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Drucksache - DS/0911/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.07.2008 beschlossen: -
das
Bebauungsplanverfahren V-36, welches am 03.05.1994 eingeleitet wurde,
einzustellen, Bei der
Bezirksverordnetenversammlung die beigefügte Vorlage – zur Kenntnisnahme
einzubringen, Mit der
Durchführung des Beschlusses die Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung
zu beauftragen. A).
Begründung: Generelle
Planungsziele des Bebauungsplans V-36 waren die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung und
Bebauung der untergenutzten Flächen mit öffentlich geförderten
Seniorenwohnungen als Hauptnutzungsart sowie Büroflächen (1500m²) für die Deutsche
Schallplatten GmbH Berlin sowie einem Kunsthaus am Standort Palisadenstraße 49.
Im Verfahren sollte die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße
geklärt werden. Gefordert war die Erstellung
eines Parkraumkonzeptes für das vorhandene und geplante Anwohnerparken. In
diesem Zusammenhang sollte der Abbruch eines Teils des Quergebäudes der
Palisadenstraße 48 geprüft werden. Weiterhin waren die Festsetzung der
Wohnnutzung für das Vorderhaus Palisadenstraße 49, der Abbruch des
Seitenflügels und Quergebäudes Palisadenstraße 49 und die Festsetzung der
Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet
vorgesehen. Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens besteht
gegenwärtig kein Anlass mehr. Der Bereich wurde inzwischen auf der
Rechtsgrundlage des § 34 BauGB neu und abschließend unter Berücksichtigung der
wesentlichen Ziele des Bebauungsplans geordnet. 1995
wurde auf dem Grundstück Palisadenstraße 39-47 der Neubau von Wohnhäusernmit
einem hohen Anteil an Seniorenwohnungen, Läden und Rollstuhlfahrerwohnungen im
Erdgeschoss sowie der Neubau eines Bürohauses genehmigt. Die notwendigen
Stellplätze wurde in einer Tiefgarage untergebracht. 1997
erteilte das Bezirksamt die Baugenehmigung für den Umbau der ehemaligen Transformatorenstation
in der Palisadenstraße 48 in ein „Kunsthaus“ mit Gastronomie, Theater
und Büros. Entgegen der beabsichtigten Zielsetzung des Bebauungsplans, Teile des
Quergebäudes anzubrechen, wurde der vollständige denkmalgerechte Um- und Ausbau der
inzwischen im Bezirk etablierten Kultureinrichtung „Umspannwerk“ genehmigt. 1998
erfolgte durch Baugenehmigung die Legalisierung des seit 1996 ansässigen Sanitärfachgroßhandels
im Quergebäude Palisadenstraße 48, welches bis 1990 gewerblich
durch die ERNOL GmbH (Herstellung von Reinigungsmitteln) genutzt wurde. Die
Wohnungen im Vorderhaus wurden modernisiert. Mit dem
Erhalt der Quergebäude auf den Grundstücken Palisadenstraße 48 und 49 konnte
die Gesamterschließungsproblematik der Hinterlandstraße nicht geklärt werden. Sie
bleibt wie im Bestand erhalten und dient der rückwärtigen Erschließung der Wohnbebauung
entlang der Karl-Marx-Allee und deren Stellplätzen. Die
Festsetzung des Areals als allgemeines Wohngebiet wurde mit dem Neubau des Bürogebäudes
sowie der Zulassung des Sanitärfachgroßhandels aufgegeben. B).
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch
(BauGB) Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB) Bezirksverwaltungsgesetz
(BezVG) C).
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 15.07.2008 Dr. Franz
Schulz Bezirksbürgermeister Anlage: Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs V-36 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 24.09.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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