Drucksache - DS/0378/III  

 
 
Betreff: Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Umwelt,Verkehr, WohnenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.04.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
06.05.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
03.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
01.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 31.08.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen das Rowdytum von RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden.

 

Begründung:

Der Antrag ergibt sich aus der Diskussion der SeniorInnen des Bezirks mit dem Bezirksamt und der BVV am 29.08.07.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden.

 

08.04.2008

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.9.07 mit der Drucksache

DS/0378-1/III betr. Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Ver-kehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

„Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgän-gerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerIn-nen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänge-rInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Bauge-nehmigung eingefordert werden.“

Hierzu ist zu berichten:

Baustellen bzw. Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenland sind nach dem Berliner Straßengesetz eine Sondernutzung und erhalten hierfür eine Erlaubnis vom Tiefbauamt. Mit Erteilung dieser Erlaubnis werden die Bauherren verpflichtet, sich die straßenverkehrsrecht-liche Erlaubnis für die Baustellensicherung von der Straßenverkehrsbehörde bzw. im Stra-ßenhauptnetz von der Verkehrslenkung Berlin einzuholen. Verkehrliche Einschränkungen an Baustellen werden nach der StVO und den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen (RSA 95) nach Abwägung aller verkehrlichen Interessen und Sicherheitsbedürfnis-sen angeordnet. Mit diesen Genehmigungsverfahren können sämtliche Belange aller Ver-kehrsteilnehmer auch während der Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Stra-ßenland völlig ausreichend berücksichtigt werden.

Maßgeblich für die Einhaltung verkehrlicher Einschränkungen ist vor allem eine konsequente Überwachung der Baustellen und der Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere des Rad-verkehrs. Auch ein evtl. weiterführendes Sicherheitskonzept, wie verlangt, wird bei fehlender Überwachung zu keiner Besserung führen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gibt es keine rechtlichen Grundlagen, diesbe-zügliche Forderungen an Bauherren zu stellen. Im straßenrechtlichen Sinne gibt es über die RSA 95 hinausgehend ebenfalls keine weiteren rechtlichen Regelungsmöglichkeiten.

Wir bitten, die DS hiermit als erledigt zu betrachten.


 

Rechtsgrundlagen:

Berliner Straßengesetz, StVO, RSA 95

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den 03.04.2008

Dr. Franz Schulz Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

23.04.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die Seniorenvertretung soll eingeladen werden

 

01.07.08.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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