Drucksache - DS/0658/IV  

 
 
Betreff: Jahrestag der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Amiri, RezaAmiri, Reza
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Personen in Friedrichshain-Kreuzberg haben seit der Erklärung des Vorbehalts gegen das Europäische Fürsorgeabkommen, durch die Bundesregierung am 23. Februar 2012, die Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II verloren?

 

  1. Kann das Bezirksamt Angaben darüber machen, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus Friedrichshain-Kreuzberg, die von der Aussetzung des EFA betroffen sind, gegen den Leistungsausschluss vor dem Berliner Sozialgericht geklagt haben?  

 

  1. Werden die betroffenen Personen darüber aufgeklärt, dass an Berliner Gerichten über 50 Prozent der Klagen gegen den Leistungsentzug, auf Grundlage der Aussetzung des EFA, positiv beschieden werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob aufgrund der Aussetzung des EFA eine erhöhte Nachfrage nach Leistungen nach dem SGB XII erkennbar ist?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Personen aus Friedrichshain-Kreuzberg aufgrund der Leistungsaussetzung und dem damit verbundenen Verlust der Existenzgrundlage, Deutschland verlassen und in ihr Heimat-  bzw. ein Drittland gezogen sind?

 

 

 

Beantwortung:  Frau Herrmann

 

Zu Frage 1: Ich bin sehr sicher, die Antwort wird Sie nicht zufriedenstellen, mich übrigens auch nicht. Es ist die Zuarbeit des Jobcenters. Ich kann gleich zur ersten Frage sagen, dass immer noch keine Anzahl angegeben werden kann, da immer noch nicht und vor allen Dingen auch nicht rückwirkend die Daten erhoben werden.

 

Zu Frage 2: Auch hier ist es aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung lediglich eine Schätzung. Nach Schätzung des Jobcenters sind rd. 50 Fälle ., in 50 Fällen Klage- und Eilverfahren vor dem Sozialgericht Berlin sowohl von dem Landessozialgericht in Brandenburg anhängig.

 

Zu Frage 3: Selbstverständlich klärt das Jobcenter auf im Rahmen sozusagen seiner Pflichten, besonders aber nach dem SGB. In Ihrem speziell nachgefragten Fall wird im Einzelfall darüber aufgeklärt, dass hinsichtlich der Anwendbarkeit des Europäischen Fürsorgeabkommens, dass es da unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und grundsätzlich kann zu den Erfolgsaussichten an den Gerichten keine Aussage gemacht werden, weil es sich hier eben auch um Einzelfälle handelt.

 

Zu Nachfrage 1: Es gibt so gut wie keine Nachfragen mehr.

 

Zu Nachfrage 2: Die kann gar nicht beantwortet werden, weil auch diese nicht erhoben wird.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: