Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Ist es zutreffend, dass der
Mietvertrag des Künstlerhauses Bethanien zum Jahresende ausläuft?
Haben auch andere der legalen
Mieter bereits gekündigt oder eine solche dem Bezirksamt gegenüber
signalisiert bzw. die Nichtverlängerung?
Warum hat sich das Bezirksamt
stets immer mehr um die Möglichkeit der nachträglichen Legalisierung der
Besetzung statt um den Verbleib des Künstlerhauses Bethanien gekümmert?
Wäre eine andere
Schwerpunktsetzung nicht sinnvoller gewesen, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass die BVV immer in ihren Beschlüssen mit großer Mehrheit
Wert darauf gelegt hat, dass das zukünftige Nutzungsprofil des Haupthauses
vor allem Kulturproduktion und Kulturpräsentation, aber auch Bildung (z.B.
Musikschule) umfassen sollte?
Welche Maßnahmen will das
Bezirksamt ergreifen, um noch ein Umdenken des Künstlerhauses zu
ermöglichen?
Beabsichtigt das Bezirksamt
überhaupt noch einmal mit dem Künstlerhaus Bethanien in Kontakt zu treten,
um diese gegebenenfalls zu einem Bleiben zu bewegen?
Hat das Bezirksamt bereits
Kontakt zu möglichen Nachmietern aufgenommen?
Welche sind dies oder könnten
dies sein, um eine wie die von der BVV geforderte Nutzung des Haupthauses
auch in Zukunft zu ermöglichen?
Welche weiteren finanziellen
Einbußen sind für den Bezirk durch die eventuelle Nichtverlängerung des
Mietvertrags zu befürchten?
Welche Auswirkungen erwartet
das Bezirksamt durch die den zu erwartenden Auszug des Künstlerhauses auf
die Mietvertragsverhandlungen mit den anderen Besetztern?
Kann das Casino im Falle des
Auszugs weiter als Ausbildungseinrichtung betrieben werden; welchen
Einfluss hätte ein Auszug von bisherigen Mietern auf den Verbleib des
Casinos?
Wie sind die Verhandlungen mit
den Nutzern bisher gediegen, wann ist mit einem Abschluss der
Verhandlungen zu rechnen? Sind eventuelle Mietsicherheiten vorgesehen?
Wie will das Bezirksamt das
SoFAnun noch von einem Umzug
in den Südflügel überzeugen, wenn doch nun ausreichend Platz im Haupthaus
vorhanden sein wird?
Ist die Belassung des SoFA im
Haupthaus nunmehr durch das Bezirksamt beabsichtig?
Sollen die Nutzer des
Südflügels den gleichen Mietzins pro m² zahlen wie die bisherigen Mieter?
Werden oder sollten die
bisherigen Mieter durch ihre Zahlungen den Mietzins der anderen Nutzer
„subventionieren“?
Ist der in Aussicht gestellte
m²-Preis für die Nutzung des Südflügels ohne die Mieteinnahmen aus der
Vermietung des Haupthauses an das Künstlerhaus zu halten?
Was beabsichtigt das Bezirksamt
im Falle des Scheiterns der Verhandlungen mit den Nutzern des Südflügels
zu unternehmen?
Welche Auswirkungen hat die
Kündigung bzw. die angekündigte Kündigung auf die Verhandlungen mit dem
Treuhänder?
Hat sich die GSE dem Bezirksamt
gegenüber bzgl. einer eventuellen Kündigung des Künstlerhauses bereits
erklärt?
Welche Auswirkungen wird die
eventuelle Kündigung auf den jetzigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der
GSE haben?
Wird die GSE die Verhandlungen
mit den Nutzern weiterführen, wenn ein Scheitern der Verhandlungen
wahrscheinlicher wird und damit eine Bezahlung der GSE für ihre
Dienstleistungen unwahrscheinlicher?
Wie beabsichtig das Bezirksamt
sicherzustellen, dass nach dem Auszug des Künstlerhauses Bethanien aus dem
Haupthaus dieses nicht umgehend auch besetzt wird?
