Drucksache - DS/0577/IV  

 
 
Betreff: Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Hehmke, AndyJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beratung ff
13.03.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.08.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0577/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.

 

Begründung:

 

Die derzeitige planungsrechtliche Situation des Areals (kein B-Plan, mögliche Bebauung nach § 34 BauGB, gemischte Baufläche M2 mit Einzelhandelskonzentration) lässt künftige Nutzungen zu, die sich negativ auf die Umgebung auswirken würden. Insbesondere gilt es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel zu verhindern. Die BIMA bietet die Immobilie derzeit auf ihrer Webseite an und wirbt damit, dass quasi keine Nutzungseinschränkungen vorhanden sind. Der Bezirk ist hier in der Verantwortung, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass sich künftige Nutzungen in das Umfeld einfügen und schädliche Auswirkungen vermieden werden. Anzustreben ist aufgrund des Wohnungsmangels bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum auch eine - zumindest teilweise - Wohnnutzung.

 

 

BVV 27.02.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 13.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.

 

 

BVV 20.03.2013

 

Änderungsantrag B’90/Die Grünen

 

„Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegte Maß hinaus, entstehen. ...“

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegte Maß hinaus, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 27.08.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: