Das
Bezirksamt setzt die Möglichkeiten des Berliner Straßengesetzes bereits durch.
In Vorbereitung größerer Baumaßnahmen werden Bauvorbesprechungen mit der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger durchgeführt,
um u.a. die verkehrliche Beeinträchtigung auf ein Mindestmaß zu reduzieren, die
Baustelleneinrichtungen logistisch zu optimieren usw. Darüber hinaus werden
Bauzeitenpläne abgestimmt und die Ansprechpartner sowohl für die Leitungsträger
als auch für die bauausführenden Firmen sind zu benennen, damit bei Beschwerden
kurzfristig der Kontakt hergestellt und ggf. Abhilfe geschaffen werden kann.
Regelmäßig werden baustellenspezifisch modifizierte Auflagen erteilt und im
Rahmen der personellen Möglichkeiten auch kontrolliert.