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Drucksache - DS/0887/III
(1)
Stimmt
das Bezirksamt zu, dass für die weitere Gestaltung des Spreeraums (u.a. B-Plan
2-21) nicht nur Freiräume, sondern auch Qualitäten nötig sind? (2)
Ist
das Bezirksamt der Ansicht, dass eine geplante Grünfläche an der Ecke Stralauer
Platz/Schillingbrücke nur eine geringe Aufenthaltsqualität besitzt, wenn die
Verkehrsströme über die Schillingbrücke auf 14.300 Kfz pro 24 Stunden und über
den Stralauer Platz auf 35.500 Kfz (laut den Zahlen der BEP FK 2005 bzw. der
VLB) beziffert werden? (3)
Hält
das Bezirksamt es angesichts der Abgas- und Lärmimmissionen für angemessen, als
Planungsziel an dieser Stelle eine Grünfläche auszuweisen und dafür
Grundstückserwerbskosten von 5 bis 7 Millionen Euro zu veranschlagen und wenn
ja, ist da BA bereit, aus dem Bezirkshaushalt Finanzmittel zur Verfügung zu
stellen? Nachfragen (1)
Ist
das BA der Auffassung, dass bereits ein Teil dieser Kosten ausreichen würde, um
einen Nachbarschaftsgarten im östlichen Block-Innenbereich von
Niederbarnimstraße / Karl-Marx-Alle / Warschauer Straße als Alternative möglich
zu machen, zumal es hier unmittelbar der Wohnbevölkerung zugute käme? (2)
Wie
wird das Bezirksamt dies gegenüber dem Senat von Berlin vermitteln? Dr.
Schulz: Zu 1: Ja. Zu 2: Nein und das will ich kurz begründen. Ich bin ja aufgefordert worden von der Frau Präsidentin, als BA Mitglied mich kurz zu fassen. Unabhängig von den KfZ Zahlen, über die man ja noch diskutieren kann. Sie wissen ja, dass die letzte Prognose mit 20%iger Absenkung der Verkehrsstärke, für die von ihnen genannten Straßenabschnitte gezeigt hat, haben wir dort straßenseitig das ehemalige GASAG Gebäude und die Fläche über die wir hier sprechen, die perspektivisch Grünfläche werden soll, liegt hinter diesem GASAG Gebäude und dieses GASAG Gebäude, auch wenn es abgerissen und durch ein Hotel ersetzt wird und wir kennen ja den Vorbescheid, welche ...dann möglich sein wird, funktioniert als eine perfekte Lärmschutzmaßnahme. Hinter diesem Gebäude haben sie einen Lärmpegel, der niedriger ist, Herr Assatzk, der niedriger ist, als auf dem Spreepark hinter der Eastsidegalery und ich hab möglicherweise es überhört, aber bislang noch nie gehört, dass wegen der Mühlenstraße der Spreepark in seiner Qualität in Frage gestellt ist. Als, wir haben dort eine von der Lärmemission her eine bessere Situation, als in den Flächen, die wir als Grünflächen schon ausgewiesen haben und gerade herstellen. Zum anderen muss man natürlich auch sagen, Grünflächen müssen einen guten funktionalen und sicheren Zugang zum Straßenland haben. Das haben sie genau an dieser Fläche entlang der Schillingbrücke. Zu 3: Enthält ja 2 Teilfragen, ist ja noch nicht entdeckt worden von der Frau Vorsteherin, aber ich werde die 2 Teilfragen beantworten. 1. Teilfrage: hat sich mit meiner Beantwortung zur Frage 2 erledigt. 2. Teilfrage: Ich gehe definitiv nicht aus, dass das BA die Finanzierung übernimmt. Das ist der politische Streit, der sich natürlich zugespitzt hat nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid, das auch dort der Bürgerentscheid mit seinen Forderungen umgesetzt werden muss, weil es eben nicht sein kann Herr Assatzk, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid 2006 vom Senat und Abgeordnetenhaus ermöglicht worden sind, auch über Gegenstände, wie einen B-Plan u.