Drucksache - 0557/XVIII
Mit obigem
Beschluss ersuchte die BVV das Bezirksamt, sich in enger Abstimmung zwischen
der zuständigen Senatsverwaltung und dem Bezirk für die Einrichtung mindestens
eines Pflegestützpunktes im Bezirk einzusetzen. Gemäß im Amtsblatt von Berlin vom 9.1.2009 bekannt gemachter Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin wird gemäß § 92 c Abs. 1 Satz 1 SGB XI bestimmt, dass die Pflegekassen und Krankenkassen im Land Berlin Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten. Landesweit soll für durchschnittlich jeweils 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner ein Pflegestützpunkt entstehen. Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Verfügung haben die Kassen mindestens vierundzwanzig Pflegestützpunkte einzurichten, wobei sie hierbei auf die im Land Berlin vorhandenen zwölf Berliner Koordinierungsstellen Rund ums Alter zurückzugreifen haben. Die gemäß vorstehender Quote noch fehlenden Stützpunkte sind bis spätestens 31.12.2011 zu eröffnen. Es ist
somit davon auszugehen, dass etwa bis zur Jahresmitte 2009 in
Tempelhof-Schöneberg zwei Pflegestützpunkte und bis zum 31.12.2011 noch ein
dritter errichtet werden. Derzeit finden auf Landesebene Verhandlungen mit den Landesverbänden der
Pflege- und Krankenkassen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung statt, an
denen auch zwei Bezirksvertreter teilnehmen. Der Umsetzungsprozess wird auf
Einladung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales von einer
AG Pflegestützpunkte mit Beteiligung von Vertretern der Bereiche Gesundheit und
Soziales aller Bezirke begleitet. Für die
einzelnen Pflegestützpunkte in den Bezirken sollen die Bezirke Stützpunktverträge
abschließen, worin unter anderem zu regeln ist, ob und in welcher Art und Weise
sich die Bezirke personell oder in anderer Weise an den jeweiligen
Pflegestützpunkten beteiligen. Die Abteilung Gesundheit und Soziales sieht sich
wegen eigener Personalknappheit derzeit nicht in der Lage, Personal fest und
dauerhaft in den Pflegestützpunkten anzusiedeln. |
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