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Drucksache - DS/0577/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.
Begründung:
Die derzeitige planungsrechtliche Situation des Areals (kein B-Plan, mögliche Bebauung nach § 34 BauGB, gemischte Baufläche M2 mit Einzelhandelskonzentration) lässt künftige Nutzungen zu, die sich negativ auf die Umgebung auswirken würden. Insbesondere gilt es, die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel zu verhindern. Die BIMA bietet die Immobilie derzeit auf ihrer Webseite an und wirbt damit, dass quasi keine Nutzungseinschränkungen vorhanden sind. Der Bezirk ist hier in der Verantwortung, proaktiv zu handeln und sicherzustellen, dass sich künftige Nutzungen in das Umfeld einfügen und schädliche Auswirkungen vermieden werden. Anzustreben ist aufgrund des Wohnungsmangels bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum auch eine - zumindest teilweise - Wohnnutzung.
BVV 27.02.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 13.03.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.
BVV 20.03.2013
Änderungsantrag B’90/Die Grünen
„Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegte Maß hinaus, entstehen. ...“
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, unverzüglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass angesichts des geplanten Verkaufs der Immobilien am o. g. Standort durch die BIMA keine schädlichen Folgen für die weitere Entwicklung der Umgebung, z.B. durch die mögliche Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel, über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept festgelegte Maß hinaus, entstehen. Dabei ist insbesondere eine zukünftige (teilweise) Wohnnutzung am Standort mit Priorität zu versehen, insbesondere auch im preisgünstigen Segment (z.B. durch einen städtebaulichen Vertrag). Die Planungsziele des Areals sollen sodann unverzüglich durch Erlass einer Veränderungssperre gesichert werden. Ein erster Zwischenbericht ist der BVV zu ihrer Sitzung im April 2013 vorzulegen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten |
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