ä. abzustimmen und wenn es dann über senatseigene Grundstücke geht, wenn die Politik sagt, da gilt es nicht. Da gilt ein Bürgerentscheid nicht, das geht natürlich nicht und wer diese Politik betreiben will, leistet massiven Beitrag der Glaubwürdigkeit der Politik, die eh schon nicht so groß ist, entgültig in die Tonne zu treten. Aus dem Grunde geht das BA ganz klar davon aus, dass das nicht aus dem Bezirkshaushalt finanziert wird, sondern der Liegenschafsfonds über die Senatsverwaltung für Finanzen das dann bei sich verbuchen muss. Darf ich auch gleich zu den Nachfragen...oder wollen sie die stellen. Herr Assatzk: Ist das BA, sind sie Herr Bürgermeister nicht auch der Auffassung, dass sie nur ein Teil des Grundstückes beschrieben haben, denn das Grundstück wird auch eingerahmt von der Straße an der Schillingbrücke und dort ist die Zahl, auch wenn das 20% abgesunken ist möglicherweise, vielleicht steigt es auch an der Stelle, eingerahmt wird und sind sie nicht der Meinung, dass auch beispielsweise die Warschauer Straße in ihrer Aufenthaltsqualität auch mit dem Absinken von 20% KfZ Verkehr in ihrer Aufhentaltsqualität sehr schlecht da steht und 2. wie wird das BA den Zuschnitt der Grünfläche denn auch gestalten wollen, ist das also noch verhandelbar im Laufe der Beratung im Stadtplanungsausschuss. Dr. Schulz: Also, ich versuche mich hinein zu fühlen, Frau Vorsteherin. Werde dann sehen, ob ich Herrn Assatzk zufrieden stelle. Selbstverständlich hat die Warschauer Straße mit der gegenwärtigen Verkehrsbelastung, auch wenn es 5% weniger sein sollten, jetzt oder perspektivisch für den Aufhentalt eine geringe Qualität. Aus dem Grunde geht ja seit vielen Jahren BA und BVV darum gerungen, wie die Qualität verbessert werden kann. Will auf die Details gar nicht eingehen. Sie haben als weiteren Gesichtspunkt angesprochen, nicht als Frage aber als Aspekt, Schillingbrücke. Das Grundstück ist bezogen auf die Schillingbrücke abgesenkt. Es hat ja die Geländeoberkante von der Spree, also mehr oder weniger dieselbe Oberkante. Der Verkehrslärm dort hat von der Ausbreitungscharakteristik eine völlig andere Situation, als würde er ebenerdig sozusagen da hinein strahlen. Kann ihnen das wirklich nur empfehlen, mal Vorort zu gehen. Sie werden verwundert ein über die doch relativ ruhige Situation, natürlich nicht wie in Zehlendorf sondern in einer innerstädtischen Lage, aber ich ihnen wirklich nur sagen, vom Lärmpegel her kein Vergleich zu dem, was wir in den anderen Grünflächen haben, die wir als wertvoll ansehen und die wir mit Aufhentaltsqualität verbinden. Der Zuschnitt der Grünfläche insb. die Ausgestaltung ist natürlich noch eine Sache im Planungsverfahren. Möglicherweise wird man mit dem Eigentümer, der das ehemalige GASAG Grundstück gekauft hat noch mal eine Grundstücks...machen müssen. Die Grundstücksgrenze ist ziemlich zackig und verläuft etwas seltsam. Das wäre überhaupt kein Problem, dass so zu gestalten. Ich glaube, da st das BA auch zu jedem Kompromiss bereit, sodass wir davon ausgehen, dass wir eine Lösung finden werden. Ich kann einfach als Hinweis geben, für diese Fläche gab es praktisch zur Beratung des Antrags, der zum Beschluss stand, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen für diese Areal. Vorbescheidsantrag des Liegenschaftsfonds. Der Vorbescheidsantrag hat sozusagen mit Bauklötzen das ganze Grundstück vollkommen überdeckt. Dieser Vorbescheidsantrag müssten wir ohne Aufstellungsbeschluss bescheiden. Wir müssten den bescheiden nach 34 BauGB und damit das nicht passiert, damit die BVV sich noch Optionen aufrecht erhält, haben wir diesen Aufstellungsbeschluss gefasst, vor dem Hintergrund ihrer Beschlussfassung und im Amtsblatt veröffentlicht, sodass wir diesen Vorbescheid als Antrag zurück stellen können, um Luft zu gewinnen für Entscheidungen, wie es mit dieser kleinen Fläche weiter geht. Das ist der Hintergrund, aber für eine Grünfläche wäre dieses Areal auf jeden Fall sehr gut geeignet.
