Drucksache - 0404/XVIII  

 
 
Betreff: Unterstützung für Ganztagsschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.10.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
01.04.2008 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.05.2008 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 24. Oktober 2007 wurde der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herr Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin unterrichtet und um entsprechende Stellungnahme gebeten. Insbesondere wurde darum gebeten darzulegen, ob eine Veränderung des Betreuungsschlüssels der Erzieher/innen und die Schaffung von erforderlichen Vertretungen im Bereich der Erzieher/innen beabsichtigt ist.

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2007 teilt Herr Staatssekretär Schlemm von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hierzu folgendes  mit:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

Herr Professor Dr. Zöllner hat Ihr Schreiben vom 24.10.2007 dankend erhalten und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Grundsätzlich ist zur Personalausstattung im Bereich der Erzieher/innen an Ganztagsgrundschulen Folgendes mitzuteilen:

 

Den Staatlichen Europa Schulen Berlin werden ab dem Schuljahr 2007/2008 erstmalig die Zuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gewährt werden. Des Weiteren erhalten Schulen mit dem sozialpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung/autistische Behinderung eine Mindestausstattung im Umfang von 3 Stellen für Erzieher/innen.

 

Zu der Frage der Schaffung von erforderlichen Vertretungen im Bereich der Erzieher/innen ist festzustellen, dass bei der Personalausstattung unter Zugrundelegung der Jahresarbeitsminuten pro Erzieher/innen bereits Vertretungszeiten für Urlaube, Krankheiten und z.B. auch Fortbildungen berücksichtigt werden. Nur diese Jahresarbeitsminuten werden für die einzelkind- und modulbezogene Personalberechnung herangezogen.

 

Allerdings sind in den o.g. Jahresarbeitsminuten die gemäß dem Anwendungstarifvertrag zu gewährenden Freistellungstage nicht berücksichtigt. Zum Ausgleich sind insgesamt 92 Stellen zusätzlich aus dem Personalüberhang zur Verfügung gestellt worden.

 

Zum Betreuungsschlüssel 1:22 ist mitzuteilen, dass dieser auch im ehemaligen Hortbereich galt und zwar unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheitszeit der Kinder. Mit dem zur Verfügung stehenden Personal waren Betreuungsbedarfe vor und nach dem Unterricht, bei Unterrichtsausfall sowie während der Ferien abzudecken. Durch die einzelkind- und modulbezogene Personalberechnung wird bei Inanspruchnahme aller Module für die ergänzende Betreuung eine höhere Personalausstattung als im ehemaligen Hortbereich gewährt. Darüber hinaus sind auch die Personalzuschläge für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, für die Integration behinderter Kinder und für Kinder, die in sozial benachteiligten Gebieten leben, 1:1 übernommen worden.

 

Für offene Ganztagsgrundschulen ist daher die Personalausstattung wie im ehemaligen Hortbereich erhalten geblieben. Für die gebundenen Ganztagsgrundschulen ist die Personalbemessung zum 01.08.2005 verändert worden. Insbesondere von Schulen im gebundenen Betrieb wird daher die Personalberechnung kritisiert.

 

Mit Schreiben vom 05.07.2007 habe ich die zuständigen Bezirksstadträte dahingehend informiert, dass eine Arbeitsgruppe die Personalausstattung für die ergänzende Betreuung insgesamt überprüfen wird. Diese Überprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eckart R. Schlemm

 
 

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