Drucksache - 0556/XVIII
Die bezirkliche
Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag geprüft und kam zu folgendem Ergebnis: Der gesamte
Bereich liegt innerhalb einer geschwindigkeitsreduzierten und somit auch
verkehrsberuhigten Tempo 30 Zone. Die o.g. Schrägparkzone
am o.a. Knoten beginnt mit der Markierung einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298
StVO, so dass der ruhende Verkehr in einem ausreichendem Abstand zu den
Abbiegeradien der Kraftfahrzeuge steht, die diesen Bereich frequentieren. Neben der
fehlenden verkehrlichen Notwendigkeit einer Bake oder ähnlichen
verkehrsbehördlichen Mitteln weise ich darauf hin, dass die Aufstellung einer
solchen Bake zum Schutz der parkenden Fahrzeuge die Sichtbeziehungen zwischen
querenden Fußgängern -insbesondere Kindern- und dort fahrenden Kraftfahrzeugen
erheblich beeinträchtigen würde. Eine Änderung
der bestehenden Situation kommt aus verkehrsbehördlicher Sicht aus den o.g.
Gründen daher nicht in Betracht. |
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