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Drucksache - DS/0892/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mit der Abtragung der Schuttreste
des Pamukkale-Brunnens begonnen wird? 2.
Was
ist die Zeitplanung vom Beginn der Schuttbeseitigung bis zur vollständigen
Wieder-Begehbarkeit? 3.
Sind
nach Entfernung des Bauzaunes und Schuttbeseitigung Zwischennutzungen möglich
bzw. geplant? Sehr
geehrte Frau Kapek, Ihre
o.g. Mündliche Anfrage vom 16.07.08 beantworte ich wie folgt: 1.
Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein, damit mit der Abtragung der Schuttreste des
Pamukkale-Brunnens begonnen wird? Voraussetzung für den Abtrag der Schuttreste ist,
dass eine erneute gerichtliche Beweisaufnahme nicht mehr erforderlich wird. Das
gerichtlich bestellte Gutachten liegt jetzt vor, die Auswertung ist noch nicht
erfolgt. Der Gerichtstermin ist für November 2008 vorgesehen. 2.
Was ist die Zeitplanung
vom Beginn der Schuttbeseitigung bis zur vollständigen Wieder-Begehbarkeit? Eine konkrete Zeitplanung vom Beginn der Schuttbeseitigung
bis zur vollständigen Wiederbegehbarkeit der Fläche kann erst erstellt werden,
wenn die Voraussetzungen zu 1. erfüllt sind. Die Entfernung des Bauzauns und
Schuttbeseitigung hängt vom Gerichtsurteil ab. 3.
Sind nach Entfernung
des Bauzaunes und Schuttbeseitigung Zwischennutzungen möglich bzw. geplant? Auch diese Frage kann zurzeit nicht verlässlich
beantwortet werden. Sollte eine Wiederherstellung des Brunnens auf lange Zeit
finanziell nicht möglich sein, könnte man im Prinzip auch über Zwischennutzung
nachdenke. Mit
freundlichen Grüßen Jutta
Kalepky Dez
BWI |
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