Drucksache - 0532/XVIII
Wir fragen das Bezirksamt: 1.
Was
hat das Bezirksamt getan, um die Zerstörung der Stuckfassade in der
Zietenstraße 15 – 17 durch die GEWOBAG zu verhindern? 2.
Ist
dem Bezirksamt bekannt, was die Gründe für die Maßnahme der GEWOBAG sind und
welche Fassadengestaltung der Eigentümer beabsichtigt? 3.
Sind
die betreffenden Häuser im Rahmen der Erneuerungsmaßnahmen für das
Sanierungsgebiet Schöneberg-Nord mit öffentlichen Mitteln modernisiert und
instandgesetzt worden und wurden in diesem Zusammenhang auch die Fassaden
instandgesetzt? 4.
Wie
hoch waren die damaligen öffentlichen Zuschüsse für das Gebäude und wie hoch
schätzt das Bezirksamt die Minderung des Gebäudewertes durch die
Fassadenarbeiten der GEWOBAG? 5.
Besteht
nach Meinung des Bezirksamtes die Gefahr, dass die GEWOBAG auch an anderen
Gebäuden im Bezirk in ähnlicher Weise verfährt? |
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