Drucksache - 0472/XVIII  

 
 
Betreff: Sprachförderkonzept für Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
05.11.2009 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Entscheidung
10.01.2008 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Vorberatung
12.11.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
25.11.2009 
29. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
27.01.2010 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Inhalt siehe Anlage

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit dem o.g. BVV-Beschluss wird das Bezirksamt ersucht, ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept zur Sprachförderung für Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache unter Berücksichtigung naheliegender überbezirklicher Angebote zu erstellen und umzusetzen. Dabei ist auch zu prüfen, welche niedrigschwelligen Angebote z.B. in kulturellen Gemeindeeinrichtungen o.ä. umgesetzt werden können.

Es wurden daher vom Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung betroffene Abteilungen gebeten, ihre Sprachförderkonzepte – soweit vorhanden – bis Ende Januar 2009 an die Geschäftsstelle zu senden. Die Integrationsbeauftragte des Bezirks hat sich bereit erklärt, danach ggf. in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe die vorliegenden Ergebnisse zusammenzufassen. Sollte die Integrationsbeauftragte keine Möglichkeit sehen, sich zeitnah zu beteiligen, würden die Berichte der einzelnen Bereiche in der Abteilung Schule, Bildung und Kultur zusammengefügt.

Die Integrationsbeauftragte hat im Februar 2009 übermittelt, dass es eine ressortübergreifende AG für Interkulturelle Öffnungen zukünftig geben soll. Diese wird aber nicht in naher Zukunft arbeitstüchtig sein.

 

Daher erfolgt nachstehend die Zusammenfassung der einzelnen Stellungnahmen:

 

Abteilung Schule, Bildung und Kultur

 

1.       Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung

Fachbereich Volkshochschule

 

„Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der wir auch in Zukunft unseren spezifischen Beitrag leisten werden“, heißt es im Leitbild der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg. Der von ihr gesetzte Angebotsschwerpunkt in den Programmbereichen Deutsch als Zweitsprache / Fremdsprache und Angebote für Migrantinnen und Migranten soll auch künftig das Selbstverständnis der Einrichtung spiegeln.

 

Im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) / Fremdsprache (DaF) bietet die VHS ein Stufenprogramm an, das für Personen ohne Vorkenntnisse bis für Personen mit fast muttersprachlicher Kompetenz Kurse auf allen Lernstufen (A1 – C2) bereithält. Die Entwicklung von mündlicher und schriftlicher Sprachkompetenz findet in Form eines kommunikationsorientierten Unterrichts gemäß den durch den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) vorgegebenen Lernzielen statt

 

Im Rahmen von Qualitätsentwicklung wird in allen Deutschkursen ein Feedbackverfahren angewandt, anhand dessen Teilnehmer/innen nach dem ersten Drittel ihres Kurses eine Rückmeldung zum Kursverlauf geben und damit Einfluss auf den weiteren Lernprozess nehmen können.

 

Das Deutschkursangebot stellt einen wesentlichen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen nichtdeutscher Herkunftssprache dar.

Die Zielgruppe der Alt- und Neuzuwanderer, deren Deutschkenntnisse dahingehend entwickelt werden sollen, dass sie die Sprache situations- und adressatengerecht einsetzen können, zeichnet sich durch große Heterogenität aus. Wesentliche Faktoren sind hier neben der Muttersprache die gesellschaftliche und kulturelle Sozialisation, die Bildungssozialisation, Lernpotenzial, Motivation und interkulturelle Erfahrung. Den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen muss ein qualifiziertes Kursangebot Rechnung tragen.

 

Das Mitte der neunziger Jahre vom Europarat initiierte System zur Beschreibung von Sprachkompetenzen und kommunikativen Aktivitäten beim Fremdsprachenerwerb wurde 2001 in seiner deutschen Übersetzung als Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen eingeführt. Auf einer sechsstufigen Skala werden die Lernziele und Fertigkeiten beschrieben, die Lernende im privaten und beruflichen Bereich zur sprachlichen Handlungsfähigkeit benötigen. Die Stufen A1 und A2 definieren die Elementare Sprachanwendung, B1 und B2 die Selbständige Sprachverwendung und C1 und C2 die Kompetente Sprachverwendung. Mit Hilfe des GER werden Sprachkenntnisse standardisiert und damit vergleichbar; Lernfortschritte werden auf jeder Stufe des Lernprozesses messbar. Das System ist für die Sprachstandsmessung, also Einstufung von Lernern bezogen auf die vier Fertigkeiten Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben, elementar und hilft Lernern auch bei der Selbsteinschätzung. Für moderne Lehrwerke und alle international anerkannten Prüfungen stellt er das relevante Bezugssystem dar.

 

Die VHS bietet nahezu ganzjährig mehrmals wöchentlich Beratung und Einstufung für Deutschkurse an. In einem Beratungsgespräch und einem schriftlichen Test werden die Vorkenntnisse und ggf. auch Alphabetisierungsbedarf ermittelt. Darüber hinaus geben die Lernbiografie und die Lebensumstände der Interessenten Auskunft über Lerntyp, Motivation und Lernziele. Entsprechend erfolgt die Einstufung nach Niveaustufe und Lerntempo.

Gemäß den Qualitätsstandards der VHS kann ein Deutschkurs nur besucht werden, wenn vorher diese Einstufung erfolgt ist. Nur auf diese Weise lassen sich Lernergruppen zusammenstellen, die die verbindlichen Lernziele mit der vorgegebenen Zahl von Unterrichtsstunden erreichen können.

 

Innerhalb des Deutschkursangebots der VHS nehmen die Integrationskurse eine Sonderstellung ein. Mit der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes 2005 haben die Berliner Volkshochschulen – als größte kommunale Anbieter von Integrationskursen – eine wichtige Funktion bei der Durchführung von Integrationskursen übernommen. Bereits seit den 80er Jahren hatte die VHS Tempelhof-Schöneberg im Rahmen ihres Schwerpunkts Angebote für Migrant/inn/en Sprachkurse im Auftrag des Sprachverband Deutsch durchgeführt. Seit 2005 ist sie als Sprachkursträger für Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen. Seit diesem Zeitpunkt gelten neue gesetzliche Regelungen zur sprachlichen Integration von Zugewanderten, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die noch keine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER erreicht haben. Neuzugewanderte erhalten eine Berechtigung und ggf. die Verpflichtung mit dem Besuch eines Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach der Einreise zu beginnen. Für die s.g. nachholende Integration steht zusätzlich ein vom BAMF vorgegebenes Kontingent an Unterrichtsstunden für Zugewanderte, die sich schon vor 2005 im Land befanden, zur Verfügung. Über deren Berechtigung entscheiden BAMF und JobCenter, wobei letztere auch Verpflichtungen aussprechen können.

 

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus 6 Modulen mit je 100 Unterrichtseinheiten (UE). Daran schließt der Orientierungskurs mit 45 UE und einem Abschlusstest an. Seit 01.01.2009 wird dieser anhand standardisierter Prüfungsfragen von den Trägern durchgeführt und vom BAMF ausgewertet. Danach ist die Teilnahme an der Prüfung B1 Zertifikat Deutsch vorgesehen. Nach Bestehen der beiden Prüfungen stellt das BAMF das Zertifikat über den erfolgreichen Besuch des Integrationskurses aus.

Für Personen, die das Ziel B1 auf diese Weise nicht erreichen, besteht die Möglichkeit, noch einmal weitere 300 UE zu beantragen.

