Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0883/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplans A) Begründung: Der Bebauungsplan V-27 wurde am 23.06.92 aufgestellt
und am 06.12.2005 in die Bebauungspläne V-27a und V-27b geteilt. Die Verordnung über die Festsetzung des
Bebauungsplans V-27a wurde am 15. Juli 2006 im Gesetz- und Verordnungsblatt für
Berlin veröffentlicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans V-27b wurde an
einen Investor veräußert, der an dieser Stelle ein Autohaus errichtet hat. In
diesem Zusammenhang wurden die o.g. Grundstücke aus dem städtebaulichen Vertrag
OberbaumCity vom 05.06.1998 mit Folgevereinbarungen vom 29.06.2000 und 18.07.2000
entlassen und eine Folgevereinbarung vom 28.04.06 getroffen. Die Baugenehmigung Nr. 978/06 für das Autohaus wurde
am 28.11.06 erteilt. Nach der Fertigstellung des o.g. Bauvorhabens kann
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans eingestellt werden. Mit Schreiben vom 24.01.2007 wurde gemäß § 5 AGBauGB
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die geänderte Planungsabsicht
informiert, die mit Datum vom 09.02.2007 erklärte, dass gegen die Absicht, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzustellen, aus Sicht der dringenden
Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken bestehen. B) Rechtsgrundlage: § 15 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 15.07.2008 Franz Schulz Bezirksbürgermeister Anlagen: Planzeichnung zum
Bebauungsplan V-27b; Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. 03.09.08
Der Stadtplanungsausschuss spricht folgende Empfehlung aus: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
24.09.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin