Auszug - Erhaltungssatzung für das Gebiet Maaßen-, Winterfeldt-, Froben- und Bülowstraße  

 
 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 20.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0535/XVIII Erhaltungsverordnung für die Grundstücke Maaßenstraße 7/13, Nollendorfstraße 1-7, 37-42, Schwerinstraße 8-12, Zietenstraße 15-17, 19-22, 24/28, Winterfeldtstraße 34, 31/37 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDUAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss

Gemeinsame Beratung mit der Drucks

Gemeinsame Beratung mit der Drucks.Nr. 0543/XVIII.

Beratungsbeiträge: BV Olschewski und Kühne

Die Fraktion der SPD schließt sich dem Antrag an. Der Termin aus dem Antrag Drucks.Nr. 0543/XVIII wird in den jetzt gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Grüne, CDU und SPD aufgenommen.

Einstimmiger Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine Erhaltungssatzung gem. § 172, Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB), Erhaltung der städtebaulichen Eigenart aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, in Verbindung mit § 30 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB), Erhaltung baulicher Anlagen, für das Gebiet zwischen Maaßen-, Winterfeldt-, Froben- und Bülowstraße zu erlassen.

Ziel dieser Erhaltungssatzung soll sein, die städtebauliche Gestalt dauerhaft zu erhalten, die von zahlreichen, im Rahmen der städtebaulichen Sanierung aufwendig wiederhergestellten Altbauten geprägt ist.

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, sämtliche rechtliche Mittel zur Wiederherstellung der ursprünglichen Gestaltung der Fassade zu prüfen und ggf. durchzusetzen.

Der BVV ist bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 
 

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