Drucksache - 0458/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Grundsätzlich enden alle Kita-Verträge zum 31. Juli eines
Jahres und entsprechende Betreuungsverträge für die Ganztagsschulen beginnen
jeweils zum 1. August eines Jahres. In § 19 Schulgesetz ist klar formuliert,
dass ein Schuljahr vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres
dauert, unabhängig zu welchem Zeitpunkt der tatsächliche Unterrichtsbeginn
stattfindet.. Dementsprechend sind auch die Betreuungsverträge für die Dauer
eines Schuljahres abzuschließen. Eine Betreuung der Schulanfänger an ihrem Standort ist nicht
in jedem Fall ab 1. August möglich, da die grundsätzliche Berechnung des
Erzieherschlüssels und des möglichen kooperativen Einsatzes von staatlichen
Erziehern bzw. Personal der Freien Träger dieses ausschließt. Beim Erzieherschlüssel
sind Nichtanwesenheitszeiten für die vertraglichen Kinder im Schnitt von 40-60
Tagen berücksichtigt. Außerdem muss bei einer geringen Auslastung der
Ferienangebote, zum Teil weniger als 20 Kinder pro Tag, mit Kooperationen
zwischen mehreren staatlichen Ganztagsschulen gearbeitet werden, damit die
Betreuung von 6-18 Uhr durch eine Mindestausstattung an Erziehern gewährleistet
werden kann. Dieser Sachverhalt ist bereits Gegenstand der
Bezirksstadträtesitzung vom 7. Juni 2006 gewesen und wurde durch die
Senatsschulverwaltung wie folgt beantwortet: “Die festgelegten Termine für die Kita-Verträge bzw.
Ganztagsverträge bieten Planungssicherheit und stellen eine Betreuungsgarantie
sicher, auch wenn nicht in jedem Fall die Betreuung am künftigen Schulort
beginnen kann.” |
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