Drucksache - 0540/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0540/XVIII) vom 18.06.2008 zum Antrag von Frau Bärbel Bernstein, Ausschuss für Sport, betrifft : Kleingärten
auf dem Gleisdreieck nicht abräumen – Die Bezirksverordnetenversammlung
ersucht das Bezirksamt, in Abstimmung mit den anderen für die Planung des
Geländes auf dem Gleisdreieck zuständigen Stellen, eine Bestandsgarantie für
die dort seit Jahrzehnten existierendende Kleingartenkolonie bis zu einem
tatsächlichen Beginn der geplanten Sportanlagen abzugeben. - Schlussbericht - Die
Kleingartenkolonie auf dem Gleisdreieck liegt ausschließlich im Bezirk
Friedrichshain – Kreuzberg. Die Kleingärten liegen nicht nur im Bereich
der im Bebauungsplanentwurf VI – 140 verorteten Sportflächen. Ein Teil
der Kleingärten liegt auch im Bereich der geplanten öffentlichen Parkanlage und
in der Achse des Generalszuges, der bei den Planungen zum Gleisdreieck von den
Bezirken Tempelhof – Schöneberg und Friedrichshain – Kreuzberg als
Hauptwegeverbindung eingefordert wird. Die Entscheidung zur Aufgabe bzw. zum
befristeten Erhalt der Kleingärten ist alleinige Zuständigkeit des Bezirksamtes
Friedrichshain – Kreuzberg. Das Bezirksamt
Friedrichshain – Kreuzberg wurde mit Schreiben vom 30.07.2008 um
Stellungnahme zur Drucks. Nr. 0540/XVIII - Kleingärten auf dem Gleisdreieck
nicht abräumen – aufgefordert. Mit Schreiben vom 16.09.2008 hat die Bezirksstadträtin der Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice des Bezirksamtes Friedrichshain – Kreuzberg bezüglich des Verbleibes der Kleingartenkolonie Gleisdreieck im Bereich der Sportflächen folgendermaßen geantwortet: “Die Kleingärten können nach gegenwärtiger politischer Befassung so lange bleiben, bis die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen für den geplanten Sport auf dieser Fläche haushaltsmäßig gesichert werden kann. Diese Festlegung entspricht auch der Senatsvorlage “Rahmenvertrag Gleisdreieck” an das Abgeordnetenhaus. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Investitionsplanungen der drei beteiligten Bezirksämter bislang nicht gelungen. Eine Finanzierung könnte damit frühestens ab 2012 erreicht werden. Sollte die Finanzierung zustande kommen, wäre der genaue Zeitpunkt der Beendigung der Gartennutzungen mit Blick auf den notwendigen Planungsvorlauf bzw. Bauablauf der Investitionsmaßnahme festzulegen.” Bezüglich
der Kleingärten des Gleisdreiecks, die im Bereich der öffentlichen Parkanlage
liegen, wird im Antwortschreiben des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg eine Aufgabe im Rahmen der Parkrealisierung nicht ausgeschlossen. |
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