Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 20.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das OVG Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19.08.2013  
DS/0642/IV  
Ö 5.2  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das VG Berlin für die Amtsperiode ab 01.01.2014  
DS/0643/IV  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden
DS/0635/IV  
Ö 6.2  
East-Side-Gallery schützen Wohnungsneubau fördern Mauergedenken neu ordnen  
DS/0644/IV  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
EA/014 RAW-Gelände  
DS/0638/IV  
Ö 7.2  
EA/015 ehemaliger Zoll- und Grenzsteg  
DS/0639/IV  
Ö 7.3  
EA/016 Pücklerstraße  
DS/0640/IV  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Wohnungsneubau  
DS/0648/IV  
Ö 8.2  
Eine Tiefgarage für das Klinikum im Friedrichshain  
DS/0651/IV  
Ö 8.3  
Jahrestag der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
DS/0658/IV  
Ö 8.4  
Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain  
DS/0660/IV  
Ö 8.5  
Zeltlager auf dem Oranienplatz  
DS/0659/IV  
Ö 8.6  
Einhaltung der Vergabekriterien bei Schulcaterern  
DS/0647/IV  
Ö 8.7  
Winterdienst auf Radwegen  
DS/0652/IV  
Ö 8.8  
Was taugt die Unfallkommission?  
DS/0646/IV  
Ö 8.9  
Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV-Maßnahmen gemäß § 16e SGB II im Bezirk  
DS/0645/IV  
Ö 8.10     Kontrollergebnis der Hundehalter  
DS/0653/IV  
Ö 8.11     Sporthalle der Jens-Nydahl-Grundschule  
DS/0654/IV  
Ö 8.12     Parkettboden der Turnhalle Mariannenstr. 47  
DS/0655/IV  
Ö 8.13     Umsetzung "Netzwerk Frühe Hilfe und Familienhebammen"  
DS/0656/IV  
Ö 8.14     Tagespflegestellen im Bezirk  
DS/0657/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Ein queeres Jugendzentrum für Berlin!  
Enthält Anlagen
DS/0624/IV  
Ö 9.2  
Akzeptanz sexueller Vielfalt stärken - einen Ort für queere Jugendarbeit schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0625/IV  
Ö 9.3  
Interfraktionelle Arbeitsgruppe Edith-Kiss-Straße  
DS/0632/IV  
Ö 9.4  
Keine Halteverbotszonen in der Hedemannstraße  
DS/0641/IV  
Ö 9.5  
Bebauung hinter der East Side Gallery verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0649/IV  
Ö 9.6  
Zeitplan für neues Schulessensystem einhalten  
Enthält Anlagen
DS/0650/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Konzept zum Schulessen im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0512/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

  • die Zuweisung einer zweckgebundenen Globalsumme aus dem Landeshaushalt
  • zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt für die materielle Ausstattung der Mensen
  • die Bereitstellung von zusätzlichen Personal für die Qualitäts- und Hygienekontrollen der Caterer
  • gestaffelte Elternbeiträge nach Einkommen und Entlastung von Geringverdienenden
  • eine Erhöhung des Preises für das Schulessen auf 3,50 Euro
  • klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung, insbesondere regionale und saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost, Erhöhung des Bio-Anteils auf 40%
  • eine Ausschreibung die es  den Bezirken ermöglicht, Verträge mit kleinen, lokalen Anbietern zu schließen
  • an den zu bildenden Essensausschüssen sollen neben Eltern und Schulpersonal auch die Bezirke beratend teilnehmen
  • Die Verankerung des Schulessens als Bildungsauftrag in das Schulgesetz

 

Begründung:

 

Vor einiger Zeit hat Bildungssenatorin Scheeres eine Studie zum Thema Schulessen veröffentlicht. Darin wurde ermittelt, dass das Schulessen einen höheren Preis braucht um ein qualitativ besseres Essen anzubieten. Derzeit  wird ein Konzept zum Schulessen von Bildungssenatorin in der Öffentlichkeit diskutiert wo ein höherer Preis für das Schulessen festgelegt wurde.

Allerdings bleiben dabei viele Fragen offen die eine bessere Einbindung der verschiedenen Aspekte für ein besseres Schulessen beinhalten. Außerdem ist es notwendig die Bezirke, den Landeselternausschuss und die Bezirkselternausschüsse miteinzubeziehen.

Viele Aspekte des Schulessens müssen mit allen Beteiligten besprochen werden und es muss ein tragfähiges Konzept vorgelegt werden. Ein Konzept soll bis zum Ende des Jahres ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung ff.

 

 

Schul 05.03.2013

 

Ersetzungsantrag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zuf Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

Begründung:

Vor einiger Zeit hat Bildungssenatorin Scheeres eine Studie zum Thema Schulessen veröffentlicht. Darin wurde ermittelt, dass ein höherer Preis notwendig ist, um ein qualitativ besseres Essen anzubieten. Mittlerweile hat die AG Schulessen auf Landesebene einen Entwurf zur Qualitätsverbesserung vorgelegt. Darin wurden einige Aspekte hinsichtlich des Preises, der Qualitätskontrollen beschrieben.

