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Drucksache - DS/0893/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1.
Stimmt
die Aussage einer WohnungsamtsmitarbeiterIn des Bezirks (Siehe Mieterecho Juniausgabe), dass alleine in
Friedrichshain-Kreuzberg 2246 Haushalte vom Wegfall der öffentlichen Förderung
und daraus resultierenden Mieterhöhungen betroffen sind? 2.
Wie ist
das Verhältnis von landeseigenen zu privaten Wohnungen bei den vom Ende der
Förderung betroffenen Beständen? 3.
Wie
trägt der Bezirk Sorge dafür, dass den betroffenen MieterInnen Informationen
über den Härtefallfonds der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg), welcher
unter Umständen bis zu fünf Jahre einen Teil der Mietkosten übernimmt,
zugänglich gemacht werden? Nachfragen: 1. Sollte es bereits Informationsmaterial geben, ist dieses
auch mehrsprachig vorhanden? 2. Gibt es
hinsichtlich drohender „Zwangsumzüge“ Gespräche mit dem Jobcenter, um die
Situation zu entschärfen und nach Lösungen zu suchen, wie Betroffene weiterhin
in den Wohnungen verbleiben können? Sehr geehrte Frau Gärtner, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 16.07.08 beantworte ich wie
folgt: 1.
Stimmt die Aussage einer
Wohnungsamtsmitarbeiterin des
Bezirks (Siehe Mieterecho Juniausgabe), dass alleine in
Friedrichshain-Kreuzberg 2246 Haushalte vom Wegfall der öffentlichen Förderung
und daraus resultierenden Mieterhöhungen betroffen sind? Ja. 2246 Wohnungen der
Wohnungsbauprogramme 1985 bis 1997 sind vom Wegfall der Anschlussförderung
betroffen. Die Zahl ist einer
Auflistung entnommen, die dem Bezirk von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt wurde. Der Wegfall der Anschlussförderung hat nicht zwingend
Mieterhöhungen zur Folge, sondern schafft rechtlich die Möglichkeit, die Miete
bis zur Kostenmiete (z.B. für die Reichenberger Straße 119 beträgt die Kostenmiete 11,86 EUR ) zu
erhöhen. Da die Wohnungen auch nach Wegfall der Förderung weiter sozialer
Wohnungsbau bleiben, kommt das BGB nicht zur Anwendung und der Mietspiegel hat
keine begrenzende Wirkung. Je nach wirtschaftlicher Stabilität
der Eigentümer kann von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. 2.
Wie ist das Verhältnis von
landeseigenen zu privaten Wohnungen bei den vom Ende der Förderung betroffenen
Beständen? Von den 2246 Wohnungen sind 331 Wohnungen Eigentum
städtischer Wohnungsbaugesellschaften. Die GSW wird dabei aber noch als städtische
Wohnungsbaugesellschaft geführt. 3.
Wie trägt der Bezirk Sorge
dafür, dass den betroffenen MieterInnen Informationen über den Härtefallfonds
der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg), welcher unter Umständen bis zu
fünf Jahre einen Teil der Mietkosten übernimmt, zugänglich gemacht werden? Die Information der Mieter kann nur durch den Fördergeber
IBB (Investitionsbank Berlin) erfolgen. Die Bescheide über
die Nichtgewährung der Anschlussförderung werden dort erlassen und haben
bezogen auf die Miethöhe unterschiedliche Konsequenzen. Die Palette reicht
von „keiner Mieterhöhung“ bis zur
„Mieterhöhung“, immer in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Kraft der
Wohnungsunternehmen. Auch Konkurse der Unternehmen bei Wegfall der
Anschlussförderung sind werden erwartet. Die
endgültigen objektbezogenen Konsequenzen des Wegfalls der Anschlussförderung
sind durch die Bezirke nicht einzuschätzen, da die IBB im Auftrag des Landes
verschiedene Wege der Schadensbegrenzung geht. So sollen u. a. Sanierungen
durch Schuldenerlass der offenen Kredite die wirtschaftliche Stabilität der
Eigentümer sichern. Durch das Wohnungsamt des Bezirkes werden nachfragende
Mieter beraten, gegebenenfalls werden verfahrensrelevante Tatsachen aufgeklärt.
Nachfragen: 1.
Sollte es bereits
Informationsmaterial geben, ist dieses auch mehrsprachig vorhanden? Informationsmaterial des Bezirkes gibt es aus den oben
genannten Gründen nicht. Die Bereitstellung von Informationen ist im
Erlebensfall durch die IBB abzusichern. 2.
Gibt es hinsichtlich drohender
„Zwangsumzüge“ Gespräche mit dem Jobcenter, um die Situation zu entschärfen und
nach Lösungen zu suchen, wie Betroffene weiterhin in den Wohnungen verbleiben
können? IBB= Investitionsbank Berlin (nicht Berlin Brandenburg) Durch die IBB werden in den Härtefällen auch Umzugskosten übernommen.
Ein unbegrenzter Verbleib in den Wohnungen ist wirtschaftlich kaum vorstellbar,
denn im Extremfall würden die vom Land eingesparten Aufwandsentschädigungen
direkt durch die vom Land geleisteten „Kosten der Unterkunft“ ersetzt. Die
Abfederung durch die Gewährung von Mietausgleich und Umzugskostenhilfe für vom
Wegfall betroffene Mieter schafft die Zeit eine andere angemessene Wohnung zu
finden. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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