laufenden Jahres bis zum Beginn der
Sommerferien des folgenden Jahres).
Wenn Trainingsmöglichkeiten in den Sommerferien gewünscht
werden, sind diese Zeiten extra zu beantragen. Dieses Verfahren ist allen
Vereinen lange bekannt. Darüber hinaus wurden alle Vereine im März im
Zusammenhang mit dem Hinweis, dass auf der Internetseite des Bezirks das
Antragsformular eingestellt wurde, schriftlich informiert.
Mit freundlichem Gruß
Monika Herrmann
Bezirksstadträtin
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36