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Drucksache - DS/0850/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Wir bitten,
zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt
hat in seiner Sitzung vom 24.06.08 beschlossen: die Widmung
der fertig gestellten Fußgängerbrücke „Warschauer Straße“ über Bahnanlagen in
Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen
Straßenland A). Begründung: Am 02. 06. 2008 fand die VOB-Abnahme der fertig gestellten
Fußgängerbrücke „„Warschauer Straße““ statt. Nach Beseitigung der
festgestellten Mängel ist die Verkehrsfreigabe durch den zuständigen
Fachbereich X OI der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehen. Gemäß
§13 (10) des Städtebaulichen Vertrages vom 09. 01. 2004 soll mit Inbetriebnahme
die Widmung der Fußgängerbrücke einschließlich Treppen, Aufzugsanlage und
anderer Bestandteile erfolgen. Die Anschutz Entertainment Group hat mit dem
Vertrag dieser Widmung bereits unwiderruflich zugestimmt. B). Rechtsgrundlage:
§ 3 Berliner Straßengesetz C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: Nach Inbetriebnahme und Widmung der
Fußgängerbrücke fallen laufende
Unterhaltungskosten an.
b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den
27.06.08 Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Dr. Franz
Schulz Jutta Kalepky 16.07.08 BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Personal, Haushalt und
Investitionen überwiesen. Ausschuss für
Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage
des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV 24.09.08 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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