 

Mit Hilfe der am GER entwickelten Lehrpläne und der vom BAMF zugelassenen Lehrwerke werden Inhalte und Progression für die einzelnen Stufen festgelegt.

Mit Zwischentests nach A1 und A2 erhalten die Lerner/innen eine Rückmeldung über ihre Lernfortschritte.

 

Im Auftrage des BAMF und im Hinblick auf die neue skalierte Prüfung A2/B1 (Einsatz voraussichtlich ab Mitte 2009) hat das Goethe-Institut ein Rahmencurriculum für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache entwickelt und 2008 vorgelegt. Dieses ist vorrangig an den Zielen, Bedürfnissen und Lernvoraussetzungen der Zugewanderten ausgerichtet und bezieht deren Migrationserfahrung ausdrücklich mit ein. Dieser Ansatz bestätigt die langjährige Praxis der VHS, dass es für die Motivation der Teilnehmenden sehr wichtig ist, deren Erfahrungen sowie interkulturelle Kompetenz zu berücksichtigen.

Es heißt dort:

Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache muss sich konzentrieren auf

·         Die sprachliche Bewältigung des Alltags,

·         Hilfen bei der Informationsbeschaffung und Erkundung der Umwelt, der Kontaktaufnahme und Interaktion

·         Die Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen und

·         Anregungen zur Reflexion über den persönlichen Stand der Integration und die damit erfolgten Ziele.

Der Unterricht muss einen Raum bieten, in dem Kultur-, Identitäts-, Integrationskonflikte aufgegriffen und sprachlich verarbeitet werden können.

 

Die Durchführung eines Integrationskursprogramms mit personenbezogener Förderung im Rahmen einer Trimesterstruktur mit 6 – 9 Modulen, das unterschiedlichen Formaten und Lerntempi Rechnung trägt, ist nicht zuletzt aufgrund der Vorgaben und Verordnungen des BAMF nur mit einem äußerst hohen bürokratischen Aufwand seitens der Träger möglich. Beratung und Einstufung erfordern hier neben Fachwissen auch Kenntnis über aufenthaltsrechtliche Fragen, die Integrationskursverordnung und verfahrenstechnische Regularien des BAMF.

 

Die Deutschkurse der VHS Tempelhof-Schöneberg bereiten auf die relevanten, standardisierten und international anerkannten Prüfungen vor. Damit erhalten Lernende die Möglichkeit, ihre erworbenen Kenntnisse nachzuweisen und können damit ihre Chancen auf dem Arbeits- und Weiterbildungsmarkt verbessern.

 

Seit Anfang 2000 führt die VHS den Sprachtest für die Einbürgerung, an dem sie konzeptionell maßgeblich beteiligt war, durch.

Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, das Einbürgerungsbewerberinnen und

-bewerber unter anderem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen, um eingebürgert werden zu können.

Von Einbürgerungsbewerber/-inne/n wird erwartet, dass sie in der Lage sind, sich in der deutschen Sprache auszudrücken, mit der deutschen Bevölkerung zu kommunizieren und deutschsprachige Medien zu verstehen. Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn sich die Einbürgerungsbewerber/innen im täglichen Leben in ihrer deutschen Umgebung, z.B. auch bei Behörden sprachlich zurecht finden und ein ihrem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch führen können (Niveau B1). In speziellen Kursen können sich Einbürgerungswillige auf diese Prüfung an der VHS vorbereiten.

Die VHS arbeitet an dieser Stelle eng mit der bezirklichen Einbürgerungsstelle zusammen. In Berlin werden diese Tests ausschließlich von den VHSen durchgeführt.

 

Das gilt ebenso für den neuen Einbürgerungstest (seit Herbst 2008). Hier ist die VHS sog. „Prüfstelle“, die im Auftrag des BAMF gemäß der Einbürgerungstestverordnung die Prüfung durchführt. Das Bundesamt übernimmt die zentrale Auswertung der Prüfungsunterlagen in standardisierten und automatisierten Verfahren.

 

Die Volkshochschulen haben sich mit ihrem fachlichen Know-how und ihrer langjährigen Erfahrung mit der Zielgruppe als wichtiger Partner im Einbürgerungsverfahren qualifiziert.

 

Im Rahmen der Integrationskurse arbeitet die VHS auch eng mit Migrationsdiensten – speziell der AWO – zusammen. Der Besuch der Integrationskurse soll durch ein migrationsspezifisches Beratungsangebot seitens der Migrationserstberatung ergänzt werden. Die VHS nimmt regelmäßig an der AWO-Netzwerktagung „Neuzuwanderung und Integration in Tempelhof-Schöneberg“ teil.

 

Bei einem von KUMULUS-PLUS und dem JobCenter Tempelhof-Schöneberg initiierten Infotag Migration im Oktober 2008 war die VHS für das Podium des Workshops „Integrationskurs und was kommt danach“ eingeladen.

Aus der Tagung ergab sich bereits eine weitere Zusammenarbeit bezogen auf ein spezifisches Qualifizierungsangebot für Akademikerinnen.

 

Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Sprachförderung in Tempelhof-Schöneberg

 

·         Geeignete Räume zur Durchführung von Integrationskursen im Süden des Bezirks

·         „Runder Tisch Sprachförderung“ unter Schirmherrschaft der Integrationsbeauftragten zwecks Entwicklung neuer Sprachförderangebote und der stärkeren Vernetzung der relevanten Akteure im Bezirk

·         Engere Zusammenarbeit mit dem JobCenter

 

Deutschkurse für Mütter / Eltern in Schulen und Kitas:

Seit 1998 führt die VHS gemeinsam mit den anderen Innenstadtbezirken niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote für Mütter von Migrantenkindern in Schulen, Kitas und schulnahen Einrichtungen durch. Mit diesen Angeboten soll die schulische Entwicklung der Kinder gefördert, die Zusammenarbeit der Schulen mit den Eltern verbessert sowie die soziale und berufliche Integration der Frauen unterstützt werden. Viele Kursteilnehmerinnen haben im Herkunftsland nur wenige Jahre die Schule besucht und leben schon lange in Deutschland, ohne bisher an einem Deutschkurs teilgenommen zu haben. Die große Akzeptanz dieser Kurse zeigt, wie wichtig es ist, die Frauen „vor Ort“ abzuholen und ihnen Bedingungen zu bieten (z.B. Kinderbeaufsichtigung, niedriges Entgelt), die es ihnen erst ermöglichen, Deutsch zu lernen.

Die Kurse laufen schuljahrbegleitend, meist dreimal die Woche vormittags und bereiten auf die Deutschprüfungen Start 1 und 2 (nach den Niveaustufen A1 und A2) sowie das Zertifikat Deutsch (nach der Niveaustufe B1) vor. In der Regel wird mit dem Lehrwerk Schritte gearbeitet, das den Teilnehmer/inne/n der Kurse kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

Nach der Evaluierung der Kurse im Jahr 2001 und einiger nachfolgender Kursbefragungen in den Folgejahren, bei denen die Erhebung von Sozialdaten der Teilnehmer/innen im Mittelpunkt stand, wurde in 2005 wieder eine Evaluierung der Mütter-/Elternkurse durchgeführt, bei der es besonders um den Erfolg der Kurse ging. Die sehr guten Ergebnisse dieser Evaluierung hatten zur Folge, dass 2005 das Kursangebot ausgeweitet werden konnte. Aufgrund des besonders großen Bedarfs wurden insbesondere im Schöneberger Norden als auch im Norden von Tempelhof zusätzliche Kurse angeboten. Ebenfalls erhöht wurde das Angebot an Alphabetisierungskursen für lese- und schreibschwache Teilnehmerinnen.

In 2008 wurden die Mittel für das Programm noch einmal aufgestockt. Auch andere Berliner Bezirke erhalten jetzt erstmalig Mittel für Mütter-/Elternkurse. In den Innenstadtbezirken können nun auch vermehrt in Kitas mit mehr als 40% Anteil von Kindern ndH Kurse angeboten werden

 

Zur Verbesserung der Kooperation von Schule, Volkshochschule und Elternhaus wird seit dem Schuljahr 2004/2005 eine Lehrkraft mit halber Stelle im Rahmen der Mütterkurse eingesetzt. Diese Kooperation wurde seit dem Schuljahr 2005/2006 um eine weitere halbe Stelle erweitert. Beide Lehrkräfte kommen aus sogenannten Schwerpunktschulen des Bezirks.

 

2007 fanden die Kurse in insgesamt 15 Grundschulen, Kitas und schulnahen Einrichtungen statt, es wurden insgesamt 241.666 € (davon 43.466 € bezirkliche Mittel) für die Kurse eingesetzt und 10.392 UEs (ohne Kinderbeaufsichtigung) für 998 Teilnehmerinnen durchgeführt.

 

Da viele Teilnehmerinnen an den Mütterkursen wenig über die unmittelbare Umgebung und die Geschichte ihres Wohnumfeldes wissen, entwickelt die VHS gegenwärtig in Kooperation mit dem Tempelhof-Museum ein Projekt Deutsch lernen im Museum. Die Teilnehmerinnen sollen die lokale Kultur entdecken, landeskundliches und interkulturelles Wissen erwerben und in Beziehung zu ihren Herkunftsländern setzen können. Im Rahmen diese Projektes werden Materialien erarbeitet, die auch in anderen Kursen eingesetzt werden können.

 

Seit dem Herbstsemester 2008 ist es in einigen Mütter-/Elternkursen möglich, Deutsch auch am Computer zu erlernen. Da IT-Kompetenzen inzwischen in vielen Bereichen des täglichen Lebens eine große Rolle spielen, sollen gerade auch Migrantinnen aus eher bildungsfernen Schichten die Möglichkeit erhalten, in diesem Bereich zusätzliche Kompetenzen zu erwerben.

 

Viele Praktiker/Praktikerinnen beklagen das fehlende Engagement der Eltern in Bezug auf die bildungsmäßige Förderung ihrer Kinder. Um auf den gesteigerten Bedarf zu antworten, die Eltern mit Migrationshintergrund über den Spracherwerb hinaus noch näher an die Schule heranzuführen und sie auch für eine aktive Partnerschaft mit der Schule ihrer Kinder zu gewinnen, sind die Volkshochschulen der Berliner Innenstadtbezirke dabei, die „Mütter-/Elternkurse“ thematisch weiter auszubauen und ein Elterncurriculum zu erarbeiten. Auf der Basis dieses Curriculums sollen dann geeignete Unterrichtmaterialien erstellt werden, die in den Kursen eingesetzt werden können. Das Elterncurriculum soll folgende Bausteine umfassen:

1. Baustein: Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart

2. Baustein: Unterstützung durch die Eltern vor und nach der Schule

3. Baustein: Das Berliner Schulsystem

4. Baustein: Die eigene Schule von innen und außen

5. Baustein: Die Bildungsziele der Berliner Schule (Kompetenzen)

6. Baustein: Die Lernziele der Berliner Schule (Standards)

7. Baustein: Kenntnis und Nutzung der außerschulischen Welt

 

Ergänzend zur Entwicklung eines Elterncurriculums und zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von VHS und Schule wäre die Benennung von Kontaktlehrern bzw. –erziehern wünschenswert, die eine Art Brückenfunktion zwischen den Erwartungen und Erfordernissen der Schule / Kita und den Mütter-/Elternkursen übernehmen könnten, um z.B. die Eltern auf das Kursangebot der VHS aufmerksam zu machen, wichtige Schulinformationen weiterzugeben und Eltern zu unterstützen, die sich für die Schule mehr engagieren möchten.

 

Die Nachfrage nach Mütter-/Elternkursen im Bezirk ist immer noch sehr groß. Leider ist es nach wie vor äußerst schwierig, Räume in Schulen und Kitas zu finden, die für die Kurse genutzt werden können. Eine weitere Ausweitung des Programms ist jedoch davon abhängig, ob Schulen und Kitas Räume in ausreichender Anzahl zur Mitnutzung zur Verfügung stellen können.

 

Teilnehmer/innen an den Mütter-/Elternkursen weisen mit dem Zertifikat Deutsch nach, dass sie über gute Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und sich in wichtigen Alltagssituationen sprachlich zurechtfinden können. Das Zertifikat Deutsch stellt auch die Grundlage dar, um beruflich Fuß fassen zu können. Eine kompetente Sprachverwendung ist damit jedoch noch nicht erreicht. Wenn nach dem Erwerb des Zertifikats die deutsche Sprache nicht weiter praktiziert wird, bzw. nicht weiter gelernt wird, besteht die Gefahr, dass bereits Erlerntes schnell wieder in Vergessenheit gerät. Daher wäre es notwendig, auch im Bereich der Deutschkurse für Mütter/Eltern Kurse mit höheren Niveaustufen vorzuhalten, um motivierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Möglichkeit zum Weiterlernen zu eröffnen. Ergänzend oder alternativ dazu wären Angebote notwendig, die stärker mit dem deutschen Umfeld verzahnen, so z.B. durch eine Berufstätigkeit, eine ehrenamtliche Arbeit oder durch Kontakte mit Muttersprachlern.

 

Projekte „Deutsch und Berufsorientierung für Frauen“

In den Projekten können Frauen nichtdeutscher Herkunft, die bereits Grundkenntnisse in der deutschen Sprache haben (A2.2), einerseits ihre Deutschkenntnisse vertiefen, mit dem Ziel, das Zertifikat Deutsch erwerben und sich andererseits auf einen Beruf vorbereiten.

Kursbegleitend wird in den Projekten sozialpädagogische Beratung angeboten, um Teilnehmerinnen bei Lernproblemen und bei familiären Schwierigkeiten zu unterstützen.

 

Seit Mitte 2004 führt die VHS ein Projekt „Deutsch und Berufsorientierung im Pflegebereich“ durch, dass bis Mitte 2007 als Modellprojekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, danach mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Berlin gefördert wurde. Ab Sept. 2008 wurde dieses Projekt für die neue ESF-Förderperiode bis 2010 wieder neu beantragt, eine Bewilligung steht bisher allerdings noch aus.

 

In einem Pflegebasiskurs, der über zwei Semester angeboten wird, erwerben Migrantinnen neben berufsbezogenen sprachlichen Kompetenzen EDV-Kenntnisse in Textverarbeitung. Ferner wird in den Bereich der Pflege eingeführt. Bestandteile dieses Kurses sind ein 10-tägiges Praktikum und ein Erste-Hilfe-Kurs. Am Ende des Kurses können die Teilnehmerinnen das Zertifikat Deutsch und das Xpert-Zertifikat in Textverarbeitung erwerben.

 

Im Anschluss an den Pflegebasiskurs können die Teilnehmerinnen einen Aufbaukurs besuchen, der in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz durchgeführt wird. Der Unterricht im Bereich Pflege umfasst sowohl theoretischen Unterricht, als auch ein insgesamt fünfwöchiges Praktikum, ferner ein Kommunikations- und Bewerbungstraining und ein Training in interkultureller Kompetenz. Ziel dieses Kurses ist das Zertifikat „Basisqualifikation Pflege“.

 

Seit Mitte 2006 kooperiert die VHS mit dem JobCenter Tempelhof-Schöneberg und führte ein Projekt „Deutsch und Berufsorientierung“ für Migrantinnen durch. Dieses Projekt wendete sich an Frauen mit Migrationshintergrund, die zwar einen Integrationskurs besucht, aber noch nicht das geforderte Sprachniveau erreicht haben. Ziel dieser Maßnahme war Fortsetzung des Zweitspracherwerbs mit dem Abschluss der Prüfung „Zertifikat Deutsch als Fremdsprache“, gleichzeitig sollten die Frauen an berufliche Themen herangeführt werden und realistische Perspektiven für die eigene berufliche Zukunft erarbeiten.

 

Dieses Konzept wurde ab Sept. 2007 um die berufliche Orientierung im hauswirtschaftlichen Bereich erweitert. Mit der Teilnahme an dem Projekt „Deutsch und Berufsorientierung im hauswirtschaftlichen Bereich“ sollen die Frauen an eine spätere berufliche Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich herangeführt werden und neben dem Zertifikat Deutsch auch das Zertifikat „Fit für hauswirtschaftliche Dienstleistungen“ erwerben.

 

Die VHS kooperiert mit anderen Projekten und Einrichtungen im Bezirk und bietet Kurse an, die sich speziell an jugendliche und ältere Menschen oder Frauen mit Migrationshintergrund richten und teilweise in der Muttersprache der Teilnehmer/innen stattfinden. Es handelt sich dabei um Alphabetisierungskurse, spezielle Deutschkurse für Frauen, Kurse im EDV-, Gesundheits-, Kultur und Freizeitbereich.

 

Die VHS arbeitet verstärkt mit den Tageslehrgängen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses für ausländische Jugendliche zusammen. Neben dem Vorbereitungskurs auf den Lehrgang zum Hauptschulabschluss für ausländische Jugendliche wird seit Sept. 2008 für Jugendliche mit Grundkenntnissen der kurdischen Sprache eine AG angeboten, die die Teilnehmer/innen befähigen soll, mündliche und besonders schriftliche Fertigkeiten in der Herkunftssprache zu üben.

Ferner bietet die VHS in Kooperation mit dem HSA eine IT-Basisqualifikation an. Vermittelt werden sollen sowohl allgemeine Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer als auch grundlegende Kenntnisse in der Internetnutzung sowie der Textverarbeitung und Präsentation mit dem Ziel die Xpert Basisqualifikation* zu erwerben.

 

Diese Arbeitsgruppen wenden sich an die Jugendlichen, die genügend Motivation mitbringen, neben dem „Pflichtprogramm“ für den Hauptschulabschluss noch zusätzliche Lernangebote wahrzunehmen. Längerfristig wäre es u.E. jedoch notwendig, Angebote, die auf eine spätere berufliche Tätigkeit vorbereiten, in das bestehende Curriculum für den HSA aufzunehmen und dort zu etablieren. Die Jugendlichen sollten die Möglichkeit erhalten

-          ihre mehrsprachigen Bildungsbiographien als Potenzial zu nutzen und die Kenntnisse in der Herkunftssprache und in der deutschen Sprache entsprechend zu erweitern,

-          notwendige Grundkenntnisse im IT-Bereich und

-          soziale und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Die erworbenen Kenntnisse sollten durch entsprechende Zertifikate dokumentiert werden können.

 

Da es bisher keine Unterrichtsmaterialien im EDV-Bereich gibt, die die fachsprachlichen Schwierigkeiten von Teilnehmer/inne/n mit Migrationshintergrund berücksichtigen, hat die VHS ein Skript „Textverarbeitung Basics“ erarbeitet, das das Verstehen der Aufgabentypen und der Prüfungssprache von Xpert-Prüfungen erleichtert und ihnen die Chance gibt, sich bestmöglich auf die Xpert-Prüfung Textverarbeitung vorzubereiten.

 

Vorschläge für weitere Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung

 

Kurs zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss für Jugendliche mit Migrationshintergrund

Viele Jugendliche sind als Folge ihrer Lebensumstände demotiviert und sehen für sich kaum (berufliche) Perspektiven. Die Bandbreite ihrer Berufswünsche ist oft aus Unkenntnis heraus sehr reduziert oder aber vor dem Hintergrund ihres voraussichtlichen Schulabschlusses zum Teil auch unrealistisch hoch.

 

Da viele Jugendliche mit Migrationshintergrund Probleme z.B. mit Schreibkompetenz, korrektem Auftreten und Berufseinstieg haben, könnte die VHS einen einjährigen Kurs schulübergreifend für 9. und 10.-Klässler anbieten mit dem Ziel, dass die teilnehmenden Jugendlichen den Mittleren Schulabschluss erreichen.

Dieser Kurs sollte praxis- und produktorientiert angeboten werden und dazu beitragen

-          die schulischen Leistungen zu verbessern,

-          bei der Berufswahl und beim Berufseinstieg zu helfen,

-          soziale und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben

-          mündliche und schriftsprachliche Kompetenzen der deutschen Sprache und der Herkunftssprache zu verbessern,

-          Grundlagen im Bereich der Textverarbeitung und Internetrecherche zu erwerben

-          Freude am Lernen zu entwickeln und das Selbstwertgefühl zu heben.

 

Unterstützung der Jugendlichen ndH während der beruflichen Ausbildung

Denkbar und sinnvoll wäre ebenfalls eine Zusammenarbeit in der beruflichen Ausbildung der Oberstufenzentren zur Unterstützung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in den Bereichen berufsorientierter Daz-Unterricht und muttersprachlicher Unterricht. Ein erstes Gespräch gab es im Sommer 2008 zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Beruflichen Qualifizierungsnetzwerk (BQN) und den vier Innenstadtvolkshochschulen.

 

Für beide Maßnahmen müsste zunächst die Finanzierung (auch der personellen Ressourcen) geklärt, dann ein Konzept mit Kostenrahmen erarbeitet werden, aus dem möglichst auch Perspektiven für eine Regelförderung ersichtlich sein sollten.

 

* Das bundesweit einheitliche Lehrgangs- und Prüfungssystem der Volkshochschulen Xpert Europäischer Computer Pass

 

vermittelt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten mit allen gängigen Anwenderprogrammen.

 

2.       Amt für Bildung, Kultur und Seniorenbetreuung

Fachbereich Musikschule

Das Projekt Sprachförderung mit Musik und Bewegung ist für die Musikschule von großem Interesse.

 

Im Zuge der Umstellung der allgemeinbildenden Schulen auf Ganztagsbetrieb kommen völlig neue organisatorische und damit verbunden, inhaltliche Herausforderungen auf die Musikschule zu. Die Musikschule muss einen wachsenden Anteil ihres Unterrichts mit den Angeboten der Schulen räumlich und zeitlich vernetzen.

