Drucksache - 0467/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2008 folgenden
Beschluss: „Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu berichten, wie auf und
im Umfeld von Gewerbeflächen Autohandel betrieben wird, in Zusammenarbeit mit
weiteren zuständigen Dienststellen das geltende Umwelt- und Ordnungsrecht
sofort und nachhaltig umgesetzt wird. Dies gilt sowohl für den großflächigen Autohandel im Bereich
Teilestraße sowie am Tempelhofer Weg/Karl-Elsasser-Straße. Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten in der Bautzener
Straße mit regelmäßigen Kontrollen des Ordnungsamtes die Folgewirkungen des
Autohandels auf dem Yorckdreieck zu bekämpfen. Der BVV ist bis zur Sitzung im April 2008 Bericht zu
erstatten“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme
mit: Der Allgemeine Ordnungsdienst hat die Autohandelsplätze
erneut mehrfach kontrolliert. Der ehemalige Handelsplatz an der Bergholzstraße
ist geräumt, vereinzelte Müllablagerungen werden im Frühjahr auf Abtransport
geprüft. Der Platz am Tempelhofer Weg ist ebenfalls seit dem 01.01.2009
geschlossen. Es waren keine betrieblichen Abläufe (Be- und Entladen) und fast
keine Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf dem öffentlichen Straßenland
festzustellen. Es liegen keine weiteren besonderen Erkenntnisse vor. Die zuständigen Polizeiabschnitte haben ebenfalls derzeit
keine Besonderheiten bei diesen Plätzen zu melden (außer vereinzelten
Bürgeranrufen wegen fehlender Parkplätze), bzw. bezeichnen sie als
„befriedet“. Auch im Fachbereich Umwelt liegen keine aktuellen
Beschwerden vor. Die umweltrechtliche Beurteilung sah bereits 2008 eine
Begehung/Überwachung als nicht prioritär an, da keine gewichtige Relevanz
gesehen wurde. Sofern keine Unfallfahrzeuge angeboten werden, keine
Reparaturtätigkeiten oder Ölwechsel erfolgen und keine Unterboden- oder
Motorwäsche durchgeführt wird, sind keine Anforderungen hinsichtlich des
Umganges mit wassergefährdenden Stoffen zu erfüllen. Die in umweltrechtlicher
Sicht potentiell besonders problematischen Plätze (s.o.) existieren nicht mehr.
Weitere Auswirkungen im Umfeld von Autohandelsplätzen fallen meist nicht in den
Verantwortungsbereich der Betreiber und sind deshalb ordnungsrechtlich nicht
nachhaltig zu unterbinden. Vom FB Umwelt werden planungsrechtliche Festlegungen
als einzige Möglichkeit gesehen, um großflächigen Autohandel im Umfeld von
Wohnnutzungen zu unterbinden. |
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