12.12.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 9.11 - überwiesen
Überweisung an den Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften – Konsensliste
Überweisung an den Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften – Konsensliste.
24.01.2008 - Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Ö 3.3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
BV Oltmann erläutert den Antrag
BV Oltmann erläutert den Antrag.
BV Kalies weist darauf hin, daß die im zweiten Satz des
Antrages vorgesehene Kontrolle, bei negativem Prüfergebnis vor Beginn der
Maßnahme dem FM-Ausschuß die Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Zustimmung
vorlegen und schriftlich Berichterstatten zu müssen, nicht dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVerwG)
entspreche. In der Kommentierung zu den §§ 12 und 17 BezVerwG, in denen die
Kontrollaufgaben der Bezirksverordnetenversammlung aufgeführt sind, werde von
einer nachläufigen Kontrolle gesprochen. Die BVV sei kein die Verwaltung
begleitendes Organ in dem Sinne, daß sie das Verwaltungshandeln des
Bezirksamtes mitentscheidet.
BV Oltmann spricht sich gegen diese Auffassung aus, ihm sei
auch der politische Wille zu wichtig, als daß er auf die im Antrag vorgesehene
Kontrollmöglichkeit verzichten möchte.
BV Zauner erklärt ebenfalls, sich der Sichtweise des BV
Kalies nicht anschließen zu können.
BV Oltmann bringt eine Änderung des Antrages ein, um die
Kontrolle durch den FM-Ausschuß etwas abzuschwächen.
Aus Sicht der Verwaltung trägt Herr Garske die dort
bestehenden Bedenken vor und empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss empfiehlt bei
einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen: “Das Bezirksamt wird ersucht,
bei allen baulichen Maßnahmen, die den Neubau oder Umbau von Sanitär- und
Heizungsanlagen betreffen, den Einsatz von Kollektoren zur
Warmwasseraufbereitung und/oder der Heizungsunterstützung zu prüfen und zu
dokumentieren. Bei negativen Prüfergebnissen ist vor Beginn der Maßnahmen die
Zustimmung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
einzuholen. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Willen, den
Einsatz von regenerativen Energien zu befördern.
Frau BzStR Dr. Klotz erscheint in
Vertretung für den erkrankten BzStR Kroemer um 17.48 Uhr.
20.02.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 11.15 - vertagt
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor.
Vertagung auf die Märzsitzung.
12.03.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Ö 5.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor
Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor.
Beratungsbeiträge: BV Kalies und Oltmann
Der Änderungsantrag wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen baulichen Maßnahmen, die den Neubau oder Umbau von Sanitär- und Heizungsanlagen betreffen, den Einsatz von Kollektoren zur Warmwasseraufbereitung und/oder der Heizungsunterstützung zu prüfen und zu dokumentieren. Bei negativen Prüfergebnissen ist vor Beginn der Maßnahmen die Zustimmung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften einzuholen. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt ihren Willen, den Einsatz von regenerativen Energien zu befördern.
21.01.2010 - Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Ö 3.5 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Detaillierte Vorstellung der Vorlage durch das BA mit dem Ergebnis, dass
eine Wirtschaftlichkeit bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren trotz optimal
angenommener Randbedingungen für alle drei untersuchten Liegenschaften nicht
gegeben ist
Detaillierte Vorstellung der
Vorlage durch das BA mit dem Ergebnis, dass eine Wirtschaftlichkeit bei einer
Nutzungsdauer von 20 Jahren trotz optimal angenommener Randbedingungen für alle
drei untersuchten Liegenschaften nicht gegeben ist.
Wegen der besonderen
terminlichen Dringlichkeit wird zur Flämingschule die Freigabe zum Baubeginn
mit herkömmlicher Warmwassererzeugung erteilt.
18.02.2010 - Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften
Ö 3.4 - erledigt
Detaillierte Vorstellung der Vorlage durch das BA mit dem Ergebnis, dass
eine Wirtschaftlichkeit bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren trotz optimal
angenommener Randbedingungen für alle drei untersuchten Liegenschaften nicht
gegeben ist
Zu diesem TOP liegt ein
schriftlicher Bericht des Bezirksamtes vor, dessen Ergebnis während der letzten
Sitzung des Ausschusses bereits beraten wurde.
Die Ausschussmitglieder
erteilen einstimmig die Freigabe für die Baumaßnahmen an der Sporthalle der
Tempelherren-Grundschule und im Friedrich-Ebert-Stadion.