 

Ihre Kernkompetenz bleibt der instrumentale und vokale Einzel- und Kleingruppenunterricht. Eine Übernahme von Aufgaben der Schulmusik kommt aus Kompetenz- und Kapazitätserwägungen nicht in Betracht.

 

Die Vernetzung in die Schule hinein muss die Musikschule jedoch veranlassen, die Anschlussfähigkeit ihrer Angebote an die schulischen Aufgaben zu betrachten. Da geht es einerseits um die Aufmerksamkeit, die das Musizieren in der Schule erfährt, wie weit es auch in das Unterrichtsgeschehen aufgenommen wird (eine Forderung, die bereits auf Kestenberg zurückgeht).

 

Zudem kommt denjenigen Wirkungen des Unterrichts besondere Bedeutung zu, die über das Instrumentaltechnische und Musikalische hinausgehen, und in der umfangreichen Forschungsliteratur unter dem Begriff der Transferwirkung diskutiert wird.

 

Das Projekt von Anja Bossen, das sich an der Schnittstelle von Musikpädagogik und Deutschdidaktik befindet, lässt solche Wirkungen erwarten, noch dazu in einem Bereich, dem momentan in der Bildungspolitik generell eine hohe Priorität zukommt: der Sprachförderung.

 

Für die Musikschule ist auch die vorgesehene wissenschaftliche Evaluation von großem Interesse. Von den Ergebnissen sind aufschlussreiche Erkenntnisse über Ergebnisse und Wirkungen, sowohl bezüglich der Verbesserung der Sprachkompetenz als auch von Transferwirkungen eines sprachorientierten Musikunterrichts zu erwarten. Aufgrund der Ergebnisse der Evaluation und der daraus folgenden Fokussierung auf die möglicherweise nachgewiesenen Effekte lassen sich neue Aufgabengebiete für eine weitere Vernetzung von Musikschule und allgemein bildender Schule erschließen und ein gemeinsames Bildungskonzept entwickeln.

 

Die Entwicklung eines solchen gemeinsamen Konzepts würde dem Vorbild eines integrierten Bildungskonzepts zwischen Schule und außerschulischem Kulturpartner entsprechen, wie es z.B. die „Bundesvereinigung kulturelle Jugendbildung“ für Kooperationen vorschlägt und wäre künftig auch auf andere Zielgruppen (Kita-Bereich / ältere Schülerinnen und Schüler, die erst später nach Deutschland gekommen sind) erweiterbar.

 

Förderung des Projektes „Sprachförderung mit Musik und Bewegung“ (Antrag)

 

Teilnehmende Schulen und Ziele

Ziel des zweijährigen gemeinsamen Projektes der Leo-Kestenberg-Musikschule mit fünf Grundschulen ist es, die (schrift)sprachliche Kompetenz sowie grundlegende Kompetenzen, die die Voraussetzung für eine erfolgreiche Aneignung der Zweitsprache Deutsch bilden, bei Kindern mit Migrationshintergrund durch eine musikalisch-rhythmisch orientierte Sprachförderung zu verbessern. Musikalisch-rhythmische Aufgabenformate, bei denen Melodie, Rhythmus und Bewegung sowohl als Verstärker sprachlicher Strukturen als auch zur Förderung anderer für einen erfolgreichen Sprachunterricht generell wichtiger Bereiche (z.B. Unterrichtsklima, Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit) eingesetzt werden, werden von Musikschullehrkräften in Absprache mit den Klassenlehrerinnen der Förderkinder lernzielorientiert angewendet.

An dem Projekt beteiligen sich fünf Grundschulen:

 

·         Adolf-Glaßbrenner-Grundschule, Kreuzberg

·         Grundschule am Barbarossaplatz, Schöneberg

·         Ikarus-Grundschule, Mariendorf

·         Peter-Paul-Rubens-Schule, Schöneberg

·         Scharmützel-Grundschule, Schöneberg

 

Insgesamt nehmen 5 Musikschullehrkräfte und 20 Lehrer/innen der Grundschulen daran teil. Gefördert werden mindestens 80 höchstens 160 Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe.

Die Schulen gehen eine Projektvereinbarung ein, in der sie sich verpflichten, über die gesamte Laufzeit von zwei Jahren an dem Projekt teilzunehmen.

 

Zeitliche Planung

Zu Beginn des Projektes werden Kinder der ersten bis vierten Klassenstufe mit Förderbedarf von den Klassenlehrerinnen ausgewählt und während des Schuljahres 2009/2010 in vier Gruppen (pro Schule) von jeweils vier bis acht Schülern zweimal wöchentlich 45 Min. von Musikschullehrkräften unterrichtet, so dass pro Schule 16-32 Kinder gefördert werden können.

Im zweiten Jahr des Projektes, im Schuljahr 2010/2011, sollen die Lehrerinnen der teilnehmenden Schulen Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, künftig nach dem vorliegenden Konzept selbst zu unterrichten sowie später auch als Multiplikatoren für die musikalisch-rhythmische Sprachförderung an ihren Schulen tätig zu werden. Dies soll zum Einen durch vorbereitende Fortbildungsmaßnahmen und zum Anderen durch einen anschließenden Tandemunterricht mit den Musikschullehrkräften erreicht werden.

 

Das Projekt gliedert sich in drei Phasen:

Vorbereitungsphase (April 2009 bis Juni 2009)

In der Vorbereitungsphase findet nach einem zentralen Vorbereitungs- und Informationstreffen für die Musikschullehrkräfte und beteiligten Schulen die Fortbildung der Musikschullehrkräfte an drei Wochenenden statt (jeweils ein Wochenende im April, Mai und Juni). Die Fortbildung umfasst insgesamt 25 Stunden und enthält folgende Module:

 

-          Modelle des Schriftspracherwerbs

-          phonologische Bewusstheit und deren Bedeutung für den Schriftspracherwerb

-          Modelle des Zweitspracherwerbs

-          besondere Probleme beim Zweitspracherwerb

-          Lernfelder des Zweitsprachenunterrichts

-          Grundlagen der Phonetik der deutschen Sprache

-          Konstruktion und Anwendung sprachbezogener musikalisch-rhythmischer Aufgabenformate

-          Theoretische und praktische Einführung in das Bewegungskonzept von Béatrice Graw mit den Modulen „Antriebslehre von Laban/Bartenieff als Grundlage der nonverbalen Bewegungsarbeit“ / „Die Antriebe im Verhältnis zur Sprache“ / „Bewegungsspiele zur Wortschatzerweiterung“ / „Darstellungsübungen mit Wortfeldern“ / „Bewegungsübungen zur Konzentration und Reaktion“

 

Die Musikschullehrkräfte sollen durch die Fortbildung in die Lage versetzt werden, spezifische Probleme der Kinder beim Sprach- und Schriftspracherwerb sowie im kognitiven, pragmatischen, emotionalen und sozialen Bereich zu erkennen und gezielt zu arbeiten.

 

Durchführungsphase (September 2009 bis Juni 2011)

1. Projektjahr: Im ersten Jahr des Projekts werden die von den Klassenlehrerinnen ausgewählten Kinder ausschließlich von einer Lehrkraft der Musikschule unterrichtet. Ca. alle 5 Wochen hospitieren die Fortbildungsleiterinnen im Unterricht jeder Lehrkraft und beraten diese. Gegen Ende des 2. Schulhalbjahres findet eine Fortbildung für die Lehrerinnen der Grundschulen statt. Diese Fortbildung umfasst 25 Stunden und enthält die Module:

 

-          Umgang mit der eigenen Stimme (Sprechen, Singen)

-          Vermittlung elementarer Notenkenntnisse

-          Konstruktion und Anwendung sprachbezogener musikalisch-rhythmischer Aufgabenformate

-          Einführung in den Umgang mit Body-Percussion und Percussionsinstrumenten

-          Theoretische und praktische Einführung in das Bewegungskonzept von Béatrice Graw mit den Modulen „Antriebslehre von Laban/Bartenieff als Grundlage der nonverbalen Bewegungsarbeit“ / „Die Antriebe im Verhältnis zur Sprache“ / Bewegungsspiele zur Wortschatzerweiterung“ / „Darstellungsübungen mit Wortfeldern“ / „Bewegungsübungen zur Konzentration und Reaktion“

-          Einführung in den Umgang mit verschiedenen Unterrichtsmaterialien zur musikalisch-rhythmischen Sprachförderung

 

Die zeitliche Organisation der Fortbildungsveranstaltungen richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schulen. Für die Fortbildungsstunden wird auf die Dauer eines Schulhalbjahres pro Schullehrkraft eine Wochenstunde  Stundenermäßigung berechnet. Die Fortbildung wird zentral für alle Lehrerinnen durchgeführt.

 

2. Projektjahr: Im zweiten Projektjahr unterrichten jeweils eine Grundschullehrkraft und eine Musikschullehrkraft gemeinsam eine Fördergruppe (Tandem-Unterricht). Hierfür werden pro Grundschullehrkraft wöchentlich zwei zusätzliche Lehrerstunden benötigt. Ziel der Fortbildung und des Tandemunterrichts ist es, den Grundschullehrerinnen durch die theoretische und praktische Vermittlung grundlegender musikalischer Kenntnisse und der Grundlagen der Bewegungslehre von Laban/Bartenieff ein eigenständiges, lernorientiertes Arbeiten mit musikalisch-rhythmischen Aufgabenformaten und eine eigene Bearbeitung bereits vorhandener Unterrichtsmaterialien für das oftmals heterogene Leistungsniveau ihrer jeweiligen Fördergruppe zu ermöglichen. Außerdem sollen die Grundschullehrerinnen die Qualifikation erlangen, ihrerseits als Multiplikatoren für weitere Grundschullehrkräfte tätig zu werden. Im Verlauf der zweiten Schuljahreshälfte unterrichten die Grundschullehrerinnen zunehmend eigenverantwortlich.

 

Supervision: Während der Durchführungsphase finden zentrale Supervisionssitzungen für alle Unterrichtenden im Abstand von ca. 5-6 Wochen statt, die von der Fortbildungsleitung durchgeführt werden.

 

Evaluation: Die Nachhaltigkeit der Effekte der Sprachförderung sollte auf jeden Fall gemessen werden. Daher soll begleitend zur Durchführungsphase eine Evaluation durch eine Hochschule stattfinden. Infrage kommen hierfür z.B. die Fachbereiche „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. „Fachdidaktik Deutsch“ des Instituts für Erziehungswissenschaft der TU Berlin oder das Institut für Erziehungswissenschaft (Grundschulpädagogisches Institut) der Humboldt-Universität. Die inhaltliche Planung und Durchführung der Evaluation obliegt der Hochschule in Absprache mit der Projektleitung. Denkbar ist sowohl der Einsatz quantitativer empirischer Methoden wie die Durchführung von Sprach- und Bewegungstests, aber auch qualitativer Methoden wie Film-Dokumentationen oder Interviews mit Lehrerinnen und Kindern, was vor allem im Hinblick auf die zu erwartenden Transfereffekte sinnvoll sein könnte.

 

Auswertungsphase (ab Juni 2011)

In der Auswertungsphase werden die während der Durchführungsphase ermittelten Daten vom Evaluationspartner aufbereitet, ausgewertet und veröffentlicht. Eine Abschlussveranstaltung für die beteiligten Lehrer und weitere Interessenten, auf der die Ergebnisse vorgestellt werden, ist geplant. Um eine aussagefähige Evaluation zu gewährleisten, verpflichten sich die Schulen zur Teilnahme an dem Projekt über die gesamte Laufzeit von 2 Jahren.

 

 

Projektleitung

Die Leitung des Projektes wird von Anja Bossen übernommen, die sich durch ihre Mitarbeit an einem wissenschaftlichen Forschungsprojekt im Rahmen ihrer Dissertation an der Universität Potsdam dafür qualifiziert hat. Standort der Projektleitung ist die Leo-Kestenberg-Musikschule in Tempelhof-Schöneberg. Zu den Aufgaben der Projektleitung gehören die inhaltliche und administrative Steuerung des Projekts. Dazu gehören u.a.:

      - Organisation und Durchführung der Fortbildungen

      - Ausfindigmachen eines Evaluationspartners aus dem Hochschulbereich

      - Übernahme verwaltungstechnischer Vorgänge

      - Pflege des Kontaktes zu den beteiligten Schulen und zum Evaluationspart-

  ner

            - Betreuung und Beratung der Lehrkräfte

            - Hospitationen im Unterricht

            - Organisation und Durchführung der Supervisionssitzungen, Vorbereitungs-

  und Abschlussveranstaltungen

 

3.       Amt für Bibliotheken

 

Die Stadtbibliothek stellt vielfältige Medienangebote für Eltern, Lehrer und Erzieher bereit, die in der Sprachförderung, auch zum Selbstlernen und für die Gruppenarbeit eingesetzt werden können. Für Schulklassen werden Medienpakete zusammengestellt.

Lese- und Sprachförderung ist zudem ein Schwerpunkt ihrer Serviceangebote, die über die Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas eine interkulturelle, integrative Zielrichtung verfolgen. Über Gruppenführungen erreicht die Stadtbibliothek pro Jahr rund 30.000 Kinder, die Bibliotheken als kultur- und sprachprägenden Raum erleben lernen. Die Bibliothek bietet Veranstaltungen zur Sprachförderung an, zum Beispiel mehrsprachiges, interaktives Vorlesen, Erzählen für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache und generationsübergreifende, interkulturelle Lesefeste. In Kooperation mit Schulen o.ä. organisiert die Bibliothek interkulturelle Projekte zur Sprachförderung wie z.B. mit dem Erzähltheater "„Lingulino".

 

4.       Schulamt

 

Auf eine entsprechende Anfrage des Schulträgers hat die Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgendes mitgeteilt:

 

Organisatorisch gibt es drei bereiche, in denen Sprachförderung durch Kita, Schule und VHS durchgeführt wird:

 

1. Kita-Bereich:

 

Alle 4jährigen werden mittels Schwellentest Deutsch +4 getestet. Die Kitas, die sich in der QuVTag verpflichtet haben, die Sprachförderung durchzuführen, fördern auch die Kinder, die sich nicht im kostenlosen Kitajahr befinden. Diese Kinder müssen, so sie zur Sprachförderung verpflichtet werden, in diesen Kitas 5 mal in der Woche für 3 Std. in die Kita zur Teilnahme an der Sprachförderung.

Die Kitas arbeiten mit dem Sprachlerntagebuch der Senatsverwaltung.

Unterstützt wird diese Arbeit durch Ambulanzlehrkräfte Sprache, die die Kita-Erzieherinnen beraten und die kontinuierliche Unterrichtung der Kinder begleiten. Dazu gehören auch Gespräche mit den Eltern.

 

2. Schulbereich:

 

Die Schule stellt in einer ersten Lernstanduntersuchung (LAUBE) fest, welche Schulanfänger einer besonderen Sprachförderung bedürfen. Mittel (Lehrerstunden) dafür werden bereits auf der Grundlage der Daten des vergangenen Jahres an die Schulen direkt gegeben. Oftmals beherrschen die Kinder die Kommunikationssprache, können sich verständlich machen und ihre Bedürfnisse artikulieren. Problematisch sind das korrekte an der Schriftsprache orientierte Sprechen, die eingeschränkten Grammatikkenntnisse und der fehlende Wortschatz, der über die Kommunikationssprache hinaus geht.

In temporären Lerngruppen wird in der Grundschule nach dem jeweiligen Sprachförderkonzept der Schule, dass im Schulprogramm verankert sein sollte, eine kontinuierliche Förderung angeboten, die zeitlich und niveauspezifiziert angeboten wird.

Stehen in den ersten Jahren das korrekte Sprechen, die grammatikalische Zuordnung, das Verständnis und die Anwendung im Vordergrund, so muss ab dem 5. Schuljahr verstärkt die Fachsprache geübt werden, die erst das Verständnis von technischen, intellektuellen oder politischen und sozialen Vorgängen ermöglicht.

Die Lehrkräfte haben eein Zusatzausbildung in Form einer Weiterbildung durchgeführt.

Aber nicht nur die zusätzliche Förderung hat seine Bedeutung. Jede Unterrichtsstunde ist eine Deutschstunde, in der auf das korrekte Sprechen geachtet werden muss.

Die ursprüngliche Ansicht, dass schon die alleinige Anwesenheit in einer deutschen Sprachumgebung zu einem korrektem Sprechen führt, ist inzwischen überholt. Es kann zwar von einer erhöhten Sprachkompetenz im kommunikativen Bereich ausgegangen werden, eine vertiefende Sprachkompetenz wird dort aber nicht erworben.

 

3. Mütterkurse:

 

An zwei Schulen (Teltow-G und Neumark-G) kooperieren VHS und Schule in der Durchführung der Mütterkurse. Diese Kurse haben die Funktion, dass Mütter das deutsche Schulsystem begreifen, in die schulischen Abläufe ihrer Kinder eingeführt werden und ihre eigene Sprachkompetenz erhöhen können. Die Kurse werden mit Zertifikaten abgeschlossen. Die VHS bietet in alleiniger Regie Kurse u.a. an der Peter-Paul-Rubens-G an.

 

Von den um Stellungnahme gebetenen Abteilungen Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement sowie Gesundheit und Soziales des Bezirksamtes hat die Dezernentin der Abteilung Gesundheit und Soziales folgendes übermittelt:

 

In die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Sprachförderkonzeptes für Migranten in unserem Bezirk kann der Bereich Gesundheit meines Erachtens auf der Angebotsseite nichts anbieten, weil wir für keine Einrichtung zuständig sind, wo dieser Personenkreis mit entsprechenden Programmen erreichbar wäre. Wir können das Anliegen weitgehend nur mit Daten und Erkenntnissen insbesondere aus den Einschulungsuntersuchungen für die Bedarfslage bei Kindern untermauern.

 

Für die Erstellung und Umsetzung eines Sprachförderkonzeptes dürfte Handlungsnotwendigkeit für die Abteilung Schule, Bildung und Kultur mit dem VHS-Bereich, aber auch dem Jugendmuseum und dem Bibliotheksbereich sowie für die Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement mit ihrer Zuständigkeit für den Kitabereich bestehen. Die notwendige starke Beteiligung der Integrationsbeautragten möglicherweise im Sinne einer Koordination des Prozesses der Konzeptherstellung sollte, wenn möglich, durch einen ergänzenden Beschluss des Bezirksamtes zwecks Zuweisung der Drucksache auch an den Bereich des Bezirksbürgermeisters erfolgen.

 

Im Gesundheitsbereich steht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und ein Mitarbeiter der Stabsstelle QPK zur Verfügung, um die notwendigen Daten für den Kinderbereich aus der Statistik des letzten Einschulungsuntersuchungsberichtes zum Thema Sprachkompetenz zu erläutern.

 

Die Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement hat folgendes ausgeführt:

 

Die Erarbeitung und Umsetzung eines abgestimmten Sprachförderkonzeptes für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird von der Abt. FamJugSportQM grundsätzlich begrüßt. Umfassende Kenntnisse der deutschen Sprache sind als Schlüssel für einen erfolgreichen Weg im Bildungssystem, für die berufliche und soziale Integration und die gesellschaftliche Teilhabe unverzichtbar. Das Beherrschen der Verkehrssprache ist außerdem eine wesentliche Voraussetzung für eine bessere Akzeptanz der Migrantinnen und Migranten durch die deutschsprachige Mehrheitsgesellschaft. Unsere Recherchen haben ergeben, dass es im Bezirk vielfältige Angebote zur Sprachförderung gibt, es jedoch an einer genauen Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Sprachfördermaßnahmen insbesondere auf konzeptioneller Ebene und auf der Ebene der sozialräumlichen Anbindung zu mangeln scheint.

Im Jugendamt existiert kein Gesamtkonzept Sprachförderung. Im Rahmen der Jugendhilfe ist gezielte Sprachförderung als selbstverständliches Element dort, wo es möglich ist, in die alltägliche Arbeit und in die Konzepte der verschiedenen Einrichtungen integriert.

 

Kindertagesbetreuung

 

Im Kindertagesbetreuungsbereich wurden Berlinweit verbindliche Konzepte für gezielte Sprachförderung eingeführt. Der Bezirk ist zwar nicht mehr unmittelbar Träger von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, pflegt aber die Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb und den anderen Trägern der freien Jugendhilfe in den Regionen im Rahmen einer bezirklichen Fach-Arbeitsgemeinschaft.

Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind Orte der sozialen, kulturellen und natürlich auch der sprachlichen Bildung. Grundlage zur Orientierung aller pädagogischen Angebote dafür ist das Berliner Bildungsprogramm für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen. Die Umsetzung und Einhaltung dieses Programms ist über entsprechende Rahmenvereinbarungen für alle Träger von Kindertageseinrichtungen verpflichtend und Voraussetzung für die finanzielle Förderung.

Darüber hinaus sind in bezirklicher Verantwortung für die kommunale Kindertagespflege nahezu alle Kindertagespflegestellen auf Informationsveranstaltungen mit dem Programm vertraut gemacht und im Rahmen des Tempelhofer Forums und anderen sozialpädagogischen Fortbildungsstätten fortgebildet worden. Für diese Kindertagespflegestellen wurde jeweils ein Exemplar des Bildungsprogramms angeschafft und zur Verfügung gestellt.

Das Berliner Bildungsprogramm gilt damit aus Sicht des Jugendamtes für den bereich der Kindertagespflege in Tempelhof-Schöneberg eingeführt.

Als weiteres Qualitätselement zur Förderung des Spracherwerbs wurde bereits 2006 für alle Kindertageseinrichtungen Berlinweit verpflichtend die Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch zum Standard erhoben und ist seitdem fester Bestandteil des pädagogischen Angebotes. Mit dem Sprachlerntagebuch wird systematisch die Bildungs- und Sprachentwicklung des Kindes im Bereich der Tagesbetreuung beobachtet und dokumentiert. Die Kinder können und sollen sich aktiv an der Gestaltung dieses Instrumentes beteiligen.

Seit Sommer 2007 ist das Sprachlerntagebuch auch Grundlage für die Arbeit der kommunalen Tagespflege.

Im März 2008 ist das Gesetz zur vorschulischen Sprachförderung in Kraft getreten. Bei allen Kindern, die im Folgejahr schulpflichtig werden, wird bis zum 31.05. ein Sprachstandsfeststellungstest durchgeführt. Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht ausreichen, müssen im letzten Jahr vor der Einschulung eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Erzieherinnen und Erzieher legen hier einen besonderen Schwerpunkt auf den Spracherwerb der Kinder.

 

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

 

Gezielte Förderung sprachlicher Kompetenzen ist in den Alltag der Jugendfreizeiteinrichtungen integriert. Konzeptionell ist die Sprachförderung in den Einrichtungskonzepten verankert; es existieren entsprechende bezirkliche Standards. Alle Maßnahmen und Projekte sind auf die aktive Einbeziehung der Zielgruppe gerichtet. Neben der Erweiterung persönlicher sprachlicher Kompetenzen zielen die Maßnahmen auf die Integration und gesellschaftliche Teilhabe des angesprochenen Personenkreises. Im Rahmen des § 11 des KJHG werden in allen Jugendfreizeiteinrichtungen offene- und Gruppenangebote für Kinder von 6 – 18 Jahren vorgehalten, die u.a. die sprachliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern. Zu dem bieten alle Einrichtungen Hausaufgabenhilfe und –betreuung als verlässliches Angebot. In den Einrichtungskonzepten spiegelt sich dies in der Angebotsstruktur wider.

Abgesprochene Regelungen und Maßnahmen eröffnen den Nutzerinnen und Nutzern ein angstfreies Kommunikationsfeld und „learning by doing“ durch sprachliche Vorbilder. Die breite Palette des Experimentierfeldes „Förderung-Sprache“ in Wort und Schrift, wird innerhalb der Jugendfreizeiteinrichtungen gefüllt durch Sprachspiele, Theaterarbeit und Computerrecherchen für schulische Inhalte.

Zusätzlich initiierte Projekte wie zum Beispiel das „Vorleseprojekt“ der mobilen Jugendarbeit (Outreach-Team), unterstützen im besonderen Maße die Verbesserung der sprachlichen Kompetenzen. Den Gender Mainstreaming-Ansatz umsetzend, wird die Teilnahme von Mädchen und Jungen an einem Vorlesewettbewerb angestrebt. Nach Abschluss der begleitenden Seminare und Bestätigung der Fähigkeiten durch eine Jury, werden sie als Team in Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Nachbarschaftstreffpunkten zum Vorlesen eingesetzt.

In den Einrichtungen Burg, VD 13, Menzendorf in der Region Friedenau stehen für die Sprachförderung und Verbesserung der Kommunikation Kinder und Jugendlicher mit Migrationshintergrund Pädagogen und Pädagoginnen zur Verfügung, die ebenfalls aus Migrantenfamilien stammen und zweisprachig aufgewachsen sind. Das Kinder- und Jugendzentrum VD 13 bietet vertiefte integrative Lern- und Schularbeitshilfe für Grund- und Oberschüler in Gruppen an. Die Zielsetzungen erfolgen über Zielvereinbarungen, die Finanzierung der Angebote über Mittel der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in der Region Friedenau.

Innerhalb des § 13 (1) des SGB VIII bieten einzelne Jugendeinrichtungen eine gezielte Nachhilfe und Prüfungsvorbereitung an.

 

Erziehungs- und Familienberatung

 

Im Rahmen des Kon-Lab-Programms* bietet eine Mitarbeiterin der EFB für Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagespflegeeltern einen Kurs „Sprachförderung im Vorschulalter“ im Tempelhofer Forum an. Das Programm wird in mehreren Einrichtungen des Bezirkes praktiziert.

 

* Kon-Lab steht für ,Konstanzer Labor‘ und ist ein Sprachförderprogramm für Kinder von 0 – 6 Jahren, das von Prof. Dr. Zvi Penner (Uni Konstanz) entwickelt wurde. Kon-Lab eignet sich zur Förderung von Kindern mit Sprachentwicklungsverzögerungen und Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.

 

Ehrenamtliche Helfer/innen

 

Im gesamten Bezirk sind ehrenamtliche Kräfte in der ehrenamtlichen sozial- und schulpädagogischen Betreuungsarbeit tätig. Dieser Betreuungsauftrag schließt die regelmäßige Schul- und Sprachförderung ein.

 

Angebote freier Träger im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

 

Die Angebote der freien Träger im Bezirk zum Thema Sprachförderung und Integration von Migrantinnen und Migranten sind sehr vielfältig. Die nachfolgende Benennung von Angeboten freier Träger im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist deshalb nicht abschließend, sondern beispielhaft zu verstehen.

Regelmäßige Deutschkurse für Frauen und Männer finden u.a. im Nachbarschaftstreff Steinmetzstraße 68, im Familienzentrum Kurmärkische Str. 1 – 2, im PallasT und dem Treff 62 statt. Über die speziellen Sprachkurse hinaus werden über Projektförderung weitere Kurse für Kinder und Jugendliche aber auch für Erwachsene (insbesondere für Familien) angeboten. Im Mittelpunkt der Förderung stehen hier neben der Stärkung sozialer Kompetenzen, besonders die Verbesserung der deutschen Sprache.

Unter anderem sind zu nennen:

 

·         Starke Eltern – starke Kinder (Jugendwohnen im Kiez)

·         Dikussionsrunden zu Erziehungsfragen (Nachbarschaftstreff Steinmetz 68)

·         Mutter-Kind-Gruppen (Familienzentrum Kurmärkische Straße)

·         Singen, spielen, bewegen (Familienzentrum Kurmärkische Straße)

·         Alphabetisierungskurse (Familienzentrum Kurmärkische Straße)

 

Das Nachbarschaftsheim Schöneberg bietet in den Einrichtungen Kidöb (türkisch) und Al Nadl (arabisch) Schularbeitshilfe, Sprach- und Alphabetisierungskurse für Frauen, Kinder und Jugendliche mit entsprechendem Migrationshintergrund an.

Die Füreinander Leben gGmbH, Ev. Flüchtlingsseelsorge und Migrationsdienste der Diakonie Tempelhof-Schöneberg bieten Sprachförderkurse für Neuzuwanderer und ihre Familien in Lichtenrade und Marienfelde. Bis vor einem Jahr hielt die Ev. Kirche Lichtenrade in Kooperation mit Füreinander Leben gGmbH ein Angebot zur Sprachförderung vor, das mangels weiterer Finanzierung nicht fortgeführt werden konnte. Füreinander Leben gGmbhH bietet spezielle Beratung für Migrantinnen und Migranten im Alter zwischen 16 und 27 Jahren an.

Auch das NusZ ufa-Fabrik bietet kostenlos in verschiedenen Einrichtungen im Bezirk Kurse Orientierungs- und Sprachtraining für Migrantinnen an. Die Ziele und Kurse sind Sprachtraining, gesellschaftliche Integration in Bezug auf die Heranführung an Leben und Zusammenleben in Deutschland, berufliche Integration mit der Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt und moderne Kommunikationstechnologien kennen zu lernen.

 
 

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