Drucksache - 0539/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 20.02.2008 das Bezirksamt ersucht, zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen die Privatisierung der Wochenmärkte für den Bezirk erwarten lässt, als ein Weiterbetrieb durch das Bezirksamt. Hierzu sollte die Einnahmen- und Ausgabenseite für jeden einzelnen Markt zwischen den einzelnen Betriebsformen (öffentlich/ privat) dargestellt werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu folgendes mit:
Die genaue Darstellung der Einnahmen und Ausgaben der 7 Städtischen Wochenmärkte
ist nicht möglich, da die Buchungen (mit Ausnahme des Titels 51701 – Bewirtschaftungsausgaben) nicht nach Märkten erfolgen. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Märkte der Mischkalkulation unterliegen. Starke Märkte, wie z.B. der Winterfeldtmarkt tragen schwache Märkte, wie z.B. den Markt Tirschenreuther Ring mit.
Die nachfolgenden Zahlen für die einzelnen Märkte beruhen daher überwiegend auf Schätzungen. Es ergeben sich für 2008 folgende Zahlen.
Städtische Wochenmärkte
Private Wochenmärkte
Erläuterung zu den Einnahmen: 1) Miete für bezirkseigenen Parkplatz Mariendorfer Damm. 2) davon 56.000 € Straßenlandsondernutzungsgebühren (Werden bereits jetzt von der Marktverwaltung an den Fachbereich Tiefbau gezahlt.)
Erläuterung zu den Ausgaben: 3) 125.100 € Personalkosten für 6 Mitarbeiter/innen der Marktverwaltung. Es ist nicht davon auszugehen, dass das Personal von einem privaten Betreiber übernommen wird / werden will. Die Mitarbeiter/innen der Marktverwaltung werden in den Überhang geraten.
Nicht außer acht bleiben dürften die rechtlichen Bedenken: Die Märkte wurden (mit einer Ausnahme) nach § 69 GewO auf Dauer festgesetzt. Bei Privatisierung müssten die Festsetzungen nach § 69b GewO aufgehoben werden. Die Behörde kann nach § 69 b Abs. 3 GewO die Festsetzung aufheben, wenn die Durchführung nicht mehr zugemutet werden kann. Der Gesetzgeber hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einen strengen Maßstab angelegt. Bei städt. Wochenmärkten fließen öffentliche Interessen in die Abwägung mit ein. Es geht nicht nur darum, dass z.B. bei Privatisierung die Marktprivilegien entfallen, sondern um die Frage, ob die Durchführung dem Veranstalter generell noch zuzumuten ist. Denkbar wäre eine Unzumutbarkeit wegen Inanspruchnahme des Marktplatzes für die Erweiterung des Straßen – oder Verkehrsnetzes sowie eine Unwirtschaftlichkeit. Dies trifft hier nicht zu:
Die städt. Wochenmärkte des Bezirks werden nicht auf Kosten des Haushalts betrieben. In der Kosten-Leistungsrechnung werden die Märkte zwar erfasst, es erfolgt jedoch keine Budgetierung. Die Städtischen Wochenmärkte haben noch nie den Haushalt belastet und sind ein Beispiel für die Verwaltungsreform. Sofern keine Überschüsse erwirtschaftet werden und Fehlbeträge nicht mehr aus der Rücklage gedeckt werden können, ist eine zeitnahe Gebührenerhöhung möglich.
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