Drucksache - DS/0652/IV  

 
 
Betreff: Winterdienst auf Radwegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaMollenhauer-Koch, Tessa
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt

Ich frage das Bezirksamt

  1. Wer im Bezirk bzw. welche Firmen sind für die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Fahrradwegen im Bezirk zuständig?
  2. Hat das Bezirksamt in der 11. Kalenderwoche des Jahres 2013 die Radwege kontrolliert und wenn nötig Strafen verhängt?
  3. An wenn können sich Radfahrer wenden, um Schadenersatz bei glättebedingten Unfällen zu bekommen?

 

 

Beantwortung:  Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Für die Schnee- und Eisbeseitigung auf Radwegen im Bezirk ist nicht der Bezirk zuständig. Zuständig ist gemäß dem Berliner Straßenreinigungsgesetz, das muss ich jetzt vorlesen, weil das habe ich auch nicht im Kopf, § 3 Abs. 7, die BSR für die Räumung auf den Radwegen. Und zwar gibt es eine Zuständigkeitsregelung für Berlin, danach muss die BSR mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege vom Schnee beräumen. Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet aber nicht statt. Also da ist ein Unterschied zwischen Schneeräumung und Glättebeseitigung. Also die ist in dem Gesetz der Landesregierung nicht vorgesehen. Und bei Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 liegen, das sind Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung und Straßen mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr inkl. der Kreuzungsbereiche. Die Radwege bei diesen Straßen sind also zeitnah zu Fahrbahnen ., zu räumen, also nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die Radwege, die diese Straßen der Stufe 1 begleiten, sind zeitnah zu räumen. Das ist die Beseitigungspflicht im Land Berlin.

Die Schneeräumung vor privaten Grundstücken, wir sind als Bezirk teilweise auch damit beschäftigt, sieht nur die Räumung auf den Gehwegen vor, nicht auf den Radwegen. Das heißt also, sie werden da ., sie können keinen Anspruch durchsetzen, dass Radwege in Nebenstraßen geräumt werden von den jeweiligen Eigentümern, sondern das bezieht sich rein auf die Gehwege. Wir diskutieren dieses Thema auch im FahrRat, der auch diese Woche, nämlich morgen wieder tagt, weil dieses Thema für alle radfahrenden Menschen hier in der Stadt natürlich von Relevanz ist, aber dazu ist auch wirklich das Landesgesetz zu ändern, weil wir das sonst . ja, wir können es nicht durchsetzen als Bezirk und wir können uns auch nicht leisten, dann als ., wie soll ich sagen, dass wir es machen, wenn es andere nicht machen. Dafür haben wir überhaupt nicht die Mittel.

Da möchte ich auch mal sagen an der Stelle, es gibt durchaus eine Diskussion in der Stadt, dieses ganze Schneebeseitigungsthema anders zu lösen, nicht nach der Berliner Fassung, wonach jeder Eigentümer vor seinem Haus, an seinem Grundstück für die Schneeräumung zuständig ist, sondern zu sagen, das ist eine kommunale Aufgabe. Die wird der BSR übertragen, die dann eben alle Straßen und alle Gehwege macht, so dass da nicht eine Kehrmaschine kommt vor Hauseigentümer XY, die Bürste runterlässt, dann mit seinem 3,5 t schweren Gerät beim Nachbareigentümer erst mal schön über die lockere Schneedecke fährt, damit der auch ordentlich was zu tun hat, wenn er dann selbst räumt und dann irgendwie ein paar Häuser weiter die Bürste wieder runterzulassen und im Zweifelsfall auch noch ein bisschen Sand hinten zu verstreuen. Das ist relativ unsinnig, aber Gesetzeslage und wir verhalten uns da natürlich gesetzeskonform.

 

Zu Frage 2: So, die Kontrolle der Ordnungsämter bezieht sich entsprechend auch nur auf die Gehwege und nicht auf die Radwege. Beschwerden, die hereinkommen, werden an die BSR weitergegeben. Aktuell liegen keine derartigen Meldungen vor.

 

Zu Frage 3: An wen können sich Radfahrer wenden, Ihre dritte Frage, um Schadensersatz bei glättebedingten Unfällen zu bekommen. Ja, die Ansprüche können, wenn sie überhaupt geltend gemacht werden können, dann bei der BSR geltend gemacht werden, aber ich hatte ja vorgelesen, Schneeglätte- und Eisglättebeseitigung auf Radwegen ist eben auch nicht vorgesehen im Landesgesetz zur Straßenreinigung im Land Berlin. Von daher dürfte dann auch die Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche entsprechend schwierig werden würde ich jetzt mal ganz unjuristisch hier formulieren.

 

 
 

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