Drucksache - 0539/XVIII  

 
 
Betreff: Ertragssteigerungen bei Wochenmärkten prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Vorberatung
02.09.2008 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt (offen)     
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
03.09.2008 
24. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung (offen)     
01.10.2008 
25.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 20.02.2008 das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die Privatisierung der Wochenmärkte für den Bezirk erwarten lässt, als ein Weiterbetrieb durch das Bezirksamt.

Hierzu sollte die Einnahmen- und Ausgabenseite für jeden einzelnen Markt zwischen den einzelnen Betriebsformen (öffentlich/ privat) dargestellt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu folgendes mit:

 

Die genaue Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der 7 Städtischen Wochenmärkte

 

  • Breslauer Platz
  • Crellestraße
  • John-F.-Kenedy-Platz
  • Mariendorfer Damm
  • Tirschenreuther Ring
  • Wittenbergplatz
  • Winterfeldtplatz

 

ist nicht möglich, da die Buchungen (mit Ausnahme des Titels 51701 – Bewirtschaftungsausgaben) nicht nach Märkten erfolgen. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Märkte der Mischkalkulation unterliegen. Starke Märkte, wie z.B. der Winterfeldtmarkt tragen schwache Märkte, wie z.B. den Markt Tirschenreuther Ring mit.

 

 

Die nachfolgenden Zahlen für die einzelnen Märkte beruhen daher überwiegend auf Schätzungen. Es ergeben sich für 2008 folgende  Zahlen.

 

Städtische Wochenmärkte

 

Markt

 

Breslauer

Platz

 

Crelle-

straße

 

John-F.-

Kennedy-

Platz

Marien-

dorfer

Damm

Tirschen-reuther

Ring

Witten-

berg-

platz

Winter-

feldtplatz

 

Einnahmen

89.000

134.000

60.000

75.000

19.000

92.000

331.000

Ausgaben

105.094

104.799

90.199

84.799

70.080

101.362

148.519

Überschuss

 

29.201

 

 

 

 

182.481

Fehlbetrag

-16.094

 

-30.199

-9.799

-51.080

-9.362

 

 

voraussichtliche Einnahme insgesamt

 

800.000 €

voraussichtliche Ausgabe insgesamt

 

703.800 €

 

Rücklage

am 01.01.2008

366.180,28 €

voraussichtlicher Überschuss 2008

 

96.200 €

 

 

 

Private Wochenmärkte

 

Markt

 

Breslauer

Platz

 

Crelle-

straße

 

John-F.-

Kennedy-

Platz

Marien-dorfer Damm

Tirschen-reuther-

ring

Witten-

berg-

platz

Winter-feldtplatz

 

Einnahmen

6.000

11.000

6.000

6.912 1)

1.000

8.000

24.000

Ausgaben

41.330

29.035

29.035

   29.035

15.372

38.598

42.695

 

Einnahme insgesamt 2)

62.912 €

Ausgabe insgesamt 3)

225.100 €

 

Erläuterung zu den Einnahmen:

1) Miete für bezirkseigenen Parkplatz Mariendorfer Damm.

2) davon 56.000 € Straßenlandsondernutzungsgebühren

   (Werden bereits jetzt von der Marktverwaltung an den Fachbereich Tiefbau gezahlt.)

 

Erläuterung zu den Ausgaben:

3) 125.100 € Personalkosten für 6 Mitarbeiter/innen der Marktverwaltung.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass das Personal von einem privaten Betreiber  

    übernommen wird / werden will. Die Mitarbeiter/innen der Marktverwaltung werden

    in den Überhang geraten.

 

 

 

 

Nicht außer acht bleiben dürften die rechtlichen Bedenken:

Die Märkte wurden (mit einer Ausnahme) nach § 69 GewO auf Dauer festgesetzt.

Bei Privatisierung müssten die Festsetzungen nach § 69b GewO aufgehoben werden.

Die Behörde kann nach § 69 b Abs. 3 GewO die Festsetzung aufheben, wenn die Durchführung nicht mehr zugemutet werden kann.

Der Gesetzgeber hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einen strengen Maßstab angelegt. Bei städt. Wochenmärkten fließen öffentliche Interessen in die Abwägung mit ein.

Es geht nicht nur darum, dass z.B. bei Privatisierung die Marktprivilegien entfallen, sondern um die Frage, ob die Durchführung dem Veranstalter generell noch zuzumuten ist.

Denkbar wäre eine Unzumutbarkeit wegen Inanspruchnahme des Marktplatzes für die Erweiterung des Straßen – oder Verkehrsnetzes sowie eine Unwirtschaftlichkeit.

Dies trifft hier nicht zu:

  • Es existiert keine Planung, nach der die Marktflächen künftig für die Erweiterung des Straßennetzes benötigt werden.
  • Ebenso ist nicht geplant Marktflächen für die Erweiterung des Verkehrsnetzes in Anspruch zu nehmen.
  • Die Märkte sind nicht unwirtschaftlich, da sie Überschüsse erwirtschaften.

 

Die städt. Wochenmärkte des Bezirks werden nicht auf Kosten des Haushalts betrieben. In der Kosten-Leistungsrechnung werden die Märkte zwar erfasst, es erfolgt jedoch keine Budgetierung.

Die Städtischen Wochenmärkte haben noch nie den Haushalt belastet und sind ein Beispiel für die Verwaltungsreform. Sofern keine Überschüsse erwirtschaftet werden und Fehlbeträge nicht mehr aus der Rücklage gedeckt werden können, ist eine zeitnahe Gebührenerhöhung möglich.

 

 
 

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