Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Drucksache
269/III (Sportentwicklungsplanung) fortzusetzen, indem es die Defizite an
gedeckten und ungedeckten Sportflächen/-anlagen für die acht Sozialräume
berechnet und den mittelfristigen mittel- oder längerfristigen Finanzbedarf zur
Defizitabstellung darstellt.
Gleichzeitig sind auch alternative
Konzepte bei der stadtplanerischen Erschließung von Freiflächen für
Sportstätten zu entwickeln.
Der BVV ist hierzu ein Bericht
spätestens im Dezember 2008 vorzulegen.
Begründung:
Während der Mai-Sitzung des Sportausschusses wurde die DS
269/III diskutiert und beschlossen. Sie wurde insofern als Zwischenbericht
verstanden, wie das Bezirksamt oben erläuterten Anliegen nachkommt.
Im März 2007 übergab
Bezirksstadträtin Klebba dem Sportausschuss Auszüge aus der
„Sportanlagenstatistik Berlin 2005“ der Senatsverwaltung für Inneres und
Sport. Hier wurde deutlich, dass der Bezirk bei der Deckung seines Bedarfs an
„Ungedeckten Sportanlagen“ und an „Gedeckten Sportanlagen“ letzte Plätze in
Berlin einnimmt. (Deckung bei „Ungedeckten Sportanlagen“ 32,24 % und bei
„Gedeckten Sportanlagen“ 48,74%, Berliner Durchschnitt liegt bei den
ungedeckten und gedeckten Sportanlagen bei 61,4%.) Die Beseitigung der Defizite
bleibt eine sportpolitische Aufgabeersten Ranges.
Sinn
und Zweck dieser Beauftragung ist, für zukünftige politische Entscheidungen im
Haushaltsausschuss der BVV eine solide Grundlage zu haben, wenn es um die
Belange des Sports geht. Sinn und Zweck dieser Beauftragung ist ferner, die
Defizite / Deckungsgrade von Sozial- zu Sozialraum herunterzubrechen.
Anhand
der vorhandenen Zahlen und Fakten auf Landesebene wie zum Beispiel Mikrozensus
des Statistischen Landesamtes Berlin bzw. auf Bezirksebene (der
Bevölkerungsprognose 2006 von Dr. Regina Jäkel / ASUM) sollte die Abteilung
Sportförderung mit dem Stadtplanungsamt dem Sport-Ausschuss ein Instrument an
die Hand geben, mit denen die Belange des Sports sozialraumkonkret besser
verfochten werden können. Auch über diese Legislaturperiode (2011) hinaus.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Sportausschuss überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Drucksache
269/III (Sportentwicklungsplanung) fortzusetzen, indem es die Defizite an
gedeckten und ungedeckten Sportflächen/-anlagen für die acht Sozialräume
berechnet und den mittelfristigen mittel- oder längerfristigen Finanzbedarf zur
Defizitabstellung darstellt.
Der BVV ist hierzu ein Bericht
spätestens im Dezember 2008 vorzulegen.
16.07.08 BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Drucksache
269/III (Sportentwicklungsplanung) fortzusetzen, indem es die Defizite an
gedeckten und ungedeckten Sportflächen/-anlagen für die acht Sozialräume
berechnet und den mittelfristigen mittel- oder längerfristigen Finanzbedarf zur
Defizitabstellung darstellt.
Der BVV ist hierzu ein Bericht
spätestens im Dezember 2008 vorzulegen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text
siehe Anlage.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss Sport.
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36