Drucksache - DS/0883/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee 44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Stadtentwicklung, Personal und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen     
Stadtplanung und Bauen Vorberatung
03.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.09.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
-V-27bV-27aÜbersicht  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans

 

A) Begründung:

Der Bebauungsplan V-27 wurde am 23.06.92 aufgestellt und am 06.12.2005 in die

Bebauungspläne V-27a und V-27b geteilt.

 

Die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans V-27a wurde am 15. Juli 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans V-27b wurde an einen Investor veräußert, der an dieser Stelle ein Autohaus errichtet hat. In diesem Zusammenhang wurden die o.g. Grundstücke aus dem städtebaulichen Vertrag OberbaumCity vom 05.06.1998 mit

Folgevereinbarungen vom 29.06.2000 und 18.07.2000 entlassen und eine

Folgevereinbarung vom 28.04.06 getroffen.

 

Die Baugenehmigung Nr. 978/06 für das Autohaus wurde am 28.11.06 erteilt.

Nach der Fertigstellung des o.g. Bauvorhabens kann das Verfahren zur Aufstellung des

Bebauungsplans eingestellt werden.

 

Mit Schreiben vom 24.01.2007 wurde gemäß § 5 AGBauGB die Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung über die geänderte Planungsabsicht informiert, die mit Datum vom

09.02.2007 erklärte, dass gegen die Absicht, das Verfahren zur Aufstellung des

Bebauungsplans einzustellen, aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine

Bedenken bestehen.

 

B) Rechtsgrundlage:

§ 15 BezVG

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den 15.07.2008

Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

Anlagen: Planzeichnung zum Bebauungsplan V-27b;

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

 

 

 

03.09.08 Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 24.09.2008

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 
 

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