Drucksache - 0467/XVIII  

 
 
Betreff: Umwelt- und Ordnungsrecht im Umfeld von Autohandelsplätzen endlich durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Vorberatung
04.12.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.12.2007 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
13.02.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Dringl. BE
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 19.08.10

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2008 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu berichten, wie auf und im Umfeld von Gewerbeflächen Autohandel betrieben wird, in Zusammenarbeit mit weiteren zuständigen Dienststellen das geltende Umwelt- und Ordnungsrecht sofort und nachhaltig umgesetzt wird.

Dies gilt sowohl für den großflächigen Autohandel im Bereich Teilestraße sowie am Tempelhofer Weg/Karl-Elsasser-Straße.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten in der Bautzener Straße mit regelmäßigen Kontrollen des Ordnungsamtes die Folgewirkungen des Autohandels auf dem Yorckdreieck zu bekämpfen.

Der BVV ist bis zur Sitzung im April 2008 Bericht zu erstatten“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Allgemeine Ordnungsdienst hat die Autohandelsplätze erneut mehrfach kontrolliert. Der ehemalige Handelsplatz an der Bergholzstraße ist geräumt, vereinzelte Müllablagerungen werden im Frühjahr auf Abtransport geprüft. Der Platz am Tempelhofer Weg ist ebenfalls seit dem 01.01.2009 geschlossen. Es waren keine betrieblichen Abläufe (Be- und Entladen) und fast keine Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf dem öffentlichen Straßenland festzustellen. Es liegen keine weiteren besonderen Erkenntnisse vor.

 

Die zuständigen Polizeiabschnitte haben ebenfalls derzeit keine Besonderheiten bei diesen Plätzen zu melden (außer vereinzelten Bürgeranrufen wegen fehlender Parkplätze), bzw. bezeichnen sie als „befriedet“.

 

Auch im Fachbereich Umwelt liegen keine aktuellen Beschwerden vor. Die umweltrechtliche Beurteilung sah bereits 2008 eine Begehung/Überwachung als nicht prioritär an, da keine gewichtige Relevanz gesehen wurde. Sofern keine Unfallfahrzeuge angeboten werden, keine Reparaturtätigkeiten oder Ölwechsel erfolgen und keine Unterboden- oder Motorwäsche durchgeführt wird, sind keine Anforderungen hinsichtlich des Umganges mit wassergefährdenden Stoffen zu erfüllen. Die in umweltrechtlicher Sicht potentiell besonders problematischen Plätze (s.o.) existieren nicht mehr. Weitere Auswirkungen im Umfeld von Autohandelsplätzen fallen meist nicht in den Verantwortungsbereich der Betreiber und sind deshalb ordnungsrechtlich nicht nachhaltig zu unterbinden. Vom FB Umwelt werden planungsrechtliche Festlegungen als einzige Möglichkeit gesehen, um großflächigen Autohandel im Umfeld von Wohnnutzungen zu unterbinden.

 

 
 

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