Drucksache - DS/0913/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 2 - 23 für die Grundstücke Lembruckstraße 10/32, Stralauer Allee 39, Ehrenbergstraße 1 bis 10, Rother Str. 25,26 im Bezirk Friedrichshain - Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain;

hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
16.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2-23überplanteB-Pläne  
2-23Projektvorschlag  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .15.07.2008 beschlossen

- die Aufstellung des Bebauungsplans 2-23;

- mit der Durchführung des Beschlusses die Abteilung für Stadtentwicklung, Personal

   und Gleichstellung zu beauftragen.

 

 

 

A) Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der festgesetzten Bebauungspläne

V-26 und V-27a (Block 2) der Oberbaum City zwischen Stralauer Allee, Ehrenbergstraße,

Rotherstraße und Lehmbruckstraße.

Anlass für die Planaufstellung ist die Anfrage der HVB den Block 2 im wesentlichen als

Wohnungsbaustandort zu entwickeln.

 

Für diesen Block sind in den Bebauungsplänen V-26 und V-27a folgende Festsetzungen getroffen:

 

V-26

Grundfläche ca. 7107 m²; davon überbaubar ca. 5625 m²;

Kerngebiet

BGF 19000 m²

Garagengebäude für 775 Stellplätze

Einschränkung des Einzelhandels auf das 1. Vollgeschoss entlang der Rotherstraße

Fläche zum Anpflanzen für 9 Laubbäume mit Bodenanschluss von ca. 1482 m²

Bebauungstiefe 35 m für das Garagengebäude; ansonsten 15 m straßenbegleitend; 10 m zur

Geltungsbereichsgrenze (V-27a)

Wohnen ist ausnahmsweise zulässig (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) und textliche Festsetzung Nr.

1.5.1 (unterhalb des 5. Vollgeschosses entlang der Lehmbruckstraße)

Wohnen ist oberhalb des 4. Vollgeschosses allgemein zulässig (textliche Festsetzung Nr. 1.5)

 

V-27a

Grundfläche ca. 6975 m²; davon überbaubar ca. 3258 m²;

Kerngebiet;

BGF 19000 m²;

Einschränkung des Einzelhandels auf das 1. Vollgeschoss;

Bebauungstiefe 15 m entlang Ehrenberg- und Lehmbruckstraße, 18 m entlang der Stralauer Allee,

6 m zur Geltungsbereichsgrenze des V-26;

Fläche zum Anpflanzen für 19 Laubbäume mit Bodenanschluss von ca. 3717 m², von der

Ehrenbergstraße auf einer Länge von 39 m einsehbar;

Wohnen ist ausnahmsweise zulässig (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO);

Wohnen ist oberhalb des 4. Vollgeschosses allgemein zulässig (textliche Festsetzung Nr. 3);

 

Das durch die Bebauungspläne V-26 und V-27a im Block 2 zur Festsetzung gekommene

Kerngebiet hat seinen Schwerpunkt eindeutig in einer Wohnnutzung, da eine Verzahnung zum

unmittelbar angrenzenden Wohngebiet gewährleistet werden soll. Durch die Beschränkung des

Einzelhandels auf Teilbereiche der Erdgeschosszonen sowie begrünte Freiflächen entsprichtdas

Kerngebiet im Block 2 den besonderen Anforderungen, die an eine Wohnnutzung gestellt werden.

 

Durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes im Block 2a (Geltungsbereich des

Bebauungsplans V-26) sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die

Entwicklung eines Wohnungsbaustandortes geschaffen werden.

Die Grundstücke im Block 2b (Geltungsbereich des Bebauungsplans V-27a) sollen als Mischgebiet

festgesetzt werden. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass aufgrund einer erheblichen

Lärmbelastung an der Stralauer Allee dort verstärkt gewerbliche Nutzungen – evtl. auch ein Hotel - eingeordnet werden sollen.

 

 

 

Das Vorhaben wurde am 17.06.08 im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vorgestellt und

positiv zur Kenntnis genommen. Das Bezirksamt wurde ersucht, ein beschleunigtes

Änderungsverfahren nach § 13a BauGB einzuleiten. Die Voraussetzung für die Anwendung des

beschleunigten Verfahrens liegt hier vor, da der Bebauungsplan den in § 13a Abs.1 Nr.1

genannten Schwellenwert einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von

20000 m² unterschreiten wird. Ein enger sachlicher, räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit weiteren Bebauungsplänen besteht nicht. Ein Umweltbericht wird somit nicht Bestandteil dieses Bauleitplanverfahrens.

Die Mitteilung der bezirklichen Planungsabsicht vom 18.06.08 an die Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung, Abt. II C und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 hat ergeben,

dass die Grundbedingungen der Anwendung des § 13a BauGB gegeben sind und dass der

Bebauungsplan den Zielen der Raumordnung entspricht.

Das Vorhaben wird der Öffentlichkeit am 14. Juli ab 19 Uhr in RuDis-Kiezladen, Modersohnstr. 55,

vorgestellt. Auf die Veranstaltung wurde in der Berliner Woche, Lokalausgabe für Friedrichshain,

am Mittwoch, dem 02.07.08 auf der Seite 4 hingewiesen.

 

 

Geltungsbereich

B) Rechtsgrundlage:

Baugesetzbuch (BauGB), Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB),

§ 15 BezVG

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den 15.07.2008

 

Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

Anlagen: Projektentwurf; festgesetzte Bebauungspläne

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

24.09.08 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: