Drucksache - 0404/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Mit
Schreiben vom 24. Oktober 2007 wurde der Senator für Bildung, Wissenschaft und
Forschung, Herr Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, über den Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin unterrichtet und
um entsprechende Stellungnahme gebeten. Insbesondere wurde darum gebeten
darzulegen, ob eine Veränderung des Betreuungsschlüssels der Erzieher/innen und
die Schaffung von erforderlichen Vertretungen im Bereich der Erzieher/innen
beabsichtigt ist. Mit
Schreiben vom 19. Dezember 2007 teilt Herr Staatssekretär Schlemm von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hierzu folgendes mit: Sehr
geehrter Herr Bezirksstadtrat, Herr
Professor Dr. Zöllner hat Ihr Schreiben vom 24.10.2007 dankend erhalten und
mich gebeten, Ihnen zu antworten. Grundsätzlich
ist zur Personalausstattung im Bereich der Erzieher/innen an
Ganztagsgrundschulen Folgendes mitzuteilen: Den
Staatlichen Europa Schulen Berlin werden ab dem Schuljahr 2007/2008 erstmalig
die Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gewährt werden. Des
Weiteren erhalten Schulen mit dem sozialpädagogischen Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung/autistische Behinderung eine Mindestausstattung im Umfang
von 3 Stellen für Erzieher/innen. Zu der
Frage der Schaffung von erforderlichen Vertretungen im Bereich der
Erzieher/innen ist festzustellen, dass bei der Personalausstattung unter
Zugrundelegung der Jahresarbeitsminuten pro Erzieher/innen bereits Vertretungszeiten
für Urlaube, Krankheiten und z.B. auch Fortbildungen berücksichtigt werden. Nur
diese Jahresarbeitsminuten werden für die einzelkind- und modulbezogene
Personalberechnung herangezogen. Allerdings
sind in den o.g. Jahresarbeitsminuten die gemäß dem Anwendungstarifvertrag zu
gewährenden Freistellungstage nicht berücksichtigt. Zum Ausgleich sind
insgesamt 92 Stellen zusätzlich aus dem Personalüberhang zur Verfügung gestellt
worden. Zum
Betreuungsschlüssel 1:22 ist mitzuteilen, dass dieser auch im ehemaligen
Hortbereich galt und zwar unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitszeit der
Kinder. Mit dem zur Verfügung stehenden Personal waren Betreuungsbedarfe vor
und nach dem Unterricht, bei Unterrichtsausfall sowie während der Ferien
abzudecken. Durch die einzelkind- und modulbezogene Personalberechnung wird bei
Inanspruchnahme aller Module für die ergänzende Betreuung eine höhere
Personalausstattung als im ehemaligen Hortbereich gewährt. Darüber hinaus sind
auch die Personalzuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, für die
Integration behinderter Kinder und für Kinder, die in sozial benachteiligten
Gebieten leben, 1:1 übernommen worden. Für
offene Ganztagsgrundschulen ist daher die Personalausstattung wie im ehemaligen
Hortbereich erhalten geblieben. Für die gebundenen Ganztagsgrundschulen ist die
Personalbemessung zum 01.08.2005 verändert worden. Insbesondere von Schulen im
gebundenen Betrieb wird daher die Personalberechnung kritisiert. Mit
Schreiben vom 05.07.2007 habe ich die zuständigen Bezirksstadträte dahingehend
informiert, dass eine Arbeitsgruppe die Personalausstattung für die ergänzende
Betreuung insgesamt überprüfen wird. Diese Überprüfung ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Mit
freundlichen Grüßen Eckart R. Schlemm |
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