Herr
Postler: Können
sie uns mal eine Einschätzung geben über eventuelle Kontermination und
Altlasten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war ja dieses Grundstück
mit für den Packetverkauf vorgesehen des Liegenschaftsfonds. Weil das
Grundstück so schlecht weg ging, gerade vor dem Hintergrund der
Schadstoffbelastung. Würde mich mal ihre Einschätzung interessieren, auch
vielleicht mal ein paar Größenordnungen, um sich ein genaueres Bild machen zu
können. Dr.
Schulz: Mir sind
gegenwärtig keine schwerwiegenden Altlasten dort bekannt. Kann ihnen im Moment
nicht sagen, ob dort Altlastenverdachtsflächen im Bodenkataster ausgewiesen
sind. Würde ich gerne noch mal nachholen als Information, aber auf jeden Fall
ist das nicht ein Gebiet, das sozusagen schwerwiegenden Bodenkontermination und
mit enstpr. Entsorgungskosten verbunden ist. Das ganze Grundstück ist deshalb
schwer vermarktbar, weil es in einer abgehängten Lage besteht. Vorne das GASAG
Grundstück, dahinter sozusagen in abgehängter Lage dann diese Fläche des
Liegenschaftsfonds und als einzige Zuwegung sozusagen dann entlang der Schillingbrücke,
eine unglückliche Situation für einen Immobilienentwickler, sodass klar war und
das waren auch die Gesprächsergebnisse im Liegenschaftsfonds, wenn das
vermarktet werden soll, dann sollte das im Zusammenhang mit dem GASAG
Grundstück passieren. Dieser Versuch wurde unternommen, mündete in den Versuch,
dort die Ernst Busch Schauspielschule unter zu bringen. Das ist gescheitert und
damit steht natürlich dieses Grundstück neu zur Disposition. Herr
Wesener: Um
vielleicht noch mal die Entwicklungsgeschichte dieser VzK zu klären frage ich
das BA, ist es nicht richtig, dass diese VzK fast genau die Antwort ist auf die
Beauftragung des BA durch diese BVV, in einem Antrag von Grünen und Linken, der
hier die Mehrheit gefunden hat, dieses Grundstück als Grünfläche zu widmen und
zwar wohl wissend, dass es dem Land Berlin gehört. Dr.
Schulz: Das BA
handelt ja nie ohne BVV und natürlich ist das richtig. Es gab einen Beschluss
der BVV, dass das BA einen Austellungsbeschluß für diese Fläche machen soll,
mit Blick auf eine Grünfläche. Dem sind wir nachgekommen. Ich hatte damals auch
sehr ausführlich darauf hingewiesen, dass die Zeit drängt wegen dem
eingereichten Vorbescheid. Das haben wir getan, kann ihnen jetzt nicht sagen,
ob dass im Amtsblatt veröffentlicht ist. Ich vermute ja, weil die Fristen ja
unglaublich schnell laufen und erst ab Veröffentlichung im Amtsblatt wir eine
Rückstellung machen können, sodass wir uns dann natürlich gefreut haben, dass
diese Beauftragung durch die BVV da war und wir damit handeln konnten. |
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