Drucksache - DS/0911/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: - die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
16.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.07.2008 beschlossen:

 

-          das Bebauungsplanverfahren V-36, welches am 03.05.1994 eingeleitet wurde, einzustellen,

 

Bei der Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur Kenntnisnahme einzubringen,

 

Mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und

Gleichstellung zu beauftragen.

 

A). Begründung:

 

Generelle Planungsziele des Bebauungsplans V-36 waren die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und Bebauung der untergenutzten Flächen mit öffentlich geförderten Seniorenwohnungen als Hauptnutzungsart sowie Büroflächen (1500m²) für die Deutsche Schallplatten GmbH Berlin sowie einem Kunsthaus am Standort Palisadenstraße 49. Im Verfahren sollte die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße geklärt werden. Gefordert war die

Erstellung eines Parkraumkonzeptes für das vorhandene und geplante Anwohnerparken. In diesem Zusammenhang sollte der Abbruch eines Teils des Quergebäudes der Palisadenstraße 48 geprüft werden. Weiterhin waren die Festsetzung der Wohnnutzung für das Vorderhaus Palisadenstraße 49, der Abbruch des Seitenflügels und Quergebäudes Palisadenstraße 49 und die Festsetzung der Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens besteht gegenwärtig kein Anlass mehr. Der Bereich wurde inzwischen auf der Rechtsgrundlage des § 34 BauGB neu und abschließend unter Berücksichtigung der wesentlichen Ziele des Bebauungsplans geordnet.

 

1995 wurde auf dem Grundstück Palisadenstraße 39-47 der Neubau von Wohnhäusernmit einem hohen Anteil an Seniorenwohnungen, Läden und Rollstuhlfahrerwohnungen im Erdgeschoss sowie der Neubau eines Bürohauses genehmigt. Die notwendigen Stellplätze wurde in einer Tiefgarage untergebracht.

 

1997 erteilte das Bezirksamt die Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen

Transformatorenstation in der Palisadenstraße 48 in ein „Kunsthaus“ mit Gastronomie,

Theater und Büros. Entgegen der beabsichtigten Zielsetzung des Bebauungsplans, Teile

des Quergebäudes anzubrechen, wurde der vollständige denkmalgerechte Um- und

Ausbau der inzwischen im Bezirk etablierten Kultureinrichtung „Umspannwerk“ genehmigt.

 

1998 erfolgte durch Baugenehmigung die Legalisierung des seit 1996 ansässigen

Sanitärfachgroßhandels im Quergebäude Palisadenstraße 48, welches bis 1990

gewerblich durch die ERNOL GmbH (Herstellung von Reinigungsmitteln) genutzt wurde.

Die Wohnungen im Vorderhaus wurden modernisiert.

 

Mit dem Erhalt der Quergebäude auf den Grundstücken Palisadenstraße 48 und 49

konnte die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße nicht geklärt werden.

Sie bleibt wie im Bestand erhalten und dient der rückwärtigen Erschließung der

Wohnbebauung entlang der Karl-Marx-Allee und deren Stellplätzen.

 

Die Festsetzung des Areals als allgemeines Wohngebiet wurde mit dem Neubau des

Bürogebäudes sowie der Zulassung des Sanitärfachgroßhandels aufgegeben.

 

B). Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB)

Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB)

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 15.07.2008

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Anlage:

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs V-36

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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