Drucksache - 0458/XVIII  

 
 
Betreff: Schließzeit in der Betreuung an Ganztagsschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD
MzK

Inhalt siehe Anlage

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Grundsätzlich enden alle Kita-Verträge zum 31. Juli eines Jahres und entsprechende Betreuungsverträge für die Ganztagsschulen beginnen jeweils zum 1. August eines Jahres. In § 19 Schulgesetz ist klar formuliert, dass ein Schuljahr vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres dauert, unabhängig zu welchem Zeitpunkt der tatsächliche Unterrichtsbeginn stattfindet.. Dementsprechend sind auch die Betreuungsverträge für die Dauer eines Schuljahres abzuschließen.

 

Eine Betreuung der Schulanfänger an ihrem Standort ist nicht in jedem Fall ab 1. August möglich, da die grundsätzliche Berechnung des Erzieherschlüssels und des möglichen kooperativen Einsatzes von staatlichen Erziehern bzw. Personal der Freien Träger dieses ausschließt. Beim Erzieherschlüssel sind Nichtanwesenheitszeiten für die vertraglichen Kinder im Schnitt von 40-60 Tagen berücksichtigt. Außerdem muss bei einer geringen Auslastung der Ferienangebote, zum Teil weniger als 20 Kinder pro Tag, mit Kooperationen zwischen mehreren staatlichen Ganztagsschulen gearbeitet werden, damit die Betreuung von 6-18 Uhr durch eine Mindestausstattung an Erziehern gewährleistet werden kann.

 

Dieser Sachverhalt ist bereits Gegenstand der Bezirksstadträtesitzung vom 7. Juni 2006 gewesen und wurde durch die Senatsschulverwaltung wie folgt beantwortet:

 

“Die festgelegten Termine für die Kita-Verträge bzw. Ganztagsverträge bieten Planungssicherheit und stellen eine Betreuungsgarantie sicher, auch wenn nicht in jedem Fall die Betreuung am künftigen Schulort beginnen kann.”

 
 

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