Was gedenkt das Bezirksamt im
Falle einer Besetzung des Haupthauses zu unternehmen?
Fragesteller für die SPD-Fraktion: Andy Hemke, Jörg Becker,
John Dahl
Betr. Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Nr.
866/III - Bethanien – eine nicht enden wollende Peinlichkeit
Sehr geehrter Herr Hehmke,
sehr geehrter Herr Becker
ehr geehrter Herr Dahl,
Ihre o.g. Große Anfrage aus der BVV am 16.07.2008 beantworte
ich wie folgt:
Zur
Erinnerung
Das Bezirksamt hat in einem einjährigen Prozess am Runden
Tisch um den Verbleib des Künstlerhauses Bethanien gekämpft. In diesem
Zusammenhang wurde immer wieder der Kontakt mit Herrn Tannert gesucht.
Die zukünftigen Erweiterungsmöglichkeiten für den
künstlerischen Betrieb waren bei allen Verhandlungen ein wesentlicher
Gesichtspunkt.
Die Abtrennung des südlichen Gebäudeteils vom Haupthaus
war das Ergebnis, um die Flächen des Haupthauses für eine erweiterte
kunstorientierte Nutzung reservieren zu können.
Ich verweise hier auch mit Nachdruck auf die BA-Vorlage, die
Grundlage für den BVV-Beschluss (DS 2173-1/III und DS 2173-2/III) war. Dieser
wurde parteiübergreifend beschlossen.
Ist
es zutreffend, dass der Mietvertrag des Künstlerhauses Bethanien zum
Jahresende ausläuft?
Ja, die Option zur
Verlängerung des Mietvertrages wurde seitens der Künstlerhaus Bethanien GmbH
nicht gezogen. Die Frist hierfür ist abgelaufen.
Haben
auch andere der legalen Mieter bereits gekündigt oder eine solche dem
Bezirksamt signalisiert bzw. die Nichtverlängerung?
Nein.
Warum
hat sich das Bezirksamt stets immer mehr um die Möglichkeit der nachträglichen
Legalisierung der Besetzung statt um den Verbleib des Künstlerhauses
Bethanien gekümmert?
Siehe hierzu die Einführung
Wäre
eine andere Schwerpunktsetzung nicht sinnvoller gewesen, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass die BVV immer in ihren Beschlüssen mit großer
Mehrheit Wert darauf gelegt hat, dass das zukünftige Nutzungsprofil des
Haupthauses vor allem Kulturproduktion und Kulturpräsentation, aber auch
Bildung (z.B. Musikschule) umfassen sollte?
Siehe Antwort 3
Welche
Maßnahmen will das Bezirksamt ergreifen, um noch ein Umdenken des
Künstlerhauses zu ermöglichen?
Die GSE hat im Rahmen des bestehenden
Geschäftsbesorgungsvertrages, der die Legitimation zu Verhandlungen im Auftrag
des Bezirksamtes beinhaltet, die Mietvertragsverhandlungen mit der Künstlerhaus
Bethanien GmbH aufgenommen. Der Bezirksbürgermeister beabsichtigt noch vor der
Sommerpause ein Gespräch mit Herrn Tannert zu führen und in diesem den von
Herrn Tannert in der Presse mehrfach zitierten Auszugwillens zu thematisieren.
Beabsichtigt
das Bezirksamt überhaupt noch einmal mit dem Künstlerhaus Bethanien in
Kontakt zu treten, um diese gegebenenfalls zu einem Bleiben zu bewegen?
Siehe Antwort 5
Hat
das Bezirksamt bereit Kontakt zu möglichen Nachmietern aufgenommen?
Nein.
Welche
sind dies oder könnten dies sein, um eine wie die von der BVV geforderte
Nutzung des Haupthauses auch in Zukunft zu ermöglichen?
Denkbar wäre eine Nutzung der Hochschule für Weltmusik oder
ähnliches.
