Drucksache - 0543/XVIII  

 
 
Betreff: Gestaltungssatzung für Schöneberg Nord
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDDie Fraktion der SPD
  Ahlhoff, Elke
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV ersucht das Bezirksamt

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt

 

für das Gebiet zwischen Maaßen-, Winterfeldt-, Froben- und Bülowstraße den Entwurf für eine Satzung gem. § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m.  Absatz 3 BauGB vorzubereiten. Der BVV ist bis zum 30.6.2008 zu berichten.
 
Begründung:

 

Das ehemalige Sanierungsgebiet Schöneberg Nord wurde im oben bezeichneten Bereich wegen seiner besonders intakten Bauten und Fassaden in den 1970 und 80er Jahren besonders aufwendig restauriert und hergerichtet.

Mit dem Auslaufen der Sanierungssatzungen und dem Ende der Bindungsfrist der umfangreichen öffentlichen Förderungen stehen diese bedeutenden und reich geschmückten Häuser nun ohne Schutz da. Dies kann, wie aktuelle Vorgänge zeigen, auch während laufender gerichtlicher Prüfung zur Totalzerstörung der Fassaden führen.

 

Um dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg eine rechtliche Handhabe zu geben, hier im Sinne des Denkmalserhalts bewahrend, aber unterhalb des Denkmalschutzrechts tätig zu werden, ist eine Gestaltungssatzung gem. § 172 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. Absatz 3 BauGB für dieses besondere Gebiet Schönebergs zu beschließen.

 

 
 

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