Drucksache - DS/0764/III  

 
 
Betreff: DS 0077/III - Jugendschutz vor Tabakkonsum
DS 0214/III - Rauchfreie Spielplätze
DS 0653/III - NichtraucherInnen-Schutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Wirtschaft, Bürgerdienste und OrdnungsamtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
03.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
01.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit den Drucksachen Nr. 0653/III, 0214/III und 0077/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:

 

DS/0077/III Beschluss vom 24.01.07 – Jugendschutz vor Tabakkonsum

Das BA wird beauftragt, die Zigarettenautomaten im Bezirk auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hin zu überprüfen. Sollten noch Zigarettenautomaten vorhanden sein, die nicht dem neuen Jugendschutzgesetz entsprechen, sind die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

DS/0214/III vom 10.07.2007 - Rauchfreie Spielplätze

Das Bezirksamt wird beauftragt:

1.

zu berichten, welchen Erfolg die Umsetzung der DS/1643/II zur Verhinderung des Rauchens auf Kinderspielplätzen bisher gebracht hat und

 

2.

zu prüfen, welche konsequenteren Maßnahmen zu diesem Zweck ergriffen werden können und der BVV dafür ein Konzept vorzulegen.

 

DS/0653/III Beschluss vom 27.02.08 - NichtraucherInnen-Schutz

 

Das Bezirksamt wird beauftragt durch geeignete Maßnahmen

1.

dafür Sorge zu tragen, dass fehlende Aushänge des Textes des Jugendschutzgesetzes in den Lokalen etc. geahndet und die Aushänge gut sichtbar angebracht werden;

 

2.

der „freie“ Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unterbunden und ggf. geahndet wird;

 

3.

das Rauchen auf Spielplätzen unterbunden wird;

 

4.

der Verkauf und Konsum von Wasserpfeifen-Tabak wirksam kontrolliert und gesetzwidriger Verkauf/Konsum unterbunden wird;

 

5.

dafür zu sorgen, dass Zigarettenautomaten, die nicht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes entsprechen, unverzüglich entfernt werden;


6.

gegenüber der BVG dahingehend die Initiative zu ergreifen, dass diese die Kontrolle des Rauchverbotes in den U-Bahnhöfen wirksam sicherstellt.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Nichtraucherschutz

Verwaltungsbehörde für die Ordnungsaufgaben nach dem Gesetzes zum Schutz von Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz -NRSG) ist gemäß § 7 Abs. 3 und § 37 Abs. 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKOrd) das örtlich zuständige Bezirksamt. Das Bezirksamt hat diese Aufgabe mit Beschluss vom 12.02.08 dem Wirtschafts- und Ordnungsamt übertragen.

Das NRSG ist am 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Das Wirtschafts- und Ordnungsamt berät seit Ende letzten Jahres Gastwirte zu vielen Einzelfragen des Nichtraucherschutzes. Die zahlreichen Beschwerden, welche über Verstöße gegen das NRSG eingehen, werden registriert. Die betroffenen Gastwirte erhalten einen Informationsflyer und werden auf ihre Pflicht hingewiesen, für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes zu sorgen und deutlich sichtbare Hinweisschilder in allen Räumen anzubringen. Durch das „Forum Rauchfrei“ wird ein Infoblatt erarbeitet, was Tabakverkäufer und Gastwirte darauf hinweisen soll, das Tabak für Wasserpfeifen bzw. dessen Verkauf und Konsum den selben gesetzlichen Regelungen unterliegt, wie herkömmlicher Tabak.

Abweichend vom Inkrafttreten des Gesetzes werden Ordnungswidrigkeiten nach § 7 NRGS erst ab dem 01. Juli 2008 geahndet. Zu diesem Zeitpunkt steht im Außendienst des Ordnungsamtes geschultes zusätzliches Personal zur Verfügung, welches die Einhaltung des Nichtraucherschutzes vor Ort kontrolliert.

 

Rauchfreie Spielplätze

Das Bezirksamt hat am 22.04.2008 eine Rauchverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen beschlossen. Zur Umsetzung werden auf allen öffentlichen Spielplätzen Rauchverbotsaufkleber angebracht.

Nach der vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg herausgegebenen Studie „Rauchfreie Kinderspielplätze“, gehen von verschluckten Zigarettenkippen oder ganzen Zigaretten akute Gesundheitsgefahren aus. Nikotin ist ein starkes Gift, das in seiner Wirkung mit Blausäure vergleichbar ist. Nach Ermittlung dieser Studie ist Nikotin nach Medikamenten die häufigste Ursache einer Intoxikation im Kleinkindalter.

Ausgehend von der Studie ist es nicht von der Hand zu weisen, das von den auf den Kinderspielplätzen aufzufindenden Zigarettenkippen eine nicht unerhebliche Gefahr für die dort spielenden Kleinkindern ausgeht.

Ein Verbot des Rauchens auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz von Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (NRSG) ist nicht möglich. § 2 Abs. 1 regelt eindeutig die Örtlichkeit – in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen - wo ein Rauchverbot gilt.

