Drucksache - 0557/XVIII  

 
 
Betreff: Einrichtung von Pflegestützpunkten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Vorberatung
31.03.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen erledigt   
28.04.2008 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.05.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE Ges v. 28.04.08
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit obigem Beschluss ersuchte die BVV das Bezirksamt, sich in enger Abstimmung zwischen der zuständigen Senatsverwaltung und dem Bezirk für die Einrichtung mindestens eines Pflegestützpunktes im Bezirk einzusetzen.

 

Gemäß im Amtsblatt von Berlin vom 9.1.2009 bekannt gemachter Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin wird gemäß § 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI bestimmt, dass die Pflegekassen und Krankenkassen im Land Berlin Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten. Landesweit soll für durchschnittlich jeweils 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein Pflegestützpunkt entstehen. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Verfügung haben die Kassen mindestens vierundzwanzig Pflegestützpunkte einzurichten, wobei sie hierbei auf die im Land Berlin vorhandenen zwölf Berliner Koordinierungsstellen Rund ums Alter zurückzugreifen haben. Die gemäß vorstehender Quote noch fehlenden Stützpunkte sind bis spätestens 31.12.2011 zu eröffnen.

 

Es ist somit davon auszugehen, dass etwa bis zur Jahresmitte 2009 in Tempelhof-Schöneberg zwei Pflegestützpunkte und bis zum 31.12.2011 noch ein dritter errichtet werden. Derzeit finden auf Landesebene  Verhandlungen mit den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung statt, an denen auch zwei Bezirksvertreter teilnehmen. Der Umsetzungsprozess wird auf Einladung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales von einer AG Pflegestützpunkte mit Beteiligung von Vertretern der Bereiche Gesundheit und Soziales aller Bezirke begleitet.

Für die einzelnen Pflegestützpunkte in den Bezirken sollen die Bezirke Stützpunktverträge abschließen, worin unter anderem zu regeln ist, ob und in welcher Art und Weise sich die Bezirke personell oder in anderer Weise an den jeweiligen Pflegestützpunkten beteiligen. Die Abteilung Gesundheit und Soziales sieht sich wegen eigener Personalknappheit derzeit nicht in der Lage, Personal fest und dauerhaft in den Pflegestützpunkten anzusiedeln.

 

 
 

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