Welche
weiteren finanziellen Einbußen sind für den Bezirk durch die eventuelle
Nichtverlängerung des Mietvertrages zu befürchten?
Keine, da eine Neuvermietung der Räume erfolgen kann.
Welche Auswirkungen erwartet das
Bezirksamt durch den zu erwartenden Auszug des Künstlerhauses auf die
Mietvertragsverhandlungen mit den anderen Besetzern?
Keine. Die Druckwerkstatt hat ihre Option, den bestehenden
Mietvertrag zu verlängern, wahrgenommen.
Kann das Casino im Falle des
Auszugs weiter als Ausbildungseinrichtung betrieben werden; welchen
Einfluss hätte ein Auszug von bisherigen Mietern auf den Verbleib des
Casinos?
Das Casino kann weiter betrieben werden. Ein Auszug von
Mietern hätte keinen Einfluss.
Wie sind die Verhandlungen mit den
Nutzern bisher gediehen, wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu
rechnen? Sind eventuelle Mietsicherheiten vorgesehen?
Die Verhandlungen haben erfolgreich begonnen und befinden
sich in Detailabstimmungen. Ein Vertragsabschluss ist für den Sommer diesen
Jahres vorgesehen. Hinsichtlich der Mietsicherheiten kann eine Information erst
nach Abschluss der Verhandlungen erfolgen.
Wie
will das Bezirksamt das SoFA nun noch von einem Umzug in den Südflügel
überzeugen, wenn doch nun ausreichend Platz im Haupthaus vorhanden sein
wird?
Hinsichtlich der künftigen Verortung des SoFA befindet sich
das Bezirksamt derzeit noch in Verhandlungen.
Ist
die Belassung des SoFA im Haupthaus nunmehr durch das Bezirksamt
beabsichtigt?
Nein, eine Kündigung wurde mittlerweile ausgesprochen.
Sollen
die Nutzer des Südflügels den gleichen Mietzins pro m² zahlen wie die
bisherigen Mieter?
Es werden zukünftig aller Mieter eine Miete aufgrund der
gleichen Berechnungsgrundlage zahlen.
Werden
oder sollten die bisherigen Mieter durch ihre Zahlungen den Mietzins der
anderen Nutzer „subventionieren“?
Nein.
Ist
der in Aussicht gestellte m²-Preis für die Nutzung des Südflügels ohne die
Mieteinnahmen aus der Vermietung des Haupthauses an das Künstlerhaus zu
halten?
Ja, da dann eine Nachvermietung der Räume erfolgen wird.
Was
beabsichtigt das Bezirksamt im Falle des Scheiterns der Verhandlungen des
Südflügels zu unternehmen?
Es wird von keinem Scheitern der Verhandlungen ausgegangen.
Welche
Auswirkungen hat die Kündigung bzw. die angekündigte Kündigung auf die
Verhandlungen mit dem Treuhänder?
Keine.
Hat
sich die GSE dem Bezirksamt gegenüber bzgl. einer eventuellen Kündigung
des Künstlerhauses bereits erklärt?
Ja, die GSE würde auch hiermit umgehen können, es würden
sofort Kontakte zu anderen Interessenten aufgenommen werden.
Welche
Auswirkungen wird die eventuelle Kündigung auf den jetzigen
Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GSE haben?
Keine.
Wird
die GSE die Verhandlungen mit den Nutzern weiterführen, wenn ein Scheitern
der Verhandlungen wahrscheinlicher wird und damit eine Bezahlung der GSE
für ihre Dienstleistungen unwahrscheinlicher?
Ja.
Wie
beabsichtigt das Bezirksamt sicherzustellen, dass nach dem Auszug des
Künstlerhauses Bethanien aus dem Haupthaus dieses nicht umgehend auch
besetzt wird?
Es wird nicht von einer Besetzung ausgegangen.
Was
gedenkt das Bezirksamt im Falle einer Besetzung des Haupthauses zu
unternehmen?
Siehe Antwort 23.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky
Dez BWI
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36