Die einzige Möglichkeit, das auch von der Bezirksverordnetenversammlung geforderte Rauchverbot auf Spielplätzen umzusetzen ist, nach § 6 (4) des Gesetzes zum Schutz


 

zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanIG) [Die Beziksverwaltung kann für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzerarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln] ein allgemeines Rauchverbot auf Kinderspielplätzen zu beschließen.

Das in Form einer Allgemeinverfügung ausgesprochene Rauchverbot ist nicht nur im Amtsblatt zu veröffentlichen, sondern soll auch durch Anbringung entsprechender Verbotsaufkleber deutlich gemacht werden. Dies hat zum einen eine nicht unerhebliche psychologische Wirkung, da es Besucher/innen der Spielplätze wesentlich erleichtert, Raucher/innen zur Einhaltung des Verbotes anzuhalten. Zum anderen unterstützt es ein Einschreiten des Außendienstes des Ordnungsamtes, der zum Einstellen des verbotswidrigen Rauchens auf dem Spielplatz auffordern und ggf. Platzverweise aussprechen kann. Eine klare Kennzeichnung des Rauchverbotes ist ferner erforderlich, um bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ahnden zu können. Sollte sich dies unter der geltenden Rechtslage als schwierig erweisen, wird sich das Bezirksamt für eine Klarstellung im GrünanlG einsetzen.

 

Jugendschutz/ Zigarettenautomaten

Zu den Ordnungsaufgaben des Bezirksamtes gehört auf dem Gebiet von Jugend und Familie nach § 2 Absatz 4 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) die Durchführung des Jugendschutzgesetzes.

 

Der Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595)" umfasst folgende Bereiche:

 

Bekanntmachung der Vorschriften § 3,

 

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

 

-           Gaststätten § 4,

 

-           Tanzveranstaltungen § 5,

 

-           Spielhallen, Glücksspiele § 6,

 

-           Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe § 7,

 

-           Jugendgefährdende Orte § 8,

 

-           Alkoholische Getränke § 9,

 

-           Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren § 10.

 

Jugendschutz im Bereich der Medien

 

Dem Wirtschafts- und Ordnungsamt wurde mit BA Beschluss vom 22.04.2008 die Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzes, einschließlich der Ahndung von festgestellten Verstößen übertragen.

Mit der Übertragung an das Wirtschafts- und Ordnungsamt ist u.a. auch die Voraussetzung geschaffen worden Zigarettenautomaten im Bezirk auf die Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen hin zu überprüfen.

Da der Jugendschutz eine Aufgabe ist, welche viele Bereiche im Bezirksamt tangiert wurde durch das Bezirksamt die Einrichtung eines Interventionsteams Jugendschutz zum 01.05.08 beschlossen.


 

Ziel des Interventionsteams ist es, den Jugendschutz durch eine abteilungsübergreifende Arbeit im Bezirk zu optimieren und wie in der DS 0643/III Pkt. 1,2,4 und 5 gefordert, den Jugendschutzes wirkungsvoll umzusetzen.

Kinder und Jugendliche sind vom Rauchen und Passivrauchen in besonderem Maße betroffen, deshalb wird sich das Interventionsteam auch mit der Thematik Nichtraucherschutz befassen.

 

Für die Umsetzung des Jugendschutzes und des Nichtraucherschutzes stehen dem Ordnungsamt –insbesondere für verdachtstunabhängige Kontrollen - 3 Mitarbeiter/innen aus dem Zentralen Stellenpool befristet bis zum 31.12.09 zur Verfügung.

Zur Sicherstellung eines wirkungsvollen Kinder- und Jugendschutzes im Sinne des SGB VIII ist es notwendig, dass das Jugendamt von Verstößen, an denen Kinder und/oder Jugendliche beteiligt sind, unmittelbar Kenntnis erhält, damit geprüft werden kann, ob den Kindern und /oder Jugendlichen zu ihrem Schutz weitergehende sozialpädagogische Hilfen angeboten werden sollen.

 

Da auch präventive Maßnahmen zum Jugendschutz und Nichtraucherschutz gemeinsam mit dem Bereich Gesundheit durchgeführt werden sollen, sind neben Mitarbeiter/innen des Jugendamtes auch Mitarbeiter/innen aus dem Gesundheitsbereich vertreten.

Die Mitglieder des Interventionsteams Jugendschutz werden sich (auf Einladung des Wirtschafts- und Ordnungsamtes) in regelmäßigen Abständen treffen um den aktuellen Stand der Umsetzung des Jugendschutzes im Bezirk zu diskutieren, durchgeführte Maßnahmen auszuwerten und geplante Aktivitäten abzustimmen. Bei Bedarf werden Vertreter des Landeskriminalamtes hinzugezogen.

 

Wir bitten, die Beschlüsse damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: durch die Vorlage - keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: durch die Vorlage - keine

 

Berlin, den 08.05.08

 

Dr. Schulz                                                                      Dr. Beckers

Bezirksbürgermeister                                           Bezirksstadtrat

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in den Ausschuss für Umwelt und Verkehr überwiesen.

 

01.07.08

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bis Juli 2009 dem Ausschuss zu berichten.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bis Juli 2009 dem Ausschuss zu berichten.

 

 

 

 
 

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