Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt an der Südseite der Marheinekehalle Bänke mit
Rückenlehne, mindestens in der Anzahl wie Bänke auch vor dem Umbau der Halle
vorhanden waren, aufzustellen.
Begründung:
Auch
Menschen die ohne Konsumzwang auf attraktiven Gewegbereichen sitzen wollen,
brauchen Platz. Die fortschreitende Landnahme insbesondere durch gastronomische
Betriebe ist einzuschränken und der so zurückeroberte öffentliche Raum den
Menschen entgeldfrei nutzbar zu machen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in die Ausschüsse Umwelt und Verkehr / Wirtschaft,
Bürgerdienste, Ordnungsamt / Personal, Haushalt, Investitionen ff. überwiesen.
Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen an der Südseite der Marheinekehalle Bänke
mit Rückenlehne, mindestens in der Anzahl wie Bänke auch vor dem Umbau der
Halle vorhanden waren, aufzustellen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen an der Südseite der Marheinekehalle Bänke
mit Rückenlehne, mindestens in der Anzahl wie Bänke auch vor dem Umbau der
Halle vorhanden waren, aufzustellen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36