Drucksache - DS/0859/III  

 
 
Betreff: Kennzeichnung von barrierefreien Sportanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, an welchen Sportanlagen des Bezirks eine Kennzeichnung/ Beschilderung über die barrierefreie Ausstattung der jeweiligen Sportanlage bzw. über ein Wegleitsystem zu barrierefreien Zugängen, der Zugang zu den Sportanlagen erleichtert und verbessern werden kann (z.B. Katzbachstadion).

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen ob zur  Umsetzung dieses „Informationssystems vor Ort“, Projekte der Arbeitsförderung und/oder/ Dritte eingesetzt werden können.

Eine Beteiligung von Betroffenen und Interessengruppen soll  zur Evaluierung und Verbesserung der Situation an den Sportanlagen im Bezirk vom Bezirksamt angeregt werden.

 

Begründung:

 

Information ist die Voraussetzung von Beteiligung. Eine Kennzeichnung der Sportanlagen und ihre barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten eröffnet nicht nur eine bessere Orientierung bei der Nutzung der Sportanlagen, sondern unterstützt auch eine Sensibilisierung für ein differenziertes Miteinander.

 

16.07.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, an welchen Sportanlagen des Bezirks eine Kennzeichnung/ Beschilderung über die barrierefreie Ausstattung der jeweiligen Sportanlage bzw. über ein Wegleitsystem zu barrierefreien Zugängen, der Zugang zu den Sportanlagen erleichtert und verbessern werden kann (z.B. Katzbachstadion).

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen ob zur  Umsetzung dieses „Informationssystems vor Ort“, Projekte der Arbeitsförderung und/oder/ Dritte eingesetzt werden können.

Eine Beteiligung von Betroffenen und Interessengruppen soll  zur Evaluierung und Verbesserung der Situation an den Sportanlagen im Bezirk vom Bezirksamt angeregt werden.

 

 

 

 

 
 

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