Drucksache - DS/0654/IV  

 
 
Betreff: Sporthalle der Jens-Nydahl-Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die baulichen Zustände in der Sporthalle, der angeschlossenen sanitären Anlagen und Heizungsanlage der Jens-Nydahl-Grundschule?
  2. Wann können die baulichen Mängel an den sanitären Einrichtungen, der Heizungsanlage und dem Sporthallenboden lang- und kurzfristig behoben werden?
  3. Wird das Bezirksamt Mittel aus dem Schulstättensanierungsprogramm beantragen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                              21.03.2013

Abteilung Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat

 

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.  Wie beurteilt das Bezirksamt die baulichen Zustände in der Sporthalle, der angeschlossenen sanitären Anlagen und Heizungsanlagen der Jens-Nydahl-Grundschule?

 

Die Sporthalle bedarf einer grundlegenden Instandsetzung. So werden Instandsetzungsbedarfe bei der kompletten Erneuerung des Hallenbodens, der malermäßigen Instandsetzung der Wände, der Deckensäuberung, der malermäßigen Instandsetzung der Waschräume und bei der Erneuerung der Duschen gesehen.

 

2. Wann können die baulichen Mängel an den sanitären Einrichtungen, der Heizungsanlage und dem Sporthallenboden lang- und kurzfristig behoben werden?

 

Kurzfristig können vorhandene Mängel und Schäden lediglich über die begrenzten Mittel der laufenden Bauunterhaltung im Rahmen von Mängelbeseitigungen oder Beseitigungen von Unfallgefahren behoben werden.

 

Mittelfristig (ab 2014) ist eine Instandsetzung der Sporthalle (Kostenschätzung mindestens 150.000 ?) lediglich über Förderprogramme, wie dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm realisierbar.


 

3. Wird das Bezirksamt Mittel aus dem Schulstättensanierungsprogramm beantragen?

 

Die Anmeldungen zum Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSP) des kommenden Jahres erfolgen unter Berücksichtigung schul- und baufachlicher Prioritäten in Abstimmung mit dem Hochbauamt im Herbst dieses Jahres. Grundsätzlich ist eine Instandsetzung der Sporthalle für die Anmeldungen im SSP 2014 seitens des Schulamtes vorgesehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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