Allerdings blieben bisher viele sehr entscheidende Fragen offen, die eine bessere Einbindung der verschiedenen Aspekte für ein qualitativ hochwertigeres und bezahlbares Schulessen beinhalten. Dies bezieht sich zum einen auf die Perspektive der Bezirke, die die maßgeblichen Teile des Konzepts hauptverantwortlich umsetzen sollen. Wie genau das aussehen soll, wurde jedoch nicht beschrieben, zumal die Bezirke weder vom Personal, noch von den finanziellen Mitteln her in der Lage sind, zusätzliche Aufgaben und Pflichten zu übernehmen.

Zum anderen bezieht sich dies auf den Aspekt der Sozialverträglichkeit - insbesondere der Finanzierung und der Elternbeiträge. Um eine entsprechende Lösung zu erarbeiten, ist es unabdingbar, sowohl die Bezirke, als auch den Landeselternausschuss sowie die Bezirkselternausschüsse in wesentlich stärkerem Maße miteinzubeziehen.

Viele Aspekte des Schulessens müssen noch mit allen Beteiligten besprochen und ein realistisches, tragfähiges und umsetzbares Konzept vorgelegt werden. Deshalb erheben wir diese Forderungen, für die Neuregelung des Schulessens berücksichtigt werden sollen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zuf Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

PHI 19.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

 

BVV 20.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass die Bezirke und die Elternvertretungen (Landeselternausschuss) mehr in die Entwicklung eines Konzeptes für das Schulessen einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen folgende Aspekte bei der Entwicklung eines Konzeptes Berücksichtigung finden:

 

1.) Finanzierung

  • Sofern die Schulen bzw. der Bezirk für die Ausstattung der Küchen und Mensen zuständig sein sollen, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt zur vollständigen Deckung der Kosten bereit gestellt werden. Über den derzeitigen Stand der Ausstattungen an allen betroffenen Schulen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
  • Um eine gerechte und sozialverträgliche Finanzierung sicher zu stellen, sind die Elternbeiträge nach Einkommen zu staffeln, etwa in Anlehnung an das System der Kitabeiträge. Zu berücksichtigen ist dabei eine Entlastung von Alleinerziehenden Eltern sowie Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern.
     

2.) Gerechtigkeit

  • Um eine übermäßige und ungerechte Mehrbelastung von Familien mit geringerem Einkommen über eine Staffelung der Beiträge hinaus zu vermeiden, ist eine sozialverträgliche Sonderlösung wie etwa die bislang gültige Ein-Euro-Regelung zu schaffen. Neben den Familien mit Lernmittelbefreiung und den EmpfängerInnen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen dabei aber auch diejenigen einbezogen werden, deren Einkommen knapp über dieser Grenze liegen und die nicht zu den genannten Gruppen zählen.
  • Sofern hierfür Härtefallfonds in den Bezirken zum Einsatz kommen sollen, ist deren Ausstattung vom Land zu leisten und ein möglichst unkompliziertes und schnelles Verfahren für die Anspruchsfeststellung zu erarbeiten.
     

3.) Perspektive der Bezirke

  • Die Kontrolle der Hygiene- und Qualitätsstandards bei den Caterern darf nicht zu Lasten der Bezirke gehen. Sofern die Bezirke dennoch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, muss hierfür in ausreichender Anzahl zusätzliches Personal vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Angesichts der desolaten Personalsituation sind die Bezirke derzeit nicht in der Lage, dies zu leisten.
  • Die Ausschreibung soll dezentral erfolgen und ebenso wie die Auswahl der Caterer in den Händen der Bezirke liegen. Bei der Gestaltung und Festsetzung der Qualitätsstandards ist ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für die Bezirke zu berücksichtigen
  • Für den Fall, dass zwischen einem Caterer und dem Bezirk Rechtsstreitigkeiten entstehen, hat das Land dem Bezirk entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, da derartige Aufgaben aufgrund der sehr knappen Personalsituation derzeit nicht zu bewältigen wären.
     

4.) Sonstiges

  • Das Konzept soll nach Möglichkeit auch auf andere Schultypen neben der gebundenen Ganztagsschule ausgeweitet werden
  • Es muss eine klare Festlegung von Qualitätsstandards in der Ausschreibung erfolgen, insbesondere saisonale Produkte, weniger Tiefkühl- und mehr Frischkost sowie die Erhöhung des Bio-Anteils auf 30% sind zu berücksichtigen.
  • Die Rahmenbedingungen und Qualitätsanforderungen sind außerdem so zu gestalten, dass sie auch für kleinere und regionale Anbieter erfüllbar sind, die aufgrund kleinerer Mengen gegenüber großen Firmen möglicherweise benachteiligt wäre.
  • Bei der Erstellung eines Zeitplanes ist die Vertragsdauer der bisher bestehenden Verträge zu berücksichtigen, die erst frühestens zum Ende des entsprechenden Schuljahres enden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 23.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Schule, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung federführend.

 

PHI 12.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    19.12.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.36 - überwiesen
   
   
    05.03.2013 - Ausschuss für Schule
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    19.03.2013 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    23.10.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.7 - überwiesen
   
   
    12.11.2013 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.11.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 10.2  
Menge machen ist (k)eine Kunst - Künstlerisches Schaffen und bezirkliche Kosten- und Leistungsrechnung in Einklang bringen!
Enthält Anlagen
DS/0545/IV  
Ö 10.3  
Haushalt produktorientiert darstellen und verständlich machen  
Enthält Anlagen
DS/0580/IV  
Ö 10.4  
Sozial- und Rechtsberatung bei familiären Konflikten für Frauen und Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien  
Enthält Anlagen
DS/0633/IV  
Ö 10.5  
Benennung des Vorplatzes am Education-Center des Jüdischen Museums
Enthält Anlagen
DS/0176/IV  
Ö 10.6  
Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8  
Enthält Anlagen
DS/0577/IV  
Ö 11     Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 19.03.2013      
Ö 11.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses Hier: Berufung beratender Mitglieder  
Enthält Anlagen
DS/0030-03/IV  
Ö 11.2     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-98/IV  
Ö 11.3  
Informationsportal zur Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
DS/0174/IV  
Ö 11.4     Weitere interkulturelle Öffnung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit BBWA  
Enthält Anlagen
DS/0178/IV  
Ö 11.5  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 11.6  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 11.7  
Keine geheimen Nazi-Demos mehr!  
Enthält Anlagen
DS/0479/IV  
Ö 11.8  
Ein Internetcafé für die Flüchtlingsunterkunft  
Enthält Anlagen
DS/0514/IV  
Ö 11.9  
Leichte und Einfache Sprache in der Verwaltung und Politik
Enthält Anlagen
DS/0518/IV  
Ö 11.10  
Benennung der Planstr. D - Anschutz Areal - nach Edith Kiss  
Enthält Anlagen
DS/0523/IV  
Ö 11.11     Konzeption für Stadtteil- und Seniorenarbeit in Friedrichshain Nord
Enthält Anlagen
DS/0540/IV  
Ö 11.12  
Verlängerung Tram M10  
Enthält Anlagen
DS/0551/IV  
Ö 11.13  
Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0553/IV  
Ö 11.14  
Rassistischer Propaganda entgegentreten!  
Enthält Anlagen
DS/0558/IV  
Ö 11.15  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 11.16  
Sicherstellung der Ausschöpfung des Eingliederungstitels  
Enthält Anlagen
DS/0576/IV  
Ö 11.17     Mobilitätsservice für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte  
Enthält Anlagen
DS/0581/IV  
Ö 11.18     Open Data im Bezirk stärken
Enthält Anlagen
DS/0582/IV  
Ö 11.19  
Günstige Wohnungen am Spreeufer - Überzogene Umsiedlungsrendite stoppen!  
DS/0583/IV  
Ö 11.20  
Richtlinien zu Open Data
Enthält Anlagen
DS/0587/IV  
Ö 11.21  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Chamissoplatz", "Graefestraße", "Hornstraße", "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/0589/IV  
Ö 11.22  
Verkehrsberuhigung im Chamissokiez, Veranstaltung des BA zum Vorschlag der BI Friesenstraße mit angedachter Sperrung der Zossener Straße
Enthält Anlagen
DS/0590/IV  
Ö 11.23     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass des Bebauungsplanes V-14-3  
Enthält Anlagen
DS/0591/IV  
Ö 11.24     Wahl von Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss  
DS/0592-01/IV  
Ö 11.25  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/0593/IV  
Ö 11.26  
Bebauungsplan V-44 - Bahnhofsvorplatz am Ostbahnhof erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0594-01/IV  
Ö 11.27     Baumfällungen
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
Ö 11.28     Kinderspielplatz Böckhstr. 25  
Enthält Anlagen
DS/0618/IV  
Ö 11.29  
Bebauungsplan V-79 für die Grundstücke südlich des Gebäudes des Ostbahnhofs zwischen Straße Am Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Stralauer Platz - Südseite und Andreasstraße im Bezirk Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0620/IV  
Ö 11.30  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Hornstraße  
Enthält Anlagen
DS/0621/IV  
Ö 11.31  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0622/IV  
Ö 11.32  
Würdigung 40 Jahre Todestag Pablo Neruda  
Enthält Anlagen
DS/0623/IV  
Ö 11.33  
Früheinschulung  
Enthält Anlagen
DS/0626/IV  
Ö 11.34  
Mehrweggeschirr bei Straßenfesten  
Enthält Anlagen
DS/0627/IV  
Ö 11.35  
Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf die Eltern abwälzen  
DS/0628/IV  
Ö 11.36  
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen  
Enthält Anlagen
DS/0629/IV  
Ö 11.37  
Das Sozialticket darf nicht noch unbezahlbarer werden.  
Enthält Anlagen
DS/0630/IV  
Ö 11.38  
Unterstützung des Anliegens des Volksbegehrens Neue Energie für Berlin  
DS/0631/IV  
Ö 11.39  
Ortsbezogene Bürgerbenachrichtigung und -beteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0634/IV  
Ö 11.40     Aufstellung der Vorschlagslisten für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
DS/0636/IV  
               
 
 

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