Drucksache - DS/0905/III  

 
 
Betreff: Unterstützung behinderter Menschen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von 2006 bis heute
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
  Waldukat, Rita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.07.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 22.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

 

  1. Wieviele Bürger mit Behinderung erhielten 2006/2007/2008 Unterstützung durch Einzelfallhilfe und welche Kosten wurden durch den Sozialetat in den einzelnen Jahren hierfür verwendet?

 

  1. Wieviele Schüler erhielten 2006/2007/2008 Unterstützung durch Schulhelfer und welche Ergebnisse wurden durch diese integrierenden Maßnahmen erreicht?

 

  1. Eine zentrale Vermittlung für rollstuhlgerechte Wohnungen gibt es bisher nicht. Welche Möglichkeiten sieht der Bezirk diesen Zustand zu verändern?

 

Herr Mildner-Spindler:

Zu 1: Für das Produkt Einzelfallhilfe Sozialassistenz für seelisch sowie körperlich und geistig behinderte Menschen gibt es wie nachgefragt folgende Zahlen für 2006: 3121 Personen; einegsetzte Mittel 1596,941 €. 2007: 3507 Personen;  eingesetzte Mittel 1873,308 €. Für 2008: 1163 Personen; eingesetzte Mittel 687,690 €. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen von 2008 sich wie in 2007 entwickeln werden. Zu 2: Die Erhebung der gewünschten Daten erfolgt nicht pro Schuljahr, sondern pro Haushaltsjahr. Die erfragten Zahlen, das ist Zuarbeit aus dem Bereich Schule, konnten in der Kürze der zeit nur für das Haushaltsjahr 2007, jedoch nicht für 2006 von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Außenstelle FK ermittelt werden. Im Haushaltsjahr 2007 wurden insgesamt 68 Schüler durch Schulhelfer unterstützt. Für das Haushaltsjahr 2008 liegen noch keine Daten vor, da dieses noch nicht abgeschlossen ist und erst nach Abschluss ausgewertet wird. Angaben zu den Ergebnissen, die durch diese integrierten Maßnahmen erreicht wurden, liegen nicht vor. Zu 3:Eine zentrale bezirkliche Vermittlungsstelle für Rollstuhlbenutzerwohnungen gibt es nicht, auch nicht im Wohnungsamt. Das Besetzungsrecht für diese Wohnungen wird für alle Bezirke von der Senatsverwaltung für Soziales ausgeübt. Die vormalige Vermittlungsstelle für Rollstuhlbenutzerwohnungen beim LAGESO wurde umstrukturiert. Seit 1.10.2006 werden die derartig geförderten Wohnungen vom LAGESO ins Internet gestellt, wenn der Verfügungsberechtigte hierzu gegenüber dem LAGESO seine Zustimmung erteilt hat unter www.rb-wohnungende können die Betroffenen selbst oder über ggf. vorhandene bezirkliche Beratungsstellen die Wohnungsangebote abrufen. Die Meldung dieser Wohnungsangebote an das Versorgungsamt ist eine freiwillige Leistung der Wohnungsanbieter. Die Einschätzung zur Barrierefreiheit und die Rücknahme des Angebots z.b. wenn eine Vermittlung oder Vermietung erfolgte, muss durch den Wohnungsanbieter vorgenommen werden. Aufgrund dieser umstände gestaltet sich die Pflege der Internetseite durch das LAGESO sehr schwierig und ist mit einer hohen Fehlerquote sowohl bei der Beschreibung der Barrierefreiheit als auch bei der Aktualität, was Verfügbarkeit betrifft, behaftet. Durch die Aufhebung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus und der Zweckbindung sind Vermieter nicht mehr in alle Fällen daran gebunden, ehemals als , also Rollstuhlbenutzerwohnungen errichteten Wohnraum wieder an Personen mit Rollstuhl zu vermieten. Somit verringert sich defacto das Angebot nach und nach. Die Vergabe von Rollstuhlbenutzerwohnungen kann nur Berlinweit erfolgen. Aufgrund der Mobilitätseinschränkungen der betroffenen Wohnungssuchenden macht eine bezirkliche Wohnungsvermittlung wenig Sinn. Z.b. wenn ein Rollstuhlbenutzer nach Unfall, der eine Rollstuhlbenutzerwohnung in der Nähe seines Arbeitsplatzes in einem anderen Bezirk benötigt. Eine ausführliche Beratung und Hilfe erhalten die Betroffenen sowohl von der Behindertenbeauftragten im BA , als auch vom Wohnungsamt.

 

Frau Waldukat:

Ausgehend von den erfreulichen Zahlen, bin überrascht, dass die Gelder zur Verfügung gestellt werden. Meine Frage, welche Mittel werden von den Angehörigen erwarten bzw. von welchem Betrag ihres Einkommens ausgehend, um diese Einzelversuche durchzuführen.

 

Herr Mildner-Spindler:

Das ist eine Frage, die ich nicht aus dem Kopf beantworten kann, außer mit sozusagen dem Allgemeinblatt, dass Beteiligung an Hilfen immer sozusagen enstpr. dem Vermögen bzw. der Bedürftigkeit organisiert werden und insofern unterschiedlich sind.       

 
 

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