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Drucksache - DS/0378/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen das Rowdytum von RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden. Begründung: Der Antrag
ergibt sich aus der Diskussion der SeniorInnen des Bezirks mit dem Bezirksamt
und der BVV am 29.08.07. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt eine Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen rücksichtslose RadfahrerInnen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Baugenehmigung eingefordert werden. Vorlage
- zur Kenntnisnahme – Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 5.9.07 mit der Drucksache
DS/0378-1/III
betr. Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr
Ver-kehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im
öffentlichen Raum folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: „Das
Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für
Fußgän-gerInnen zu erstellen. Darin enthalten sollen Maßnahmen gegen
rücksichtslose RadfahrerIn-nen sein. Gleichzeitig soll ein Konzept zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit für Fußgänge-rInnen und RadfahrerInnen an Baustellen im
öffentlichen Raum erstellt werden. So dies rechtlich möglich ist, sollen
Sicherheitskonzepte der Bauherren vor Erteilung einer Bauge-nehmigung
eingefordert werden.“ Hierzu
ist zu berichten: Baustellen
bzw. Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenland sind nach dem Berliner
Straßengesetz eine Sondernutzung und erhalten hierfür eine Erlaubnis vom
Tiefbauamt. Mit Erteilung dieser Erlaubnis werden die Bauherren verpflichtet,
sich die straßenverkehrsrecht-liche Erlaubnis für die Baustellensicherung von
der Straßenverkehrsbehörde bzw. im Stra-ßenhauptnetz von der Verkehrslenkung
Berlin einzuholen. Verkehrliche Einschränkungen an Baustellen werden nach der
StVO und den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen (RSA 95)
nach Abwägung aller verkehrlichen Interessen und Sicherheitsbedürfnis-sen
angeordnet. Mit diesen Genehmigungsverfahren können sämtliche Belange aller
Ver-kehrsteilnehmer auch während der Durchführung von Baumaßnahmen im
öffentlichen Stra-ßenland völlig ausreichend berücksichtigt werden. Maßgeblich
für die Einhaltung verkehrlicher Einschränkungen ist vor allem eine konsequente
Überwachung der Baustellen und der Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere des
Rad-verkehrs. Auch ein evtl. weiterführendes Sicherheitskonzept, wie verlangt,
wird bei fehlender Überwachung zu keiner Besserung führen. Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gibt es keine rechtlichen Grundlagen,
diesbe-zügliche Forderungen an Bauherren zu stellen. Im straßenrechtlichen
Sinne gibt es über die RSA 95 hinausgehend ebenfalls keine weiteren rechtlichen
Regelungsmöglichkeiten. Wir
bitten, die DS hiermit als erledigt zu betrachten. Rechtsgrundlagen:
Berliner
Straßengesetz, StVO, RSA 95 Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 03.04.2008 Dr.
Franz Schulz Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin 23.04.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen
überwiesen. Die Seniorenvertretung soll eingeladen werden 01.07.08. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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