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Drucksache - DS/0795/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
von Berlin Abt. Bauen, Wohnen und
Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme –über die Teileinziehung einer ca. 1000 m²
großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Helsingforser Straße vor Nr. 11–13 im Bereich der Dathe-Oberschule im Ortsteil
Friedrichshain Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 27.05.08 beschlossen: 1. die Teileinziehung einer ca. 1000
m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Helsingforser Straße vor Nr. 11–13 im Bereich der Dathe-Oberschule im Ortsteil
Friedrichshain. 2. Bei der
Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme einzubringen. 3. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt. A). Begründung: Im Rahmen der Neugestaltung „Neubau
einer Grünanlage Wriezener Bahnhof“ soll die Helsingforser Straße im Bereich der
Dathe-OS teileingezogen werden. Die Straße wird auf das Eingangsniveau der Schule
angehoben und durch Abbruch einer Betonmauer zur Parkseite hin geöffnet, um einen
platzartigen Charakter zu erhalten. Die Widmung wird im Interesse des öffentlichen Wohls
eingeschränkt und die Benutzung der Fläche nur durch Fußgänger und Rettungsfahrzeuge
sowie Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung zugelassen. Die
Straßenverkehrsbehörde teilte am 08. 02. 2008 mit, dass keine Bedenken gegen die beabsichtigte
Teileinziehung bestehen. B). Rechtsgrundlage: § 4 (1) Satz 3 Berliner Straßengesetz C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine Berlin, den 28.05.2008 Dr. Franz Schulz
Jutta
Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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