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Drucksache - DS/0715/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen:
Das Bezirksamt wird ferner
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des
Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen
Beschäftigungssektors eingesetzt werden können. Begründung: Trotz breiter bezirkspolitischer Unterstützung für den Erhalt des Nachbarschaftsgartens „Rosa Rose“ (NRR) wurde dieser geräumt, die Beete platt gemacht und ein Teil in der Kinzigstraße (OT Friedrichshain) wird demnächst bebaut. Ökologische bzw. Gartenprojekte in dichtbebauten Altbaukiezen im Innenstadtring Berlins sind hervorragende Beiträge zur ökologischen Stadterneuerung und ergänzt das Programm Soziale Stadt. Das gemeinsame Engagement von Alt und Jung, Nachbarn, Alteingesessenen und Zugezogenen trägt für alle Beteiligte im wahrsten Sinne des Wortes Früchte. Da im Fall des NRR die Gärtner/-innen auch bereit waren, die Flächen zu erwerben oder zu pachten, ist der Verlust der Fläche doppelt schlimm. Es fehlten den Bezirkspolitiker die Instrumente bzw. die finanziellen Möglichkeiten, um die Interessen der Gemeinwesens (Siehe BEP 2005 FK) vor privaten Verwertungsinteressen zu schützen. Mit diesem Antrag möchte die Fraktion DIE LINKE solche Instrumente schaffen und in den öffentlichen Diskurs über die Frage „Wem gehört die Stadt“ einen Vorschlag einbringen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Beschäftigung und Job Center,
Immobilienservice und Verwaltung und Stadtplanung und Bauen (ff). 08.05.08
Jobcenter: Der
Ausschuss BeschJC empfiehlt dem federführenden Ausschuss Stadtplanung und
Bauen, der BVV zu empfehlen, der DS/ 0715/III zuzustimmen. Die Bezirksverordnetenversammlung
möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen:
Das Bezirksamt wird ferner
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des
Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen
Beschäftigungssektors eingesetzt werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen: 1.
dass
der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe
Bürgerinitiativen wie der „Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig
finanziell unterstützt werden können, 2.
dass eine
„Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird,
bestehend aus Vertretern des Senats und der Bezirke; 3.
dass
der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds
sich nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten
lässt, sondern dass auch soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins
und seiner Bezirke ihre grundsätzliche Berücksichtigung finden. Das Bezirksamt wird ferner
beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die langfristige Sicherung des
Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die Möglichkeiten des Öffentlichen
Beschäftigungssektors eingesetzt werden können. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Vorlage zur Kenntnisnahme: Wir
bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2008 folgendes
Ersuchen mit der DS/0715/III an das Bezirksamt gerichtet: Das
Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin dafür
einzusetzen: 1. dass
der Senat einen revolvierenden Fonds einrichtet, mit dessen Hilfe
Bürgerinitiativen wie der
„Nachbarschaftsgarten Rosa Rose“ zeitweilig finanziell unterstützt werden
können, 2. dass
eine „Koordinierungsstelle für Nachbarschaftsgrundstücke“ eingerichtet wird,
bestehend aus
Vertretern des Senats und der Bezirke; 3. dass
der Senat beim Verkauf von Grundstücken aus dem Bestand des Liegenschaftsfonds sich
nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Verwertungsinteressen leiten lässt,
sondern dass auch
soziale, kulturelle und ökologische Interessen Berlins und seiner Bezirke ihre grundsätzliche
Berücksichtigung finden. Das
Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass für die
langfristige Sicherung des Betriebes von Nachbarschaftsgärten auch die
Möglichkeiten des Öffentlichen Beschäftigungssektors eingesetzt werden können. Hierzu
wird berichtet: Das
Bezirksamt hat sich mit den Anliegen der o. g. Drucksache an die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung (SenStadt) gewandt. In ihrer Beantwortung teilte die
zuständige Staatssekretärin mit, dass der gewünschte Fonds als finanzielle
Unterstützung für lokale Nachbarschaftsgärten und eine Koordinierungsstelle für
Grundstücke nicht umgesetzt werden kann, da es „sich um Aufgabenbereiche
handelt, die durch die Bezirke zu regeln“ seien. Das
Bezirksamt bedauert ausdrücklich diese Position der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, weil damit eine gesamtstädtische Unterstützung von stadtteilprägenden
und zugleich ökologisch wie sozial bedeutsamen Bausteinen einer sozialen
Stadtentwicklung unwahrscheinlich wird. Dennoch bleibt es weiterhin politisch
wünschenswert, dass eine Lösung in Anlehnung an die gesamtstädtische
Unterstützung und Steuerung von Baugruppen gefunden werden kann. Das Bezirksamt
wird deshalb erneut dieses Thema im Rahmen der RdB-Erörterung zur Senatsvorlage
R-581/ 2009 „Entwicklung einer gesamtstädtischen ressortübergreifenden
Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung in Berlin“ einbringen. Darüber
hinaus wird das Bezirksamt die bezirklichen Nachbarschaftsinitiativen wie
bislang beraten
und unterstützen sowie sein „Brachenprojekt“ im Rahmen der vorhandenen
Möglichkeiten fortschreiben. Hinsichtlich
der Vergabe von Grundstücken und der gewünschten (verstärkten) Berücksichtigung
von sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen teilte SenStadt mit, dass
dies auch inhaltlich nachvollzogen werden kann. Allerdings wurde gleichzeitig
auf die „Beschlusslage des Abgeordnetenhauses und die Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Finanzen“ verwiesen. Das
Bezirksamt schätzt die gegenwärtige Konstruktion zur Vergabe von Grundstücken
des Liegenschaftsfonds als nicht optimal ein, insbesondere wenn soziale,
kulturelle und ökologische Vorhaben in ökonomischer Konkurrenz mit
kommerziellen Vorhaben gebracht werden. Der im Beschluss des Abgeordnetenhauses
enthaltene Zielkonflikt ist hinsichtlich einer Lösung nicht normiert und im
Einzelfall immer wieder neu in Auseinandersetzung mit der Senatsverwaltung für
Finanzen mit offenem Ausgang auszutragen. Eine stärkere und klarere Festlegung,
welche Gewichtung soziale, kulturelle und ökologische Vorhaben in der
Vergabeentscheidung besitzen sollen, würde über den Einzelfall hinaus die
Chancen solcher Vorhaben deutlich vergrößern. Das Bezirksamt wird sich dafür im
Rahmen seiner Möglichkeiten einsetzen. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13
Abs.1 BezVG Auswirkungen
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin,
den 03.09.09 Dr. Franz
Schulz Bezirksbürgermeister Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen. StadtBau
21.10.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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