Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, noch vor der Sommerpause
die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die zeitnahe Einrichtung eines
unabhängigen interkulturellen und selbstverwalteten Anwohnerforums im
Bethanien-Hauptgebäude zu verwirklichen,
insbesondere sicherzustellen, dass
die Kündigung des Mietvertrags zum 24.06.08 über die
Räume, in denen die Gruppe, die seit etwa einem Jahr versucht, auf einer
kleinen Fläche im Bethanien das vorgesehene Anwohnerforum zu entwickeln
und dem Bezirk dafür auch die volle Miete zahlt, zurückgenommen wird oder
aber im Bethanien Ersatzflächen zu Verfügung zu stellen,
das seit nunmehr über zwei Jahren vorliegende, unter
breiter Beteiligung von interessierten Fachleuten und Laien entwickelte,
ausfinanzierte Konzept für die derzeit freien Flächen, das auch mit den
wesentlichen politischen Kräften im Bezirk abgestimmt ist, realisiert
wird.
Begründung:
Im Sommer 2006 sprachen sich über 14.000 Anwohner in einem
Bürgerbegehren auf Bezirksebene gegen die Privatisierung des Bethanien und für
ein kulturelles, künstlerisches, politisches und soziales Zentrum aus. Eine der
zentralen Forderungen des Bürgerbegehrens war die Einrichtung eines
selbstverwalteten interkulturellen Anwohnerforums.
Diese Forderung wurde unverändert in den BVV-Beschluss vom
04.09.2006 übernommen. Die Initiative Zukunft Bethanien akzeptierte diesen
BVV-Beschluss als Erfüllung der wesentlichen Forderungen ihres Bürgerbegehrens,
so dass es nicht zur Durchführung eines Bürgerentscheides kam.
Nun, anderthalb Jahre später, sieht es ganz so aus, als
wollte der Bezirk von seinem eigenen Beschluss nichts mehr wissen. Der Gruppe,
die seit etwa einem Jahr versucht, auf einer kleinen Fläche im Bethanien das
vorgesehene Anwohnerforum zu entwickeln und dem Bezirk dafür auch die volle
Miete zahlt, wurde zum 24.06.08 gekündigt. Laut Kündigung seien keine
Ersatzflächen im Bethanien verfügbar.
Dabei gibt es genug Platz für die angestrebten 70 qm, die
ein solches Forum nach eigenen Angaben haben müsste, um seinen Zweck zu
erfüllen. Alleine im Erdgeschoß des repräsentativen Vorderhauses sind
mindenstens 500 qm seit Jahren nicht dauerhaft vermietet. Hier zahlt der Bezirk
für die laufenden Kosten zigtausende Euro im Jahr – ohne dass die Flächen genutzt
werden. Der Auszug der Künstlerhaus GmbH zum Ende dieses Jahres wird den
Leerstand um weitere 5000 qm ansteigen lassen.
Zudem gibt es ein seit nunmehr über zwei Jahren
vorliegendes, unter breiter Beteiligung von interessierten Fachleuten und Laien
entwickeltes, ausfinanziertes Konzept für die derzeit freien Flächen, das auch
mit den wesentlichen politischen Kräften im Bezirk abgestimmt ist. Es wartet
schon viel zu lange darauf, in die Tat umgesetzt zu werden, so dass
zwischenzeitlich bei vielen der Eindruck entstehen könnte, der im
Bürgerbegehren und im entsprechenden BVV-Beschluss zum Ausdruck gekommene Wille
der Anwohner solle gezielt missachtet werden. Eine solche Vermutung darf aber
nicht einmal im Ansatz berechtigt sein.
16.07.08
BVV
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird in den Ausschuss Immobilienservice und Verwaltung, Integration
und Migration und in den Ausschuss für Kultur und Bildung (ff) überwiesen.
18.09.08
IntMig
Der
Ausschuss Integration und Migration empfiehlt dem ff AS für Kultur und Bildung,
der DS/857/III nicht zuzustimmen.
15.10.08
KuBI
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.
16.07.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 11.31 - überwiesen
17.09.2008 - Immobilienservice und Verwaltung
Ö 8 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
18.09.2008 - Integration und Migration
Ö 7 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
15.10.2008 - Immobilienservice und Verwaltung
Ö 5 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
15.10.2008 - Kultur und Bildung
Ö 12 - im Ausschuss abgelehnt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
22.10.2008 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ö 7.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36